IVK Industrieverband Klebstoffe e.V.
GEV und IVK geben Handlungsanleitung bei fehlender bauaufsichtlicher Zulassung
Am 1. Januar 2011 ist die allgemeine bauaufsichtliche Zulassungspflicht für Parkett, Parkettklebstoffe und Mitteln zur Oberflächenbehandlung in Kraft in Kraft getreten. Eine ganze Reihe von Produkten können allerdings noch kein derartiges Zertifikat vorweisen. Handwerker müssen deshalb für eine bestimmte Übergangszeit mit Produkten arbeiten, deren Verwendung in Deutschland nicht genehmigt ist.
Der Industrieverband Klebstoffe (IVK) und die Gemeinschaft Emissionskontrollierte Verlegewerkstoffe, Klebstoffe und Bauprodukte (GEV) haben daher eine gemeinsame Situationsbeschreibung und Handlungsanleitung erarbeitet und an ihre Mitglieder versandt. Die Kernaussagen: Es liegt nur ein temporärer Rechtsmangel vor, der sich automatisch bei Zulassungserteilung auflöst und aus dem sich keine Gewährleistungsansprüche ableiten lassen. Verarbeiter sollten nach Absprache mit ihren Lieferanten dem Auftraggeber die aktuelle Situation objektiv darlegen.
aus
BTH Heimtex 01/11
(Wirtschaft)