Meisterpflicht: Regierung beschließt Wiedereinführung


Das Bundeskabinett hat am 9. Oktober 2019 beschlossen, die Meisterpflicht für zwölf Gewerke wieder einzuführen. Dazu gehören Estrichleger, Parkettleger, Rollladen- und Sonnenschutztechniker sowie Raumausstatter.

Der Qualitätsstandard "Meister" stehe im deutschen Handwerk für Qualitätsarbeit, Verbraucherschutz, Leistungsfähigkeit und Innovationskraft, so Wirtschaftsminister Peter Altmaier. Die Meisterpflicht mache Handwerksberufe zudem attraktiv für junge Menschen und sei die Voraussetzung für duale Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung. Durch die Wiedereinführung soll unter anderem die Ausbildungsleistung in diesen Handwerken gestärkt werden.

Die Neuregelungen sollen innerhalb von fünf Jahren evaluiert werden. Bestehende Betriebe genießen Bestandsschutz, heißt es aus dem Bundeswirtschaftsministerium.
aus BTH Heimtex 11/19 (Handwerk)