Dr. Doris Kirchner, DIBt

Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen und Ü-Zeichen gehören zusammen


Der Verband der Deutschen Parkettindustrie (VDP) veranstaltete gemeinsam mit dem Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) während der Bau in München ein Parkett-Forum, in dem Dr. Doris Kirchner vom DIBt einen umfassenden Überblick über den aktuellen Sachstand zur bauaufsichtlichen Zulassung und Marktüberwachung von Parkett gab.

Dr. Kirchner ging in ihrem Vortrag vor allem auf das Ü-Zeichen ein. Als erstes schaffte sie ein weit verbreitetes Missverständnis aus der Welt: Das Ü steht nämlich nicht für Überwachung oder ähnliches, sondern für die Übereinstimmung des Produktes mit den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung.

Parkette und Holzfußböden sind baurechtlich relevant und fallen unter die Norm DIN EN 14342. Dabei werden die wesentlichen Merkmale wie der Brandschutz und der Gleitwiederstand über die Norm geregelt und mit dem CE-Zeichen deklariert. In Deutschland gibt es zusätzlich noch Anforderungen an den Gesundheitsschutz, da die Parkette Materialen wie Klebstoffe und Oberflächenbeschichtungen enthalten,welche dieInnenraumlufthygiene beeinträchtigen können. Die gesundheitliche Bewertung wird über dieallgemeine bauaufsichtliche Zulassung geregelt. Auch Produkte, die nicht unter die DIN EN 14342 fallen, aberbeispielsweise für den Objektbau die Schwerentflammbarkeit nachweisen müssen, benötigen eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung.Lediglich unbehandelte Massivparkette, unbeschichtete Dielen, unbehandeltes Holzpflaster und normal entflammbares Bambusparkett sind von der Zulassungspflicht befreit.

Ebenfalls zulassungspflichtig sind alle Produkte, die beim Verlegen der Holzfußböden eingesetzt werden. Das betrifft Beschichtungen, Kleber und auch Verlegeunterlagen. Auch sie enthalten Stoffe, die emittieren und gesundheitliche Schäden bei Menschen auslösen können.

Hersteller haben die Möglichkeit, dieallgemeine bauaufsichtliche Zulassung beim DIBt für ihre Produkte einzeln oder in Systemlösungen zu beantragen. Gesundheitlich bedenkliche Stoffe in Gebäuden sind unter anderem Asbest,künstliche Mineralfasern (KMF), Polycyclische Aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK), Polychlorierte Biphenyle (PCB), Pentachlorphenol (PCB) und Phenole.Viele dieserund noch weitere gesundheitlich bedenkliche Stoffe fallen in den Bereich der flüchtigen organischen Verbindungen (VOC). Hier wird noch unterschieden zwischen leicht und schwerflüchtigen Verbindungen, wie man sie in Lösungsmitteln oder Weichmachern finden kann. Auch Ammoniak und Formaldehyd spielen bei der gesundheitlichen Bewertung der Parkett- und Holzfußböden eine wesentlich Rolle.

Um Belastungen durch gesundheitlich bedenkliche Stoffe auszuschließen, werden Produkte beim DIBt ausführlich analysiert und nach dem AgBB-Schema (Ausschuss zur gesundheitlichen Bewertung von Bauprodukten) bewertet. Wenn all diese Tests positiv ausfallen, erhält der Hersteller eine allgemeine bauaufsichtliche Zualssung, die fünf Jahre gültig ist. Mit dieser Zulassung muss der Herstellerdann noch einen Vertrag zur Fremdüberwachung mit einer Zertifizierungsstelleabschließen. Wenn das Produkt mit dem in der Zulassung beschriebenen übereinstimmt, darf er esdann mit dem Übereinstimmungs-Zeichen (Ü-Zeichen) versehen.

Was passiert aber, wenn das Ü-Zeichen bei einem Produkt fehlt? Holzböden, bei denen ein Ü-Zeichen vorgeschrieben ist, aber die ohne Ü-Zeichen in den Verkehr gebracht werden, dürfen nicht verlegt werden. Für den Fall sind Konsequenzen in der Musterbauordnung geregelt, die eine Grundlage für die verschiedenen Landesbauordnungen bildet. Die Bauaufsicht legt die Baustelle still. Zudem kann angeordnet werden, dass ein nicht gekennzeichnetes Parkett wieder kostenpflichtig auszubauen ist. Wer vorsätzlich Bauprodukte mit einem Ü-Zeichen kennzeichnet, ohne das die Voraussetzungen dazu vorliegen oder Bauprodukte ohne Ü-Zeichen verwendet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, die mit einer Geldbuße von bis zu 500.000 EUR geahndet werden kann. Der Verleger muss die Zulassungen jederzeit vorlegen können.

Dr. Kirchner mahnte die Verleger, dass sie auf der Baustelle dringend selber die Zulassungen und Ü-Zeichen überprüfen, damit siekeinPlagiat oder ein falsches Produkt verwenden, sondern dass Hersteller und Zulassung mit dem Ü-Zeichen wirklich übereinstimmen.
aus Parkett Magazin 02/13 (Wirtschaft)