Verband der Deutschen Heimtextilien-Industrie

Verfassungswidrige EEG-Umlage


Wuppertal - Die deutsche Heimtextilien-Industrie ist mittelständisch geprägt und leidet daher unter der Last der EEG-Umlage (Erneuerbare-Energien-Gesetz) besonders. Ausnahmen von der Zahlungspflicht werden nicht gemacht - anders als z.B. für die Schwerindustrie.

Wenngleich die Produktion von Heimtextilien, wie Dekorationsstoffen, Gardinen, Bettwaren, Tischwäsche oder Teppichböden, am Standort Deutschland auch vor dem Hintergrund der Nachhaltigkeitsdiskussion wieder an Bedeutung gewinnt, gefährdet auch die EEG-Umlage die Konkurrenzfähigkeit der deutschen Textilindustrie gegenüber ausländischen Mitbewerbern. "Die deutsche Textilindustrie erfüllt im internationalen Vergleich bereits mit die höchsten Umweltanforderungen bei der Produktion ihrer innovativen und qualitativ hochwertigen Produkte. Nicht nur bei der sozialen Absicherung ihrer Mitarbeiter, sondern auch bei den Themen Energieeffizienz, Arbeitssicherheit und Design nehmen deutsche Hersteller eine führende Rolle ein", betont Martin Auerbach, Geschäftsführer des Verbandes der Deutschen Heimtextilien-Industrie.

Ein Gutachten des Staatsrechtlers Prof. Gerrit Manssen von der Universität Regensburg belegt nun die Verfassungswidrigkeit der EEG-Umlage, die auch von jedem privaten Stromabnehmer zu zahlen ist. Das EEG-Umlagesystem ist demnach nicht mit der Verfassung vereinbar. Jeder Stromverbraucher zahlt mit dem Strom, den er verbraucht, die EEG-Umlage von aktuell rund 3,6 Cent/kWh - und dies unabhängig von seiner finanziellen Leistungsfähigkeit. Dieses Geld kommt aber nicht wie bei Verbrauchssteuern (z.B. Benzinsteuer) dem Staat und damit der Allgemeinheit zugute, sondern den Betreibern von EE-Anlagen. Das Gutachten von Professor Manssen stellt fest, dass es sich bei der EEG-Umlage um eine unzulässige Sonderabgabe handelt und verweist auf die so genannte Kohlepfennig-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1994. Darin haben die Verfassungsrichter die Verpflichtung der Stromkunden, mit dem Strompreis eine Subvention für die deutsche Steinkohleförderung zu zahlen, als unzulässig eingeordnet und für verfassungswidrig erklärt.

"Die umweltfreundliche Stromerzeugung ist eine Gemeinwohlaufgabe und muss daher steuerfinanziert werden", so Auerbach. Die Finanzverfassung des Grundgesetzes sieht vor, dass der Haushaltsgesetzgeber die finanzielle Wirkung der Förderung erneuerbarer Energien verantworten muss. "Die Energiewende muss gelingen - das unterstützen wir mit aller Tatkraft", sagt Auerbach. Gleichzeitig stellt er fest: "Dies darf aber nicht zu Lasten von Kosten- und Effizienzaspekten gehen, wie es das EEG vorsieht. Aufgrund des Gutachtens von Professor Manssen erwägen unsere Unternehmen, die Zahlung des EEG-Anteils einzustellen oder nur noch unter Vorbehalt zu zahlen. Wir unterstützen unsere Unternehmen in den Bereichen Energieeinsparung und Energieeffizienz - hier gibt es nach wie vor Potenzial, hier muss gehandelt werden und dies nicht wieder zu Lasten des Mittelstandes."
aus Haustex 05/12 (Wirtschaft)