Rohdex Bettfedern Handelsgesellschaft mbH & Co. KG

Einstweilige Verfügung gegen "Vier Pfoten"


Die Ende letzten Jahres in einer TV-Sendung erhobenen Vorwürfe, dass namhafte Bettfedern- und Bettwarenunternehmen bewusst Daunen aus tierquälerischem Lebendrupf verarbeitet und verkauft hätten, ist bei den betreffenden Firmen auf große Unverständnis gestoßen.

Am 17. Januar dieses Jahres hat das Landgericht München I in einer Gerichtsverhandlung festgestellt, dass maßgebliche Behauptungen der Tierschutzorganisation "Vier Pfoten" (tierquälerische Lebendrupfe von Gänsen) im Zusammenhang mit der Rohdex Bettfedern Handels GmbH & Co. KG nicht aufrecht zu erhalten sind und daher eine Einstweilige Verfügung erlassen. Neben dieser Tatsache hat sich ebenfalls herausgestellt, dass Angaben zum Ort, wo diese illegale Rupftätigkeit stattgefunden haben soll, nicht nachvollziehbar waren. Auch sei nicht nachweisbar, dass die an Rohdex gelieferte Ware aus dem in den Filmbeiträgen dargestellten Rupf stamme.

Die Firma Rohdex verurteilt tierquälerische Lebendrupfe und setzt sich seit Jahren durch Mitarbeit in diversen Arbeitsgruppen für mehr Transparenz und Kontrolle in den Ursprungsländern ein. Man wird weiterhin konsequent gegen verleumderische und unhaltbare Vorwürfe vorgehen, um insbesondere auch dem Tierschutz im Rahmen der Nutztierhaltung einen ehrlichen Dienst zu erweisen.
aus Haustex 02/11 (Wirtschaft)