VDHI Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie e.V.
VDHI rät zu Musterschutz
Innovative und exklusive Muster sind das Kapital der deutschen mittelständischen Textilunternehmen und müssen daher unbedingt vor Raubkopien geschützt werden. Das ist das Fazit eines Vortrags vom Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie (VDHI) und seines Mitglieds Alfred Apelt über die Erfolge bei der Durchsetzung von Geschmacksmusterrechten vor 150 Unternehmensvertretern bei der Enforcement Conference des Deutschen Patent- und Markenamtes (DPMA) im Haus der Wirtschaft Baden-Württemberg in Stuttgart.
Dabei berichtete Apelt-Gesellschafterin Donata Apelt-Ihling über die Entwicklung des Musterschutzes in ihrem Unternehmen: Auf der Heimtextil 2004 war sie von Kunden darauf aufmerksam gemacht worden, dass an einem chinesischen Stand 1:1-Kopien von Apelt-Mustern ausgestellt würden. Mit Hilfe der Messegesellschaft seien diese sichergestellt worden. Inzwischen hat Apelt mit Hilfe des Verbands das nicht eingetragene Gemeinschaftsgeschmackmuster geschützt. Bei weiteren Kopierfällen lassen sich die Unternehmensrechte nun belegen.
Der Fall macht deutlich, dass Musterschutz bei dem Unternehmen bis zur Heimtextil 2004 kaum eine Rolle spielte. Doch bildet der Stoffhersteller keine Ausnahme. Nach Ansicht von Rechtsanwalt und VDHI-Justitiar Martin Auerbach würden Industrieunternehmen in der Heimtextilien-Branche den Musterschutz mit immer wiederkehrenden Argumenten von sich schieben: Das koste Geld, binde Personal und bringe nichts. "Natürlich bindet der Musterschutz personelle und finanzielle Ressourcen. Konsequent verfolgt kann aber bereits der Schadensersatz aus einem erfolgreich durchgefochtenen Fall diesen Aufwand deutlich übersteigen", meinte Auerbach. Nichtstun sei die schlechteste Alternative, darin waren sich die Referenten einig.
Geschmacksmuster schützen das Design, die Rechte stehen dem entwerfenden Unternehmen zu. Daraus leitet sich das Verbot ab, Muster zur gewerblichen Verbreitung nachzubilden.
aus
BTH Heimtex 12/09
(Wirtschaft)