Treppenmeister
Wohnungstreppe renovieren oder ganz neu?
Wenn zukünftige Hausbesitzer ein altes Haus kaufen und von Grund auf renovieren, dann sind Experten gefragt, die sich mit der Statik von Decken und Wänden und in diesem Zusammenhang auch mit der Treppe auskennen. Was bezüglich der Renovierung einer Wohnungstreppe besonders zu beachten ist, dazu gibt die Treppenmeister Partnergemeinschaft nützliche Informationen.
Die wichtigste Frage gilt den individuellen Möglichkeiten vor Ort. Welche Renovierungsmöglichkeiten gegeben sind, das können vor Ort am besten Treppenbauer, Architekten und Statiker beurteilen. Wer seine Treppe lediglich saniert, hat Bestandsschutz, solange sie nicht in wesentlichen Teilen erneuert wird. Werden Grundrissänderungen beziehungsweise neue Raumaufteilungen vorgenommen, ist es manchmal sogar notwendig, einen neuen Treppenaufgang zu wählen oder zumindest das bestehende Treppenloch in der Geschossdecke zu vergrößern. Zudem sollte die Tragfähigkeit einer alten Holztreppe geprüft werden. Unter Umständen schließt sich dann eine neue Belegung der Stufen aus. Je nach vorhandener Bausubstanz kann es günstiger werden, sich gleich für eine neue Treppenanlage zu entscheiden. Auch hier muss nur mit Umbauzeiten von ein bis zwei Tagen gerechnet werden.
Ist die Frage nach den Renovierungsmöglichkeiten oder dem Treppentausch geklärt, haben Hausbesitzer die freie Wahl. Soll nur das Geländer oder sollen auch die Stufen renoviert werden? Bei den Angebotsvergleichen gilt es genau zu kalkulieren. Das heißt, neben den Materialkosten müssen die insgesamt erforderlichen Arbeiten berücksichtigt werden. Dazu gehört zum Beispiel das Verkeilen der Unterkonstruktion oder der Setzstufen, wodurch eine Schieflage oder auch das Knarren der Treppe beseitigt wird. Oft recht mühsam ist auch das Ausbessern wackeliger Geländer.
Grundsätzlich müssen bei einer Renovierung oder einem Austausch der Treppe die Normen eingehalten werden. Die wichtigsten Regeln dazu enthält die Landesbauordnung des Bundeslandes, in dem das Haus steht, und die DIN 18065. Hier werden alle relevanten Daten genannt, wie die nutzbare Laufbreite von mindestens 80 cm, der Auftritt der Stufen von mindestens 23 bzw. 26 cm oder die Steigungshöhe von max. 20 cm. Die Geländerhöhe beträgt mindestens 90 cm.
Die Treppenmeister Partnergemeinschaft bietet zu all diesen Fragen und Argumenten einen Treppen-Check an, der kompetente Auskünfte gibt. Mit den Ergebnissen erhalten Renovierer eine gute Entscheidungshilfe für effektive Modernisierungsmaßnahmen, egal ob eine große oder kleine Lösung bevorzugt wird. Die hilfreichen Tipps gibt es im Internet unter www.treppencheck.com und weitere Informationen unter info@treppenmeister.com.
aus
Parkett Magazin 03/12
(Wirtschaft)