Heidelbergcement
Bundesgerichtshof bestätigt Kartellbuße
Im Kartellverfahren gegen deutsche Zementunternehmen hat der Bundesgerichtshof das letzte noch in der Schwebe befindliche Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf zum Einspruch von Heidelbergcement gegen den Bußgeldbescheid aus dem Jahr 2003 rechtskräftig bestätigt. Wegen der überlangen Verfahrensdauer wurde die Strafe jedoch um 8,5Mio.EUR reduziert. Heidelbergcement muss "nur" noch 161,4Mio.EUR zahlen.
Führende Hersteller hatten die Zementmärkte in Deutschland in den 90er Jahren unter sich aufgeteilt. Das Bundeskartellamt hatte deshalb u.a. gegen die Unternehmen Holcim, Heidelbergcement, Lafarge Zement und Schwenk Zement bzw. deren Vorgängerfirmen im Jahre 2003 Geldbußen verhängt. Nachdem die Unternehmen die Bußgeldbescheide des Amtes angefochten hatten, hatte das OLG Düsseldorf im Jahre 2009 gegen die Kartellmitglieder Geldbußen in Höhe von insgesamt 278,6Mio.Euro verhängt.
Im Fall des Zement-Kartells, der nunmehr abgeschlossen ist, wurden damit gegen diese und andere Unternehmen Bußgelder in Höhe von insgesamt rund 380Mio.Euro rechtskräftig - mehr als in jedem anderen Verfahren des Bundeskartellamts.
aus
FussbodenTechnik 04/13
(Wirtschaft)