8. Internationales BEB-Sachverständigentreffen in Nürnberg
Sachverständige machen gewerkeübergreifende Zusammenarbeit bei Themenauswahl vor
Estrich, Parkett, textile Beläge, Verlegewerkstoffe und keramische Fliesen - das Sachverständigentreffen des Bundesverbandes Estrich und Belag in Nürnberg hatte für jedes Fachthema etwas zu bieten. Zum letzten Mal fand die Veranstaltung im Arvena Hotel in Nürnberg statt. Mit mehr als 180 Teilnehmern sind die Kapazitäten dort nahezu erschöpft. Die von Tagungsleiter Heinz-Dieter Altmann, Obmann des BEB-Arbeitskreises Sachverständige, und von Oliver Erning, Leiter des Institutes für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, organisierte Tagung bot einen ansprechenden, gewerkeübergreifenden Themen-Mix.
Daran werden sich Sachverständige, Industrievertreter und Verarbeiter erst noch gewöhnen müssen: Das Sachverständigentreffen wird zukünftig nicht mehr in Nürnberg, sondern in Schweinfurt stattfinden. BEB-Präsident Heinz Schmitt dürfte sich darüber ganz besonders freuen, denn dieser Pflichttermin der Fußbodenbranche findet künftig quasi vor seiner Haustür statt. Der Umzug wird mit den begrenzten Kapazitäten in Nürnberg begründet. Langfristig wäre es wünschenswert, dass die Teilnehmerzahl auf weit über 200 Teilnehmer steigt, die aber nicht alle an der alten Stätte Platz finden würden.
Die von Heinz-Dieter Altmann (Obmann BEB-Arbeitskreis Sachverständige) und Oliver Erning (IBF) organisierte Veranstaltung bot eine große Themenbreite, die alle Fußbodengewerke berücksichtigte - hier ist die gewerkübergreifende Zusammenarbeit bereits Realität. Mit zwei speziellen Themen zu "Schimmelpilzen" und "Brandschutz" wurde über den eigenen Tellerrand hinaus geschaut, ein Servicethema zu einem Computerprogramm rundete die Mischung ideal ab.
Die Themen im Überblick:
Verformung bei Holzfußböden
Kennzeichnung und Prüfung von Bodenbelägen
Einfluss der Spachteldicke auf die Stuhlrolleneignung
Reinigungsprobleme von beschichteten Belägen
Vorstellung des neuen BEB-Hinweisblattes "Rinnen in Betonböden"
Fachgerechter Einbau von Ablaufrinnen und Bodenabläufen
Rüttelböden - Auswertung typischer Schäden
Erläuterungen zum neuen BEB-Hinweisblatt "Abdichtungen"
Erkennen und Sanieren von Gebäudeschäden durch Schimmelpilze
Brandschutzanforderungen in öffentlichen Gebäuden
Vorstellung eines speziellen Computerprogramms fürSachverständige
Verformung bei Holzfußböden
Bernhard Lysser, Geschäftsführer der Interessengemeinschaft der Schweizerischen Parkett-Industrie (ISP), führte in die Verformung bei Holzfußböden ein, die ganz verschiedenartig sein können. Das Parkett selbst kann mit offenen Fugen sowie konkaven oder konvexen Schüsselungen vorliegen oder eine ganze Holzkonstruktion mitsamt Parkett kann Verformungen aufweisen. Weist ein Holzbauteil gegenüber seiner Originalform Schüsselungen auf, liegen einseitige Feuchteveränderungen vor. Dabei kann ein Parkett nach dem Einbau durch Feuchteveränderungen von oben aus der Umgebungsluft oder von unten aus der Unterkonstruktion beeinflusst werden. Lysser fasste zusammen: Maßänderungen in Holzbauteilen sind grundsätzlich auf Feuchtigkeitsveränderungen zurückzuführen.
