Ernst Dieckmann zum Bereich Klebstoffe

"Blauer Engel" oder "EC 1"?

Die Diskussion über die Umweltzeichen kann meiner Ansicht nach beendet werden, da führende GEV/EC 1-Klebstoffhersteller mittlerweile auch teilweise ihre Produkte mit dem Blauen Engel auszeichnen. Damit wäre "sehr emissionsarm" als Stand der Technik und wünschenswert anzusehen. So lange aber noch als "sehr emissionsarm" angebotene Klebstoffe des Wettbewerbs teilweise hoch siedende Lösungsmittel (lt. vorliegenden Sicherheitsdatenblättern) enthalten können, wird die laufende Diskussion nach meiner Meinung zwischenzeitlich unseriös. Und ich verstehe auch nicht, warum einen Fußbodenfachmann in Deutschland der internationale Bekanntheitsgrad von EC1-Produkten interessieren sollte.

Der Forschungsbericht 298 95 308 der Bundesanstalt für Materialforschung und Prüfung zeigt (siehe unten), dass niedrige Messergebnisse nicht vor Geruchsreklamationen schützen, wenn sich bei Klebstoffen, die Naturharze enthalten, geruchsintensive Komponenten nach 120 Tagen (Aldehyde, z.B. Hexanal) bildeten. Aus diesem und u.a. auch aus technischen Gründen verzichtet Wulff bei der Produktion von Klebstoffen, die mit dem Blauen Engel ausgezeichnet sind, konsequent auf den Einsatz von Naturharzen.

Auch Wulff liefert Klebstoffe in internationale Märkte. Der Grund ist nicht der Blaue Engel, sondern weil die zu verklebenden PVC-Beläge durch den Einsatz von Wulff-Klebstoffen geringere Tendenzen zum Schrumpfen aufweisen als handelsübliche Haft-Klebstoffe.

Wir sollten uns als Klebstoff-Hersteller ab sofort darauf konzentrieren, was den Fußbodenverleger wirklich interessiert und bedrückt - die Vermeidung von Beanstandungen. Bundesweit gibt es "Millionen-Schäden", weil die Kombination Grundierung, Spachtelmasse, Klebstoff und Belag nicht optimal aufeinander abgestimmt sind. Nur durch eine korrekte Prüfung jedes Verlegewerkstoffes in Verbindung mit dem jeweiligen Belag können wir gemeinsam als Klebstoff- und Belagshersteller den Verleger und somit den Bauherrn vor Schäden schützen. Korrekte Prüfmethoden, die auch zum Großteil in den gültigen Normen festgelegt sind (wie z.B. Prüfung nach DIN EN 1903, ohne Vortemperung), liegen vor. Hierdurch kann z.B. festgestellt werden, wie weit ein Klebstoff in der Lage ist, den Schrumpf von elastischen Belägen zu minimieren.

Wulff hat gemeinsam mit verschiedenen Herstellern von Nadelvlies-Belägen und textilen Bodenbelägen Faserbinder und Teppichrücken-Beschichtungen entwickelt, die frei von störenden Gerüchen sind. Unter diese Beläge gehört zwangsläufig auch ein entsprechender Klebstoff. Es versteht sich von selbst, dass dies bevorzugt Verlegewerkstoffe aus dem Hause Wulff sein sollten, ausgezeichnet mit dem Blauen Engel nach RAL-UZ 113.


Auszug aus: Umweltbundesamt - Untersuchung und Ermittlung emissionsarmer Klebstoffe und Bodenbeläge



Im Rahmen des Forschungsvorhabens wurden 11 Fußbodenbelagskleber, eine Grundierung, eine Spachtelmasse, 14 Teppichböden, fünf PVC-Beläge, drei Linoleumbeläge, ein Kautschukbelag und ein Polyolefinbelag über einen Zeitraum von mindestens 28 Tagen mittels Prüfkammer- bzw. Prüfzellenmessungen auf Emissionsverhalten untersucht.

Bei zwei Messungen an Bodenbelagsklebern, die über einen Prüfzeitraum von mehr als 120 Tagen weitergeführt wurden, konnte das Auftreten von Sekundäremissionen beobachtet werden. Hierbei traten zuerst Aldehyde wie z.B. Hexanal auf, einige Zeit später wurden dann auch die entsprechenden organischen Säuren nachgewiesen, wobei die Heptansäuren die höchsten Konzentrationen aufwiesen.

Die Entstehung dieser Sekundäremissionen könnte mit dem Einsatz von Tallharzen bzw. Tallölen in den Klebern zusammenhängen, da diese teilweise ungesättigte Fettsäuren enthalten, die oxidativ zu Aldehyden gespalten werden können, welche wiederum weiter zu Carbonsäuren oxidieren können.

Außerdem wurden die Emissionen aus sieben Materialkombinationen ermittelt. Dazu gehörten drei Komplettaufbauten aus Estrich, Grundierung, Spachtelmasse und Kleber mit Teppichboden, PVC und Linoleum. Beim Teppich-Komplettaufbau konnte eine Substanz nachgewiesen werden, die bei den Untersuchungen der Einzelmaterialien nicht auftrat. Einige Substanzen wurden aus dem Teppich-Komplettaufbau in der Anfangsphase der Prüfung (24h-Wert) in höheren Konzentrationen festgestellt als bei den Einzelmaterialien. Schwerflüchtige Substanzen (SVOC), die aus dem System Kleber/Spachtelmasse/Grundierung noch emittierten, wurden anscheinend durch den Teppichboden zurückgehalten. Auch nach über 200 Tagen waren sie nicht nachweisbar.
aus FussbodenTechnik 04/10 (Wirtschaft)