Kleiner Fehler - Großer Schaden | Mängel in der Bauwerksabdichtung und im Bodenablauf: Feuchteschäden machen Kellerräume unbewohnbar

Fußbodenkonstruktionen zählen zu den komplexesten und am höchsten belasteten Bauteilen - schon kleine Fehler können hier große Auswirkungen haben. Dabei hat jede Baustelle ihre eigenen Tücken. Oft zeigt sich im Schadensfall erst anhand der Ursachenforschung, worauf ein Verleger alles achten muss. FussbodenTechnik deckt in Zusammenarbeit mit namhaften Sachverständigen anhand realer Schadensfälle mögliche Fehlerquellen auf. Diesmal geht es um eine nicht funktionstüchtige Bauwerksabdichtung und einen fehlerhaft angeschlossenen Bodenablauf - mit fatalen Folgen.

Ein privater Bauherr ließ von einem Bauträger ein Wohnhaus errichten. Nach dem Einzug kam es zu Wassereinbrüchen in den Kellerräumen, deren Ursache zunächst unklar war. Die Mängel zeigte der Bauherr fristgerecht an. Der Bauträger wies die Mängelrüge zurück und war der Auffassung, dass die monierten Feuchteschäden auf eine unsachgemäße Nutzung des Kellers und auf falsches Heizungs- und Nutzungsverhalten des Bauherrn zurückzuführen seien. Es kam zum Rechtsstreit.

Das Gebäude befindet sich in starker Hanglage und wird von außen durch Niederschlags- und Sickerwasser beansprucht, welche das Gebäude permanent umspülen Alle Kelleraußenwände waren durch Treppen, Stützmauern und Pflasterbeläge überbaut. Der Einsatz von Baumaschinen zu weiteren Bauteilöffnungen oder Sanierungsarbeiten ist nur bedingt oder gar nicht mehr möglich. Die Kellerräume sind durchgängig beheizt. Es war beabsichtigt, diese als Einliegerwohnung zu vermieten.


Schaden

Wassereinbrüche und feuchte Wände

Im Objekt stellte der Sachverständige vielfältige Schadensbilder fest: Am Innenputz zeigten sich Feuchteflecken mit Putz- und Farbabtreibungen bis zur Unterkante des Kellerfensters sowie bis zur Höhe der vermuteten Horizontalabdichtung im Mauerwerk. Der Fußboden vor der hangseitigen Kellerwand wurde geöffnet und ein 30 cm breiter Streifen des Fußbodens entfernt. Oberhalb der wannenartigen Abdichtungsschicht lag eine nicht abgedichtete Kabeldurchführung. Um das Kabel herum waren kein Abdichtungsmaterial und keine Dichtmanschette vorhanden.

Das ankommende Abwasserrohr des Waschmaschinenanschlusses wurde durch einen Blindstopfen hindurch in das aus der Bodenplatte herausragende Kanalrohr hineingeführt. Dieser Bauteilanschluss war mit verschiedenen Materialien wie Dichtschlämmen abgedichtet. Die Horizontalabdichtung der Bodenplatte mit einer Bitumenbahn endete am Rohr, hingegen fehlte eine Dichtmanschette.

Unter der Bodenabdichtung waren am Beton und direkt neben der Rohrdurchführung Spuren von eingedrungenem Wasser, Feuchteränder sowie helle und dunkle Flecken feststellbar. Am Ablaufrohr befanden sich kein Abdichtungsmaterial und keine Spuren einer wasserdichten Verklebung. Bei den Einzelteilen des oberen Einlaufkörpers waren sämtliche Einzelteile durch Estrichmörtel verschmutzt. An den Kunststoffteilen klebte Estrichmörtel, der offenbar bei der Estrichherstellung zwischen Lose- und Festflansch des Ablaufs hineingelangt ist. Eine Verbundabdichtung unter den keramischen Bodenfliesen war nicht vorhanden. Mit Hilfe von Bauteilöffnungen konnten schließlich die Schadenursachen ermittelt werden.

Ursachen

Abdichtung und
Bodenablauf mangelhaft

Beim Ortstermin zeigten sich Indizien, wie dunkelrot verfärbtes Ziegelmaterial hinter der Innenabdichtung, hohe Feuchtigkeits-Messwerte in rund 3 cm Mauerwerkstiefe und Abnahme der Feuchteintensität im Mauerwerk oberhalb der Mauersperrfolie. Es ist davon auszugehen, dass die Vertikalabdichtung an der hangseitigen Kelleraußenwand und an der Hohlkehle (Übergang von Bodenplatte zur Kelleraußenwand) undicht sein musste oder zu dünn hergestellt worden war.

Entlang der hangseitigen Kelleraußenwand müssen Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung vorliegen, da ansonsten keine linienartige Durchfeuchtung des Mauerwerks stattgefunden hätte. Das Schadensbild ist typisch für Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung der Hohlkehle. Aufgrund der Beanspruchung des Gebäudes durch Sicker- und Schichtenwasser war ein Eindringen von Wasser über undichte Bauteilanschlüsse nachweisbar. Der Sachverständige stellte Folgendes fest:

- Die Durchdringungen wurden mit verschiedenen Materialien (z. B. mit Dichtschlämme) abgedichtet,

- die Horizontalabdichtung der Bodenplatte mit der Bitumenbahn endete am Rohrstutzen,

- erforderliche Dichtmanschetten waren nicht vorhanden und

- unter der auf der Bodenplatte befindlichen Bitumenbahn waren Wasserspuren feststellbar.