Lysser widmete ich außerdem der Frage, warum Parkett im Sommer keine Fugen bekommt. Schließlich wird der Bodenbelag bei Fensterfronten auf 40C oder noch höher aufgeheizt. Zu berücksichtigen ist zum einen die Ausgleichsfeuchte des Holzes, welche während der Sommermonate allgemein höher, d.h. bis gegen ca. 12% hin, liegt. Zum anderen ist die relative Raumluftfeuchte, welche ebenfalls höher liegt und die Sonnenscheindauer, d.h. Einwirkzeit der Sonnenstrahlung auf die Bodenfläche, zu beachten. Das Parkett wird bei großen Fensterfronten nur während weniger Stunden am Tag durch direkte Sonnenbestrahlung erwärmt. Dabei kann Holz sehr hohe Temperaturen erreichen. Unmittelbar danach kühlt das Parkett aber wieder bis zur Raumtemperatur ab. Schätzungsweise werden während max. 6 bis 8 Stunden, also 25 bis 30% eines Sonnentages, erhöhte Temperaturen im Holz vorliegen. Weiter ist zu berücksichtigen, dass das Parkett von der Oberseite her erwärmt wird und der Unterbau kälter bleibt. Die Situation ist also genau gegensätzlich zum Winter mit eingeschalteter Fußbodenheizung. Zusammen mit der erhöhten Raumluftfeuchte, der ohnehin höheren Ausgleichsfeuchte im Holz und dem Temperaturgefälle können somit im Sommer keine Fugen auf natürliche Art und Weise in einem Holzbodenbelag auftreten.
Kennzeichnung von Bodenbelägen
Der Sachverständige Peter Schwarzmann wies auf die neuen Anforderungen von textilen Bodenbelägen hin (FussbodenTechnik berichtete). Seit Anfang 2007 müssen die Beläge bekanntlich das CE-Zeichen tragen. Daneben müssen die Belaghersteller nach der Bauproduktenrichtlinie Angaben zu Brandverhalten, Rutschsicherheit und Emission machen. Schwarzmann stellte außerdem ausführlich die neuen Piktogramme vor, die im Internet unter www.floorsymbols.com heruntergeladen werden können.
Einfluss der Spachtelmassendicke auf die Stuhlrolleneignung
Dipl.-Ing. Wolfgang Limp (IBF) stellte den Teilnehmern einen aufwändigen Versuch vor, in dem der mögliche Einfluss der Dicke einer Spachtelmasse auf das System Estrich/Spachtelmasse/Bodenbelag untersucht werden sollte. Die Aussagen diverser Hersteller über die Eignung einer Spachtelmasse unter Stuhlrollen weisen eine große Bandbreite auf. Sie reichen von einem einfachen "ja" bis hin zu bestimmten Anforderungen hinsichtlich einer einzuhaltenden Mindestschichtdicke und/oder bestimmten Stuhlrollentypen.
Im Institut wurden Platten eines Estrichs hergestellt. Darauf wurde in verschiedenen Dicken bis hinab zu 0,5 mm gespachtelt und mit einem elastischen Bodenbelag versehen. Anschließend wurde daran die Stuhlrolleneignung nach der Prüfnorm für elastische Bodenbeläge geprüft. Bei der Prüfung, die immerhin 25.000 Umdrehungen mit 90 kg Last auf drei speziellen Rollen beinhaltet, zeigten sich keine Auffälligkeiten, die auf eine Schädigung der Spachtelmasse hindeuten. Eine Ausnahme stellte der leichte Abrieb des elastischen Belages im Bereich der Drehpunkte der Rollen dar. Lediglich bei einer Prüfung mit einer "Design-Rolle" brach diese zusammen und zerstörte den Prüfkörper; hier war also die Rolle selber ungeeignet.
Auch die im Anschluss durchgeführte Prüfung der Haftzugfestigkeit des Belages ließ keinerlei Schädigung der Spachtelmasse erkennen. Bei der abschließenden Schälzugprüfung stellte sich heraus, dass mit abnehmender Dicke der Spachtelmasse auch eine geringere Kraft zum Abschälen des Belages erforderlich war. Die Dicke der Spachtelmasse beeinflusst also die Güte der Klebstoffverbindung.
Insgesamt ergaben die Versuchsreihen, dass die Dicke der Spachtelmasse einen weit geringeren Einfluss auf die Stuhlrolleneignung hat, als oftmals angenommen. Andere Faktoren, beispielsweise die Festigkeit der Spachtelmasse sowie Feuchtegehalt und Oberflächenvorbehandlung des Estrichs, haben deutlich größere Folgen.
