Who is Who im Sachverständigenwesen

Georg Winter

Wolfratshauserstraße 286
81479 München
Tel.: 089/75 08 04 88
Fax: 089/ 75 77 98
Mobil: 0174/32 62 034
E-Mail: georgwinter@web.de
Internet: www.die-gutachter.com

Bestellung
Von der Handwerkskammer zu München und Oberbayern öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Raumausstatter-Handwerk, Parkettleger-Handwerk und Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang
Ausbildung zum Raumausstatter und Parkettleger mit Abschluss Meisterprüfung
Praktische Berufserfahrung im privaten und Objektbereich seit 1981
Mehrere Aus- und Weiterbildungsseminare zum Sachverständigen
Gründung des fIS - München Sachverständigenteam mit Standorten im Ausland im Jahr 2000
ö.b.u.v. Sachverständiger seit Mitte 2005, Ausübung der Sachverständigentätigkeit seit 1996
Ständige Weiterbildung als Sachverständiger im Bereich Hausrat- und Haftpflichtschäden
Überregionale Tätigkeit seit 2000 (Deutschland, Österreich und Osteuropa)
Mitgliedschaften in mehreren Verbänden und Innungen

Tätigkeitsspektrum
Zusammenarbeit mit Instituten und Laboren für die Überprüfung unterschiedlicher Materialien und Werkstoffe
Veranstaltungen und Fachseminare im Bereich Fußbodentechnik im In- und Ausland
Sachverständigentätigkeit europaweit mit eigenen Dolmetschern
Überprüfung von Konstruktionen und Aufbauten vor Ort mit eigenen technischen Geräten
Sachverständigentätigkeit für private Auftraggeber, Versicherungen und bundesweite Amts-, Land- und Oberlandesgerichte
Beratende Tätigkeiten bezüglich Aufbauten und Materialverwendung

Praxisbeispiel
In einer neuen DHH wurde ein Teppichboden, Schlinge mit SDR-Rücken, in drei Zimmern und einem Flur vollflächig auf den Untergrund verklebt. Der Sachverständige wurde von den Bauherren gerufen, da diese seit Monaten aufgrund erheblicher Geruchsbelästigung nicht einziehen konnten. Zum Ortstermin wurde der ausführende Verleger eingeladen, um nähere Informationen zu erhalten. Auf Nachfrage wie der Untergrund vorbereitet wurde, gab der Verleger an, dass der Zementestrich angeschliffen und abgesaugt wurde. Der Teppichboden wurde ohne weitere Vorbereitungen mit einem Dispersionskleber direkt auf den Estrich verklebt. Nach Herstellerangaben muss "der Untergrund ggf. gespachtelt werden". Dies deutete der Verleger so, dass ja nur ggf. gespachtelt werden sollte.

Nach der Öffnung der Bodenkonstruktion zeigte sich, dass die Estrichoberfläche ungleichmäßige Strukturen aufwies. Teilweise war die Oberfläche relativ glatt geschlossen, teilweise gab es offenporige grobe Strukturen. Der Zementestrich wurde angeblich mit Beschleunigern und Zusatzmitteln angemischt und eingebracht, die dem Verleger nicht bekannt waren. Das Fazit lautet, dass wir heute nicht einschätzen können, wie die unterschiedlichen Bindemittel und Zuschlagstoffe in den Estrichen auf unsere Kleber einwirken und unter Umständen zu Geruchsbelästigungen führen. Nachdem die Beteiligten keine weiteren Laboruntersuchungen beauftragen wollten und auch die nicht fachgerechte Vorbereitung des Untergrundes eindeutig war, musste die gesamte Fläche entfernt werden. Der Untergrund musste geschliffen, grundiert und gespachtelt werden. Merke: Selbst ein neuer Estrich kann als nicht gleichmäßig saugender Untergrund angesehen werden und muss grundiert und gespachtelt werden.

Brancheneinschätzung
Es hat sich in den letzten Jahren immer mehr durchgesetzt, dass gerade in Neubauten die Bauträger gewisse Leistungen nicht mehr bezahlen wollen. Bedingt durch das Internet sind die Endverbraucher jedoch immer sensibler und finden in einschlägigen Foren Angaben, wie und was der Handwerker ausführen muss.

Daraus ergeben sich auch immer wieder Nachfragen bei Sachverständigen. Der neue Kommentar von Ende 2006 beschreibt genau die Untergrundvorbereitung, unterscheidet aber nicht bei neuen Estrichen. Es gelten die Bestimmungen der DIN 18 365. Der Untergrund muss trocken, zug-, druckfest, rissefrei, eben und frei von trennenden Substanzen (z.B. alten Klebstoffresten, Pflegemittelresten, Ölen, Fetten usw.) sein sowie die geeignete Temperatur aufweisen. Da uns die Zusatzstoffe in den neuen Estrichen nicht bekannt sind, muss man wissen, dass ein neuer nicht gespachtelter Estrich auch nicht frei von trennenden Substanzen ist.

Im TKB Merkblatt 9 heißt es unter "3. Zweck der Spachtelmassen": Selbstverlaufende Spachtelmassen dienen typischerweise zum großflächigen Spachteln, Ausgleichen und Nivellieren von Rohoberflächen (Neu- und Altuntergründe) oder zur Vergleichmäßigung der Saugfähigkeit des Untergrundes vor der Verwendung von wässrigen Dispersionsklebstoffen. Standfeste Spachtelmassen dienen zum Anspachteln, zum Erstellen von Gefälleflächen, zum Ausgleichen grober Unebenheiten sowie zum Füllen und Reparieren von Löchern, Rissen und Schadstellen. Mit Spachtelmassen können im Schichtenaufbau eines Fußbodens u. a. folgende Eigenschaften der damit behandelten Rohoberflächen gezielt beeinflusst werden: Gleichmäßigkeit, Ebenheit, Saugfähigkeit, Festigkeit und Haftfähigkeit.

Die Spachtelschicht wird damit für den Boden- und Parkettleger zur wichtigen Schnittstelle zu bauseits vorliegenden Rohoberflächen. Nach den gegenwärtigen Regelwerken und Merkblättern bleibt also nur, die Untergründe so vorzubereiten, dass spätere Reklamationen ausgeschlossen werden. Auf die Datenblätter der Hersteller kann man sich hier nicht immer verlassen.
aus FussbodenTechnik 06/09 (Personalien)