Höffner Möbelgesellschaft GmbH & Co. KG
Gericht verbietet Höffner Werbung mit Scheinrabatten
"Höffner: "Mondpreise verboten"" lautet die Überschrift eines Berichtes des Hamburger Abendblattes. Hintergrund ist das Urteil des Landgerichts Lübeck. Der Möbler dürfe demnach nicht mehr mit hohen Rabatten zu werben, wenn der Ausgangspreis innerhalb von 6 Tagen vor Angebotsbeginn erhöht wurde. Dieses Vorgehen würde gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen.
aus
Carpet Magazin 02/08
(Wirtschaft)