Wunsch und Wirklichkeit bei beschichteten Belägen
Der Sachverständige Gert F. Hausmann stellte Reinigungsprobleme von PUR- und PU-beschichteten Belägen vor. Überspitzt formulierte Hausmann: "Diese Befilmungen sind immer dann gut, wenn die Räume nicht betreten werden." Zu Beginn seines Vortrages stellte der stellvertretenden Bundesinnungsmeister der Parkettleger die Reinigungs- und Pflegeanleitungen diverser Bodenbelagshersteller vor und bezeichnete sie als "blumige Versprechungen", die den Unterschied zwischen Marketing und Realität vermissen lassen. Er wies darauf hin, dass es mittlerweile klare Einschränkungen in den Anwendungsgebieten seitens der Industrie gibt. Als positives Beispiel nannte er das Produkt Weld Finish von Forbo für Linoleumbeläge, das das unterschiedliche Anschmutzverhalten von Belag und Fugen behebt. Die mit Weld Finish versiegelten Nähte zeigen ein nahezu gleiches Verhalten wie die Oberfläche des Linoleum-Bodenbelages.
Hausmann stellte eine Reihe von Objekten vor, in denen Belagsmängel durch eine falsche Einpflege entstanden. Darunter waren Verschmutzungen von Handdesinfektionsspendern in Krankenhäusern, die die Belagsoberfläche angreifen. Außerdem Ablösungen von Pflegemittelschichten auf Linoleum, die durch Unterhaltspflegefehler entstanden, wenn die Reinigungskräfte die sehr nasse Oberfläche nicht abtrocknen. Aber auch auf einem textilen Belag in einem Kaufhaus betrieb ein Reiniger nur Oberflächenkosmetik. Eine Ursache für derartige Reinigungsprobleme sieht Hausmann in der Novellierung der Handwerksordnung. Auch das Gebäudereinigerhandwerk ist seit 2004 ein Gewerk nach Anlage B1 und damit ist der Meisterzwang weggefallen. In der Folge ist die Zahl der Betriebe von 2.087 (2004) auf 25.779 (2007) angestiegen. Die Folgen erlebt Hausmann in der täglichen Sachverständigenpraxis.
Als Bodenleger ist man immer der erste Ansprechpartner des Bauherrn, ganz egal ob es um optische oder verlegerische Beeinträchtigungen geht. Hausmann empfahl den Verarbeitern dringend, sich von der Industrie die Aussagen zu den Produkten als Vertragsbestandteil zusichern zu lassen: "Ansonsten wird es brandgefährlich für die Verleger, die grundsätzlich die Aussagen der Industrie kritisch hinterfragen sollten."
Ankündigung des neuen BEB-Hinweisblattes "Rinnen in Betonböden"
Das neue BEB-Hinweisblatt "Rinnen in Betonböden" soll im Laufe des Frühjahrs 2008 erscheinen. Der Obmann des BEB-Arbeitskreises "Zementgebundene Industrieböden", Volker Freund, gab schon einmal einen Ausblick auf die Veröffentlichung. An die Oberflächen von Hallenböden werden höhere Anforderungen bezüglich Ebenheit, Befahrkomfort und Widerstand gegen Schlag und Stoß gestellt als an Flächen im Freien. Die Übergänge von der Betonplatte zu Ablaufrinnen oder Kanälen durch hohe Kantenpressung werden zudem besonders stark beansprucht. Freund bemängelte, dass es leider häufig von Seiten der Rinnenhersteller keine ausreichenden Aussagen zum Einbau gibt. Von Planerseite sei es wichtig, dass die Rinnen in Betonböden standsicher, auf einer Höhe und funktionstüchtig sind. Damit dauerhafte Übergänge sichergestellt werden, müssen Setzungen des Untergrundes unbedingt vermieden werden. Besondere Aufmerksamkeit gilt den Fugenkanten am Übergang Betonplatte/Elemente. Sie müssen je nach Belastung besonders geschützt werden. Für Industriebodenbauer gelte: Wenn man einen Industrieboden einbaut, muss die Rinne bereits auf einem eigenen Fundament stehen.