Weil die Bauwerksabdichtung am Rohrstutzen des freigelegten Bodenablaufs nicht wasserdicht angeschlossen wurde und an dieser Stelle kein Press-Dichtungsflansch vorhanden war, konnte Wasser eindringen und unter die horizontale Abdichtungsebene der Bitumenbahn gelangen.

Für die Feuchteschäden kommen
folgende Ursachen in Betracht:

1. Vorliegen von Schichten- und Sickerwasser am Gebäude: Aufgrund der starken Hanglage muss davon ausgegangen werden, dass das Gebäude seit seiner Errichtung durch Sicker- und Schichtenwässer beansprucht wird. Das Objekt liegt unterhalb eines steil geneigten Hanges. In diesem Hang müssen wasserführende Schichten vorhanden sein, sodass ein ständiger Wasserzudrang zum Gebäude und ein permanenter Feuchte-Nachschub bestehen.

2. Nicht funktionstüchtige Bauwerksabdichtung an der Kelleraußenwand: Entlang der hangseitigen Kelleraußenwand müssen Undichtigkeiten an der Bauwerksabdichtung vorliegen, da ansonsten keine linienartige Durchfeuchtung des Mauerwerkes stattgefunden hätte. Durch Feuchteraster-Messungen wurde nachgewiesen, dass im Mauerwerk hinter der inneren Abdichtung sehr hohe Feuchtewerte bis zur Sättigung feststellbar waren. Oberhalb der Mauersperrbahn war eine Abnahme der Feuchtewerte messbar. Das bedeutet, dass diese Bahn funktionstüchtig war und die im Mauerwerk aufgestiegene Feuchte begrenzt hat.

3. Falsche Bodenabläufe, Nichtanbindung der Abdichtung an Dichtflansche der Abläufe und undichte Durchdringungen der Bodenplatte: Im vorliegenden Fall wurden nicht geeignete Bodenabläufe eingebaut. Eine Anbindung der auf der Bodenplatte befindlichen Horizontalabdichtung an einen Pressdichtungsflansch des Ablaufs war nicht möglich, weil kein Pressdichtungsflansch am Ablauf vorhanden war. Dadurch bedingt ist Wasser über undichte Stellen eingedrungen. Im Keller hätten geeignete Abläufe, versehen mit einem unteren Pressdichtungsflansch, eingebaut werden müssen. Dadurch wäre es möglich gewesen, die Bauwerksabdichtung wasserdicht mit dem Ablauf zu verbinden. Dies war hier nicht der Fall.


Verantwortlichkeit

Ausführende Gewerke haften

Die Bauüberwachung des Bauträgers und die Ausführenden der Gewerke Abdichtung und Installation waren aus technischer Sicht verantwortlich. Eine entsprechende Detailplanung zu den Durchdringungen der Bodenplatte, zu den Abdichtungsarbeiten und zur Anbindung der Abdichtungsebenen an den Abläufen lag nicht vor. Die Schadenursachen sind diesen Gewerken zuzurechnen, weil Fehler bei der Abdichtung und Installation gemacht wurden.

Aufgrund der steilen Hanglage des Gebäudes und der Überbauung der Kellerwände ist eine Sanierung von außen nur bedingt oder gar nicht mehr möglich. Daher wurden Sanierungsmaßnahmen von innen empfohlen. Der Schaden wäre bei ordnungsgemäßer Herstellung der Abdichtungsebenen und bei einer korrekten Bauüberwachung vermeidbar gewesen. Die Sanierungskosten betrugen rund 50.000 EUR.


Jens Schade der Autor

Jens Schade ist Sachverständiger für Schäden an Gebäuden an der Industrie- und Handelskammer Ostthüringen zu Gera.

Schade GmbH -
Baugutachter
Dipl.-Ing. Jens Schade
Am Vogelherd 10
98693 Ilmenau
Tel.: 03677/6899706
Fax: 03677/6899707
Mobil: 0175/7218849
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Foto/Grafik: Schade
Am Innenputz zeigten sich Feuchteflecken
mit Putz- und Farbabtreibungen bis zur Unterkante
des Kellerfensters sowie bis zur Höhe der vermuteten Horizontalabdichtung im Mauerwerk.
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Oberhalb der wannenartigen Abdichtungsschicht war eine nicht abgedichtete Kabeldurchführung feststellbar. Um das Kabel herum war kein Abdichtungsmaterial und auch keine Dichtmanschette vorhanden.
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Der Fußboden vor der hangseitigen Kellerwand wurde geöffnet und ein ca. 30 cm breiter Streifen des Fußbodens entfernt.
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Die Horizontalabdichtung der Bodenplatte mit einer Bitumenbahn endete am Rohr. Eine Dichtmanschette war nicht vorhanden.
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Sämtliche Einzelteile waren durch Estrichmörtel verschmutzt. An den Kunststoffteilen klebte Estrichmörtel, der offenbar bei der Estrichherstellung zwischen Lose- und Festflansch des Ablaufes hineingelangt war.
aus FussbodenTechnik 01/22 (Handwerk)