Patentstreit Unilin-Välinge
Pergo-Patent immer noch interpretierbar?
Aus einem Patentstreit zwischen Pergo und Välinge Innovation ist die klassische Auseinandersetzung zwischen Unilin (Belgien) und Välinge (Schweden) geworden, nachdem die amerikanische Unilin-Mutter Mohawk zu Jahresanfang Pergo übernommen hat. Es geht um die Pergo Fold-Down-Fußbodenverbindung. Im Januar 2012 war dieses Patent nach einer Klage von Välinge Innovation zunächst von einem Bezirksgericht in Schweden für ungültig erklärt worden. Am 24. April 2013 aber hat das schwedische Berufungsgericht dieses Pergo-Patent für Fußbodenverbindungen bestätigt. Jedoch kann auch die Entscheidung erneut angefochten werden. Laut Aussage von Bart Van der Stockt (Unilin) umfasst das Patent die meisten weltweit genutzten Fold-Down-Systeme und läuft bis 2023. Auch in Deutschland verfügt Pergo über ein ähnliches Patent für diese Verbindungstechnologie.
Välinge gibt keineswegs nach und interpretiert die Gerichts-entscheidung anders. Demnach haben die Richter die Formgebung des länglichen Verbindungsteils in der Fold-Down-Verriegelung als entscheidende Angelegenheit definiert. Zudem habe das Gericht erklärt, das Verbindungsteil sei ein eigenständiges Stück und, sofern eine Feder genutzt würde, wäre sie kein integrativer Bestandteil dieses Verbindungsteils. Daraus schließt Välinge-CEO Niclas Hakansson: "Das Gericht hat entschieden, dass ein Verbindungsstab ein Verbindungsstab ist und nicht mehr. Das bedeutet, dass alle unsere kommerziellen Systeme außerhalb des Pergo-Anspruches liegen." Die 5G-Feder der Välinge-Verbindung sei nämlich ein integrierter Teil der Feder und damit kein Verbindungsstab im Sinne des Pergo-Patentes.
Unilin kann sich dieser Auffassung nicht anschließen. Bart Van der Stockt, Managing Director Unilin: "Das schwedische Berufungsgericht hat die Gültigkeit des Pergo Fold-Down Patents bestätigt, trotz der Tatsache, dass andere Unternehmen verschiedene Argumente vor Gericht vorgebracht haben, warum das Patent nicht als gültig anzusehen sei. Unilins und Pergos Patentanwälte sind der Meinung, dass die meisten Fold-Down-Technologien auf dem Markt in den Bereich dieses gültigen Patents fallen. Die Tatsache, dass es Unternehmen gab, die die Gültigkeit des Patents in Frage gestellt haben, unterstützt unsere Ansicht, dass dies ein Patent von Bedeutung ist. Über die Frage einer Verletzung wurde jedoch noch nicht entschieden. Die Frage, ob ein bestimmtes Fold-Down-Produkt gegen speziell dieses Patentrecht verstößt, wird von einen Gericht für Patentrechtsverletzung entschieden, wenn durch den Patentinhaber eine Klage wegen Patentverletzung angestrengt wird. Dieses Gericht für Patentrechtsverletzung wird den Geltungsbereich des Patents festlegen, wenn ein Urteil über einen Rechtsverstoß gefällt wird."
aus
Parkett Magazin 04/13
(Wirtschaft)