Fachgerechter Einbau von Ablaufrinnen und Bodenabläufen
Der Vortrag von André Bartel schloss sich nahtlos an die Ausführung von Volker Freund an. Oberste Prämisse einer fachgerechten Verarbeitung ist es, so Bartel, einen umfassenden Schutz des Baukörpers vor Feuchtigkeit durch wasserführende Schichten zu gewährleisten. Dazu müssen Ablaufrinnen bzw. Bodenabläufe konstruktiv geeignet und fachgerecht einbaubar sein. Das ist oft nicht der Fall,wenn z. B. besonders die Ablaufrinnen in zu geringer Materialdicke ausgeführt und ungeeignete Anschlüsse vorhanden sind. Auf jeden Fall müssen Ablaufrinnen vor dem Einbau entfettet und mit einer Reaktionsharzgrundierung, die zur Vergrößerung der Oberfläche und zur Verbesserung des Verbundes eine Quarzsandabstreuung erhält, versehen werden.
Bartel verglich verschiedene Konstruktionsarten für Großküchen miteinander und zog folgende Schlussfolgerungen: Wegen der Bewegungsmöglichkeiten bei schwimmenden Konstruktionen mit unten liegender Abdichtungsebene, kommt es immer wieder zu Abrissen an den Ablaufrinnen, wo dann Brauchwasser eindringen kann. Das Wasser sammelt sich auf der Abdichtung, also im Bereich der Dämmung, was sehr oft zu Totalschäden führt. Es ist deshalb besser, eine Verbundkonstruktion auszuführen, die zwar nicht normenkonform ist, aber dem Stand der Technik entspricht. Vorteile einer Verbundkonstruktion gegenüber einer (klassischen) schwimmenden Konstruktion sind:
geringe Aufbauhöhen,
Feste Verankerung des Estrichs auf dem tragenden Untergrund und damit problemfreies Be- und Entlasten des Estrichs und der Einbauteile,
Keine Schüsselungen des Estrichs,
Keine Scheinfugen erforderlich,
Identität von Schadensbild und Schadensquelle,
Keine divergierende Feuchteverteilung in der Dämmung und
Möglichkeit zur partiellen Reparatur.
Allerdings müssen evtl. Wärme- und Schallschutzanforderungen sehr sorgfältig mit dem Auftraggeber besprochen werden. Bartel informierte anhand diverser Beispiele über die Vor- und Nachteile der unterschiedlichen Konstruktionsarten und verwies in besonderem Maße auf Probleme, die sich beim Einbau sehr großer Ablaufrinnen ergeben können.
Verlegung von keramischen Belägen auf Rüttelboden
Der Sachverständige Erich Zanocco stellte die Verlegung von keramischen Belägen im Rüttelverfahren vor.
Bei Rüttelbelägen handelt es sich um eine modifizierte Dickbettverlegemethode, bei der keramische Fliesen oder Platten in ein frisch vorgetragenes Zementmörtelbett eingelegt und mechanisch angeklopft - sprich eingerüttelt werden. Für das Rüttelverfahren werden nach vorgegebenen Rezepturen speziell eingestellte Mörtelmischungen verwandt, die zur Verlängerung der Verarbeitungszeit und zur Verbesserung der Verarbeitungseigenschaften üblicherweise mit Zusatzmitteln (Verzögerern oder Plastifizierern) hergestellt werden. Als Belagsmaterialien kommen trockengepresste keramische Fliesen und Platten oder Bodenklinkerplatten zur Anwendung. Die Kantenlänge der Fliesen und Platten sollte 25 cm nicht überschreiten und die Formatfläche kleiner 650 cm
2 sein. Die Dicke der Fliesen ist in Abhängigkeit der zu erwartenden Belastung zu wählen und sollte 14 mm nicht unterschreiten. Im Einsatzbereich stark belasteter keramischer Bodenbeläge sollte die Bruchkraft der keramischen Fliesen und Platten mindestens 3.000 N betragen. Die Baustellenbedingungen sollten nicht unter + 5C liegen. Außerdem müssen schädigende Einwirkungen wie Zugluft, Regen oder Sonneneinstrahlung vermieden werden.
