Unilin BVBA division Flooring

EPA-Entscheid: Unilin darf Patent aufrecht erhalten


Der belgische Laminatbodenhersteller Unilin kann das europäische Patent auf sein leimfreies Verlegesystem Uniclic in leicht veränderter Form aufrecht erhalten; dabei müssen aus formellen Gründen die Ansprüche umformuliert werden. Diese Entscheidung fällte am 7. Juli 2004 die Europäische Einspruchsabteilung (EPA). Gegen den Beschluss kann allerdings noch Berufung eingelegt werden.

Das Unilin-Patent Nr. 1024234 bezieht sich auf bestimmte leimfreie Einrastkoppelungen, die direkt aus den MDF/HDF-Trägerplatten gefräst werden. Das von Unilin angemeldete europäische Patent war von zahlreichen Laminatboden-Anbietern angezweifelt worden, nun sieht Unilin die Entscheidung des EPA als Erfolg. "Das gestattet uns jetzt, die schwebenden Gerichtsverfahren in Düsseldorf und in London wieder aufzunehmen", erklärt Unilin-Geschäftsführer Bernard Thiers. In Düsseldorf wären das Verfahren gegen Parador, Kronospan, Kronotex, Kaindl, Hamberger, Gründorf und Terhürne, in London gegen Kronospan, Kaindl, Kronotex und Sonae.
aus BTH Heimtex 08/04 (Wirtschaft)