Bauforderungssicherungsgesetz
ZVPF auf Konfrontationskurs zum ZDH
Ursprünglich sollte das Bauforderungssicherungsgesetz die Forderungen klein- und mittelständischer Handwerksbetriebe gegenüber Bauträgern oder Generalunternehmern sichern. In der Auseinandersetzung um seine Novellierung hat der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) zu einer Positionierung gefunden, die laut eigener Darstellung "mehrheitlich von den Handwerkskammern und Verbänden getragen wird".
Dieser Sichtweise widerspricht Joachim Barth, Bundesinnungsmeister im Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF), in einem Rundschreiben an die Innungen: Der vom ZDH propagierte Kompromiss stelle die Mehrheitsverhältnisse in den Reihen der Handwerkskammern und Fachverbände auf den Kopf. Außerdem erhöhe die Vereinbarung das Prozessrisiko für betroffene Subunternehmer, was einer Abschaffung des Gesetzes sehr nahe käme.
Der ZVPF startet daher eine Kampagne, durch die Bundestagsabgeordnete für das Thema sensibilisiert werden sollen, um so die "nicht hinnehmbare Kompromisslösung zu Fall zu bringen."
aus
FussbodenTechnik 04/10
(Wirtschaft)