Fachtagung LIV Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern

Bei der Menge an Zertifizierungen den Überblick behalten

"Umweltfreundlich", "schadstoffarm" oder "ökologisch" - Umweltzeichen und Prüfsiegel haben Konjunktur. Doch was steckt tatsächlich hinter den Zertifizierungen, die auf Farb-, Lack- und Versiegelungsgebinden prangen? Halten sie das, was sie versprechen? Eigentlich sollen Umweltlabels eine Orientierungshilfe beim Kauf bieten - doch Siegel ist nicht Siegel. Dietmar Klinge, Anwendungstechniker bei Loba, hat die wichtigsten unter die Lupe genommen und auf der Fachtagung des Landesinnungsverbandes Parkettlegerhandwerk und Fußbodentechnik Bayern darüber referiert.

Blauer Engel, Emicode, Euroblume & Co. - bei den Herstellern sind die Auszeichnungen heiß begehrt, sollen sie doch Gesundheitsverträglichkeit und Umweltfreundlichkeit der Ware garantieren. Doch halten die Zertifizierungen tatsächlich das, was sie versprechen? Manche garantieren gerade mal die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften. Dietmar Klinge, Leiter Anwendungstechnik der Firma Loba, hat zusammengestellt, was Handwerker, Arbeitgeber, Spediteure, Architekten und Verbraucher wissen müssen und wann Produkte mit einem Umweltlabel ausgezeichnet werden dürfen. Dafür hat der Experte bei den wichtigsten Güte- und Umweltzeichen für Farben, Lacke und Lasuren einen Blick hinters Etikett geworfen.

Das hf - Europäische Umweltzeichen (kurz Euroblume) ist ein internationales Gütesiegel zur Kennzeichnung von Produkten, die sich durch besondere Umweltverträglichkeit auszeichnen. Das Zeichen wurde 1992 von der Europäischen Kommission eingeführt und wird heute eigenverantwortlich durch nationale Institute der teilnehmenden Länder vergeben. Zur Bewertung eines Produkts werden nicht nur einzelne Merkmale, sondern der gesamte "Produktlebenszyklus" herangezogen - einschließlich der umweltverträglichen Herstellung und Entsorgung. Im Bereich der Lacke wird neben dem Lösemittelanteil, den Inhaltsstoffen und den Emissionswerten zusätzlich auf eine ökologische Verpackung und Abfallwirtschaft geachtet.

Beim Österreichischen Umweltzeichen findet analog zum Blauen Engel eine Überprüfung des Lösemittelanteils und der Rezeptur statt. Hier unterliegen die zertifizierten Produkte einer ganzheitlichen Überprüfung vom Herstellungsverfahren bis zur Entsorgung.

Das Singapore Green Label wird vom Ministerium für Umwelt in Singapur vergeben - hier wird vor allem der Lösemittelanteil nach strengen Grenzwerten überprüft. Neben einer Rezepturüberwachung ist eine ständige Qualitätskontrolle bei der Herstellung Voraussetzung.

Der Blaue Engel hingegen, die Auszeichnung vom Umweltbundesamt, ist kein Gütesiegel für das Gesamtprodukt, sondern lediglich für eine bestimmte Eigenschaft. Das Label sieht nur eine Obergrenze für Lösemittel, aber keine Emissionsmessung vor - und bleibt somit in dieser Hinsicht hinter der gesetzlichen Vorgabe zurück.

Das "Greenguard Environmental Institute (GEI)" ist eine unabhängige Organisation. Im Fokus steht die Raumluft und die damit verbundene Einhaltung von Emissionswerten.

Die Decopaint Richtlinie ist eine von der EU ausgerufene Begrenzung flüchtiger organischer Verbindungen (VOC) in Lacken und Anstrichstoffen.

Die TRGS 617 ist die Technische Regelung für Gefahrstoffe bei Versiegelungen. Die genaue Bezeichnung lautet: Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Oberflächenbehandlungsmittel für Parkett und andere Holzfußböden. Durch ihre Anwendung soll das gesundheitliche Risiko verringert werden.

Das Emicode-Zeichen zertifiziert Baustoffe und -produkte, die keine oder nur sehr geringe Emissionen an die Raumluft abgeben. Dieses Prüfzeichen für Umwelt- und Innenraumhygiene wird seit 1997 durch die GEV (Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte e.V.) an Produkte von Herstellern vergeben, die sich strengen Qualitätskontrollen sowie regelmäßigen Überprüfungen unterziehen. Parkettlacke werden seit 2009 ausgezeichnet, externe Institute testen das Emissionsverhalten. Wichtig: stark lösemittelhaltige Parkettlacke sind nicht zugelassen, für Wasserlacke gelten Begrenzungen des Lösemittelanteils mit max. 8 %, gekennzeichnete Produkte werden regelmäßig kontrolliert.

Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) seit 1. Januar 2011 für alle Bauprodukte, die zur Behandlung und Klebung von Parkett vor Ort verwendet werden, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Zertifizierte Baustoffe sind mit dem Ü-Zeichen gekennzeichnet. Um die Zulassung zu erhalten, müssen die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten nachgewiesen und dem DIBt die Rezepturen offen gelegt werden.

Generell gilt: Die Hauptkriterien für die Auszeichnung mit einem Umweltlabel sind die Begrenzung des Lösemittelanteils und die damit verbundene Emissionsprüfung zur Qualität der Raumluft. Häufig findet auch eine Rezepturprüfung statt, die den Einsatz von gesundheits- und umweltgefährdenden Stoffen reglementiert.
aus Parkett Magazin 03/12 (Nachhaltigkeit)