Ausdrücklich wies der Referent darauf hin, dass Rüttelbeläge in Sonderkonstruktion hergestellt werden. Fachgerecht eingebaut, haben sie sich seit vielen Jahren am Markt bewährt. Richtlinien für die Herstellung keramischer Bodenbeläge im Rüttelverfahren wurden vom Arbeitskreis "Qualitätssicherung - Rüttelbeläge" erarbeitet. Neue Erfahrungen und Erkenntnisse fließen zeitnah in Ergänzungen ein. Die Richtlinien (Stand Juli 2005) werden als Regeln der Technik in Fachkreisen allgemein anerkannt. Bei der Bewertung von Belagsflächen ist vorab zwingend vom Sachverständigen festzustellen: Handelt es sich um einen Konstruktionsaufbau im Rüttelverfahren als Sonderkonstruktion oder um eine Ausführung unter Zugrundelegung der DIN 18560 (Estricharbeiten) in Verbindung mit der DIN 18352 (Fliesen- und Plattenarbeiten).
Zum Thema Inbetriebnahme nach Fertigstellung gab Zanocco die Empfehlung des Arbeitskreises Rüttelbeläge wieder: Die Belagsflächen dürfen nicht vor ausreichender Erhärtung des Bettungs- und des Fugenmörtels genutzt werden. Als Richtwerte gelten: begehbar nach 7 Tagen, volle mechanische Belastung nach Ablauf von 28 Tagen. Nur eine angemessene Terminplanung durch die Planer oder die Bauleitung eines Objekts kann für die Einhaltung dieser Vorgaben sorgen.
BEB-Hinweisblatt Abdichtungen vorgestellt
Walter Mauer, Leiter der Anwendungstechnik Fliese bei Mapei, gab Erläuterungen zum neuen BEB-Hinweisblatt "Abdichtungen". Die Abdichtung ist ein Teil der Fußbodenkonstruktion. Sie schützt vor Feuchtigkeit und eventuell daraus resultierenden gesundheitlichen Gefahren für Bewohner und Nutzer eines Gebäudes. Mit der Einführung der Europäischen Bauproduktenrichtlinie und deren Durchführungsverordnung, den so genannten Grundlagendokumenten (Dokument Nr. 3 Gesundheit, Hygiene und Umweltschutz), wurde dies gesetzliche Pflicht. Darüber hinaus verlangt die Landesbauordnung der Bundesländer die Abdichtung von Bauwerken und Bauteilen, damit sie durch Wasser, Feuchtigkeit und andere chemische, physikalische oder biologische Einflüsse nicht geschädigt werden und keine Gefahren auftreten können. Deshalb sind insbesondere bauliche Anlagen wie Bodenflächen in industriellen und gewerblich genutzten Räumen (Küchen, Laborräumen, Reihenduschanlagen, Fabrikationsstätten, Lagerhallen) vor Feuchtezutritt zu schützen.
Die Anforderungen an die Abdichtungssysteme und deren Ausführung sind in der DIN 18195 geregelt. Diese Norm enthält aber keine Spezifikationen für die bei einer Verbundabdichtung üblicherweise zur Anwendung kommenden Werkstoffsysteme. Die Anforderungen an diese Werkstoffsysteme und deren Anwendung werden in dem BEB-Hinsweisblatt "Abdichtungen" geregelt. Es kann beim BEB zum Preis von 8,50 EUR zzgl. Mwst., Porto und Versand per Fax unter 02241/3 97 39-69 oder per E-Mail unter buero@beb-online.de bezogen werden.
Erkennen und Sanieren von Gebäudeschäden durch Schimmelpilze
Mikrobiologe Dr. Mario Blei brachte den Zuhörern das Thema Schimmelpilze nahe. Der Begriff "Schimmelpilz" besitzt keine klare Definition, da er keine systematische Gruppe kennzeichnet. Im Wesentlichen bezieht sich der Begriff auf makroskopisch (mit bloßem Auge) erkennbare Mycelien (Hyphengeflechte), bei denen die Bildung ungeschlechtlicher Sporen dominiert. Schimmelpilze sind weltweit verbreitet. Überall dort, wo organisches Material anfällt und zumindest zeitweise Temperatur- und Wasserverhältnisse Abbauprozesse ermöglichen, sind sie nachweisbar. Ihre Sporen werden überwiegend durch den Wind verbreitet und sind somit ständiger Bestandteil der Außenluft. Die Feststellung einer Schimmelpilzquelle im Innenraum ist nicht gleichzusetzen mit einer akuten Gesundheitsgefährdung der Raumnutzer. Das Ausmaß der Gesundheitsgefährdung ist abhängig von der Art des Schadens und der Empfindlichkeit der Raumnutzer und kann im Einzelfall aufgrund fehlender wissenschaftlicher Daten meist nicht genau quantifiziert werden. Da aus Krankheitsstudien aber eindeutig hervorgeht, dass mit Feuchteschäden und Schimmelpilzwachstum im Innenraum gesundheitliche Beeinträchtigungen einhergehen können, sollte Schimmelpilzwachstum im Innenraum als hygienisches Problem angesehen und nicht hingenommen werden. Dr. Blei betonte: "Es sollte auch in diesem Bereich das Vorsorgeprinzip Anwendung finden, nach dem Belastungen zu minimieren sind, bevor es zu Erkrankungen kommt." Grenzwerte für Schimmelpilzkonzentrationen im Innenraum gibt es nicht. Zur Bekämpfung von Schimmelpilzen gibt es chemische und physikalische Verfahren.
