Lehrlingswarte- und Berufschullehrertagung

Berufsfamilien verunsichern Schulen

Einmal jährlich treffen sich die Lehrlingswarte der Innungen und die Lehrer der ausbildenden deutschen Berufsschulen zum Meinungs- und Informationsaustausch. In diesem Jahr fand die Tagung bei Armstrong DLW in Delmenhorst statt. Neben den Themen zu Aus- und Weiterbildung erhielten die Teilnehmer auch Informationen zum Stand der Beratungen bei der Bildung von Berufsfamilien.

Lehrlingswarte der Innungen und Lehrer der sieben deutschen Berufsschulstandorte haben ihre alljährliche Tagung diesmal bei Armstrong DLW in Delmenhorst durchgeführt. Zu den zentralen Themen zählten die geplante Einführung von Berufsfamilien, Abschlussprüfungen der Parkettleger und der Bodenleger, die neue Ausbildungsverordnung, der Maschinenkurs und Fortbildungsangebote.

Beratungen über Berufsfamilien unterbrochen

"Arbeitsprozessorientierte Ausbildung in Berufsfamilien des Handwerks" lautet der Entwurf des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH) vom Dezember 2009. Danach könnten Boden- und Parkettleger gemeinsam mit Malern, Lackierern, Objektbeschichtern und Raumausstattern dort die Schulbank drücken, wo sich ihre Ausbildung inhaltlich überschneidet. Wenn es um Spezialwissen geht, bleiben Parkett- und Bodenleger unter sich. Die Eigenständigkeit der Berufe soll erhalten bleiben.

Der ZVPF als Vertretung der Parkett- und Bodenleger hat Beratungen über die Berufsfamilie derzeit ausgesetzt. Damit reagiert man auf die Bestrebungen des Malerverbandes zur Ausweitung seiner Zuständigkeit auch auf Boden legende Firmen.

Völlig unklar ist derzeit auch den Berufsschulen, wie sie den Unterricht in einem Modulsystem der Berufsgruppen organisieren müssten. Für die jetzigen Landesfachklassen der Parkett- und Bodenleger könnte das große Einschnitte bedeuten.

"Gestreckte Gesellenprüfung" auch für Parkett- und Bodenleger

Einigkeit besteht über die Einführung der "Gestreckten Gesellenprüfung" für Parkett- und auch für Bodenleger. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz vom Ergebnis der Zwischenprüfung in die Bewertung der Abschlussprüfung einfließen. Die Zwischenprüfung erhält dadurch einen höheren Stellenwert. Seit 2005 existieren dazu Empfehlungen eines Arbeitskreises des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik (ZVPF).

Neue Ausbildereignungsprüfung

Mit Beginn des Ausbildungsjahres gilt ab 1. August 2009 wieder die eine Ausbildereignungsverordnung (AEVO). Sie stellt die pädagogischen Voraussetzungen für die Ausbildung sicher.

Jeder Ausbilder muss die Ausbildereignungsprüfung ablegen. Ausgenommen sind Betriebe, die bereits vorher ausgebildet haben und somit Bestandsschutz genießen. Auch einige andere Nachweisformen sind der AEVO gleichgestellt. Durch nachgewiesene Mitwirkung an der Ausbildung, Berufserfahrung im pädagogischen Bereich und ehrenamtliche Erfahrung im Jugendbereich kann ein Ausbilder auch ohne AEVO-Schein seine Eignung glaubhaft machen. Die Handwerkskammer prüft in jedem Fall sowohl die pädagogische wie fachliche Eignung eines Betriebes, bevor eine Ausbildungsgenehmigung erteilt wird. Die AEVO gilt für Ausbilder in Gewerbebetrieben und im öffentlichen Dienst, nicht jedoch für die freien Berufe.

Sicherheit stärker beachten

Boden- und Parkettlegerbetriebe sind gesetzlich verpflichtet, ihren Mitarbeitern die notwendige Schutzausrüstung kostenlos zu stellen und die Einhaltung der Bestimmungen auf der Baustelle zu kontrollieren. Dazu gehören jährliche Unterweisungen, die sich der Betrieb von seinen Angestellten abzeichnen lassen sollte. Denn die Verantwortlichkeit ist auf beide Schultern verteilt - auf den Betrieb und auf den Arbeitnehmer.

Schwer bei der Einhaltung von Sicherheitsbestimmungen haben es die Berufsschulen. Hier ist nicht die Berufsgenossenschaft (BG), sondern die Gemeindeunfallversicherung (GUF) zuständig. Wenn ein Lehrling seine Schutzausrüstung nicht in die Berufsschule mitbringt, habe die Schule keine rechtliche Handhabe, diesen Schüler vom praktischen Unterricht auszuschließen. So jedenfalls beschreiben Berufsschullehrer ihr Dilemma.

Fortbildung zum Geprüften Teamleiter Bodenbelag

An Bodenleger, die leitende Funktionen auf der Baustelle übernehmen wollen, richtet sich eine Fortbildung der Handwerkskammer und der Innung Mittel- und Oberfranken. "Geprüfter Teamleiter/Teamleiterin" lautet der anerkannte Abschluss, der hier nach einem Vollzeitlehrgang von etwa 250 Stunden erreicht werden kann. Teilnehmen dürfen Handwerker mit praktischer Erfahrung oder einer abgeschlossene Berufsausbildung in Boden legenden Gewerken sowie Raumausstatter oder Schreiner. Neben Theorie und Praxis gehören auch Kundenorientierung, Personalführung, Sicherheit und Umweltschutz zu den Themen. Dozenten sind u.a. die Sachverständigen Gert F. Hausmann und Jörg Schülein.

Online-Informationen zur Gesellenprüfung



www.pruefung-2000plus.de (Durchführung von Prüfungen)
www.berufenet.arbeitsagentur.de (Ausbildungsverordnungen)
www.hwk-oldenburg.de/index.php?id=608 (Abschluss-, Umschulungsprüfungsordnung)
aus FussbodenTechnik 04/10 (Wirtschaft)