Heidelbergcement AG

Heidelbergcement wehrt sich gegen Kartellbuße


Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat das Oberlandesgericht Düsseldorf über den Einspruch von Heidelbergcement gegen den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2003 entschieden. Nach dieser Entscheidung wurde das Bußgeld um 80 Mio. EUR auf 169,9 Mio. EUR reduziert. Heidelbergcement wehrt sich auch gegen dieses reduzierte Bußgeld. Das Unternehmen legte bereits in der Verhandlung Rechtsbeschwerde ein, weil "wesentliche Feststellungen des Sachverhalts bestritten werden". Bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen Entscheidung des BGH, die nicht vor 2010 erwartet wird, müssen keine Zahlungen geleistet werden.
aus FussbodenTechnik 05/09 (Wirtschaft)