GEV-Emicode
Zwei Klebstoffe fallen bei Stichprobe durch
Seit etwa zehn Jahren stellt die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) die Sortimente der EC1-Produkte aller Hersteller regelmäßig auf den Prüfstand. Im Losverfahren ermittelte Testprodukte werden aus dem Handel gekauft und ohne Wissen der Hersteller von einem neutralen Labor hinsichtlich der EC1-Kriterien unter die Lupe genommen. Im aktuellen Kontrolltest ließ die GEV insgesamt zwölf Verlegewerkstoff-Produkte (zehn Klebstoffe, zwei Grundierungen) untersuchen.
Erstmals hat die GEV ein neutrales Institut beauftragt, die Stichprobenkontrollen nicht nur nach den Emicode-Kriterien, sondern zugleich auch nach den Vorgaben des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt) und des US-amerikanischen Greenguard-Programms für Büroräume durchzuführen. Zwei der als sehr emissionsarm (EC1) zertifizierten Produkte wurden beanstandet. Beide konnten den laut EC1 vorgeschriebenen Grenzwert an flüchtigen organischen Verbindungen (VOC) von 500 g/cbm nicht einhalten, sie hätten nur gemäß EC2 (emissionsarm) eingestuft werden dürfen. Den DIBt-Anforderungen (AgBB-Kriterien) entsprachen alle getesteten Produkte. Die anspruchsvolleren Greenguard-Vorgaben führten jedoch zu einer Differenzierung: Eines der beiden an der EC1-Hürde gescheiterten Produkte fiel auch hier durchs Raster.
aus
Parkett Magazin 01/08
(Wirtschaft)