Fachverband Matratzen-Industrie
Schwarze Schafe in der Branche
Essen - Schlaf ist lebenswichtig für die Menschen und guter Schlaf ist die Voraussetzung für ein gesundes Leben. Dabei spielt die richtige Matratze eine große Rolle, denn nur wer auf einer Matratze schläft, die zu seinen Bedürfnissen passt und den Körper während der Nacht optimal stützt, der schläft auch wirklich gesund. Insofern ist es also unumstritten, dass Matratzen dazu beitragen, den Menschen gesund zu erhalten. Heikel wird es jedoch, wenn Matratzenhersteller behaupten, mit ihren Matratzen könne man Krankheiten heilen, sich schlank schlafen oder ähnliches!
Dr. Ulrich Leifeld, Geschäftsführer des Fachverbands Matratzen-Industrie e.V.: "Gesundheitliche Heilversprechen sind unseriös, wenn nicht zweifelsfrei nachgewiesen wird, dass die behauptete Wirkweise auch tatsächlich funktioniert!"
Die Zentrale gegen den unlauteren Wettbewerb ist jetzt erfolgreich gegen zwei Matratzenhersteller vorgegangen, die mit unlauteren Heilversprechen für ihre Produkte geworben hatten. In der Werbung für ihre Kissen, Matratzen und Matratzenauflagen hatten die Hersteller behauptet, der Verbraucher könne auf ihnen im Schlaf abnehmen. Mit Aussagen wie "Im Schlaf schlank werden - ein revolutionäres Prinzip" oder "Schlaf dich schlank" wollten die Hersteller ihre Kunden glauben machen, es reiche aus, nachts auf den angeblich revolutionären Matratzen zu liegen, um schlank zu werden.
Die Landgerichte Kassel und München (LG Kassel 11 04138/09 und LG München 33 O 11465/08) beschieden, dass derartige Behauptungen wettbewerbswidrig und irreführend sind, weil die angebliche Wirkungsweise der angebotenen Produkte nicht hinreichend belegt ist. Auch wurde in der Werbung nicht darauf hingewiesen, welche gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse die Werbung belegen. Damit wurde gegen die strengen Richtlinien verstoßen, die in Deutschland für die Richtigkeit von gesundheitsbezogenen Werbeaussagen gelten. Diese Richtlinien besagen, dass eine Werbung, die eine wissenschaftliche Absicherung suggeriert, sich auf korrekte Studien stützen muss. In den vorliegenden Fällen hatten die Gerichte jedoch erhebliche Zweifel, ob die Grundannahmen der durchgeführten Studien überhaupt richtig waren.
aus
Haustex 05/10
(Wirtschaft)