EU-Gericht bestätigt
Kartellstrafen für Gipsplattenindustrie
Mehrere europäische Gipsplattenhersteller sind mit dem Versuch gescheitert, die im Jahr 2002 von der EU-Kommission gegen sie verhängten Kartellstrafen anzufechten.
Wegen des Vorwurfs von Preisabsprachen in Deutschland, Großbritannien, Frankreich und den Benelux-Staaten waren damals Knauf (85,8 Mio. EUR), das britische Unternehmen BPB (138,6 Mio. EUR), Lafarge aus Frankreich (249,6 Mio. EUR) und die belgische Saint Gobain Gyproc (4,32 Mio. EUR) verhängt worden. Das Gericht erster Instanz der EU bestätigte jetzt diese Entscheidung.
Lediglich die Geldbuße von BPB wurde auf 118, Mio. EUR herabgesetzt, weil das Unternehmen mit den Ermittlungsbehörden kooperiert hatte. Gegen die Entscheidung des Gerichtes kann Berufung eingelegt werden.
aus
FussbodenTechnik 05/08
(Wirtschaft)