Brandschutzanforderungen in öffentlichen Gebäuden
Aribert Herrmann, Sachverständiger für Baulichen Brandschutz, berichtete über Brandschutzanforderungen in öffentlichen Gebäuden und Fluchtwegen. In der Bundesrepublik Deutschland sind die Regelungen des baulichen Brandschutzes in den einzelnen Landesbauordnungen festgelegt. Neben den Landesbauordnungen sind in zahlreichen Bundesländern beim Brandschutz ergänzende Durchführungs- und Verwaltungsvorschriften zu beachten. Beispielsweise sind in Sonderbauverordnungen für einige häufig vorkommende bauliche Anlagen und Nutzungen (Versammlungsstätten, Schulbau, Industriebau etc.) gesonderte Zusatzanforderungen festgehalten. Die Erstellung eines Brandschutzkonzeptes ist für ein Gebäude erforderlich, wenn von den baurechtlichen Anforderungen abgewichen werden soll oder es sich um ein Gebäude besonderer Art und Nutzung handelt.
Aufgestellt wird ein solches Brandschutzkonzept von einem Fachplaner. Der Begriff Fachplaner ist nicht geschützt. Dabei kann es sich um spezielle Brandschutzfachingenieure, Feuerwehrleute der höheren Dienstgrade, oder jeden beliebigen (Bau-)Ingenieur handeln.
Das Brandschutzkonzept muss auf den Einzelfall abgestimmt sein, wobei Ingenieurmethoden des vorbeugenden Brandschutzes hilfreich sein können. Es sind dann die angewandten Nachweisverfahren und die zugrunde gelegten Parameter, insbesondere Brandszenarien, detailliert darzulegen. Schutzziele im Sinne des Brandschutzkonzeptes können abgeleitet werden aus den öffentlich rechtlichen Vorgaben sowie den Vorstellungen der Bauherren, Betreiber und Versicherer.
Software für Gutachter
Hermann Stellermann und Andreas Waning stellten eine speziell für Sachverständige entwickelte Software vor. Der "Gutachten Manager" unterstützt bei der Bearbeitung und Verwaltung aller anfallenden Geschäftsvorgänge, die bei der Erstellung eines Gutachten notwendig sind. Sämtliche Funktionen des Gutachten Manager XP wurden in Zusammenarbeit mit Sachverständigen entwickelt. So entstand eine anwendungsorientierte Software, die sich durch ausgesprochen einfache Handhabung auszeichnet. Die Software bearbeitet Gerichts-, Privat- sowie Versicherungsgutachten.
Der Gutachten Manager XP erstellt alle Dokumente in Microsoft Word und Excel. Die mitgelieferten Worddokumentenvorlagen können vom Sachverständigen individuell angepasst werden. Es ist auch problemlos möglich, die eigenen Word- und Excel-Dateien in den Gutachten Manager zu integrieren. Das Programm kann unverbindlich getestet werden. Unter dem Link www.gutachten-manager.de kann man es in der Rubrik Download (Download 2) herunterladen. Die Kosten betragen 399 EUR zzgl. MwSt. Die Anbieter versprechen, dass keine Folgekosten entstehen: Telefonische Schulungen und Hilfestellungen sind kostenlos.
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Das 9. internationale BEB-Sachverständigentreffen findet vom 7. bis 8. November 2008 im Mercure Hotel in Schweinfurt statt.
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FussbodenTechnik 01/08
(Wirtschaft)