Hamberger Flooring GmbH & Co. KG
Hamberger: Haro-Parkett vom DIBt bauaufsichtlich zugelassen
Hamberger Flooring hat für sein gesamtes Dreischichtparkettsortiment die nächstes Jahr geforderte "allgemeine bauaufsichtliche Zulassung" für Parkett und Holzfußböden bereits erhalten. Die Zweischichtparkettböden des führenden Parkettherstellers in Deutschland befinden sich im laufenden Zulassungsprozess. Aus Gründen des Gesundheitsschutzes fordert das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt) ab 1. Januar 2011 für alle Parkette und Holzfußböden, die unter die DIN EN 14342 fallen, eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung. Das bedeutet, dass in Deutschland künftig ausschließlich Parkett verwendet werden darf, das vom DIBt zugelassen ist. Zwar ist diese Forderung auf "Aufenthaltsräume" begrenzt, laut Definition fallen aber nahezu alle Bereiche des täglichen Lebens, z. B. Schlaf-, Wohn- und Esszimmer sowie Büros, darunter. Im Fokus der Zulassung steht dabei die Abgabe von flüchtigen organischen Bestandteilen aus den Produkten, kurz VOC (Volatile Organic Compounds). Darüber hinaus werden alle Produkte vom DIBt unter gesundheitlichen Aspekten bewertet.
aus
Parkett Magazin 04/10
(Wirtschaft)