Roger Genz

Who ist who im Sachverständigenwesen


Roger Genz
Maurer-, Betonbauer- und Estrichlegermeister
Betriebswirt des Handwerks

Sachverständigenbüro für Beton- & Mauerwerksbau
Industrieböden und Fußbodenkonstruktionen
Heckenend 1 a
41352 Korschenbroich
Tel.: 02182/841293/94
Fax: 02182/841295
Mobil: 0160/844 68 64
E-Mail: kontakt@sv-buero-genz.de
Internet:www.sv-buero-genz.de

Bestellung

Von der Handwerkskammer Düsseldorf öffentlich bestellt und vereidigt für das Estrichleger-, Maurer- und Betonbauerhandwerk (Bereich: Maurer, Beton- und Stahlbetonbauer)

Beruflicher Werdegang

- 1981 Ausbildung im Maurerhandwerk
- 1984 Fachhochschulreife
- 1989 Maurermeister und Ausbildung zum Betriebswirt des Handwerks
- 1990 Bauführer in einem mittelständischen Estrich- und Industriefußbodenunternehmen mit 30 Beschäftigten
- 1994 Gründung des Sachverständigenbüros
- 1995 Estrichlegermeister
- 1992 bis 2000 Gesellschafter und Geschäftsführer eines mittelständischen Estrich- und Industriefußbodenunternehmen mit 30 Beschäftigten
- seit 2000 Berufssachverständiger

Tätigkeitsspektrum

- Sachverständigentätigkeit im privaten und gewerblichen Wohnungs- und Industriebau für den Bereich des Beton- und Mauerwerkbaus, Betoninstandsetzung, Fußbodenkonstruktionen und Industriefußböden
- Sachverständigentätigkeit für Amt- und Landgerichte
- Sachverständigentätigkeit als Privatgutachter
- Beratung, Planung und Baubegleitende Qualitätsüberwachung
- Mitglied im Bundesverband der öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen
- Mitgliedschaft im Bundesverband Estrich und Belag
- Tätigkeit in den BEB-Arbeitskreisen Zementgebundene Industrieestriche und Kunstharz
- Tätigkeit als Sachkundeprüfer für die Bezirksregierung Düsseldorf
- Mitglied im Gutachterkreis Euro FEN
- Vertragspartner der GTÜ (Gesellschaft für Technische Überwachung) für den Bereich Baubegleitende Qualitätsüberwachung

Praxisbeispiel

Eine ehemalige Einkaufsstätte mit einem Nutzer auf einer Fläche von 15.000 qm wurde zu einem Einkaufszentrum mit mehreren Nutzern umgebaut und instandgesetzt. Dabei sollte in einem Anlieferungsbereich auf einer Fläche von 1.000 qm ein Fußboden hergestellt werden, der neben den anfallenden Verkehrslasten und ruhenden Lasten, z.B. Handhubwagenbetrieb und Regalsysteme, insbesondere die aus den Flurförderzeugen resultierenden Lasten aufnehmen und dauerhaft an den tragenden Untergrund weiterleiten kann.

Nach erfolgtem Rückbau und vollständiger Entfernung der Altbeläge einschließlich Unterbau, war unter Berücksichtigung der Statik der tragende Betonuntergrund zunächst mechanisch vorzubehandeln. Anschließend wurde ein Aufbeton (Verbundbeton) mit einer Dicke von etwa 80 mm mit einer mineralischen Haftbrücke kraftschlüssig zum Altuntergrund aufgebracht.

Bereits wenige Wochen nach Ausführung der Arbeiten traten erste Schäden in Form von Rissen und entlang bzw. beidseitig der durch die Risse getrennten Betonplatte Kantenabbrüche auf. Diese Kantenabrüche wurden durch das Überfahren mit Flurförderfahrzeugen verursacht. Weiterhin wurden großflächige Hohllagigkeiten festgestellt.

Untersuchungen ergaben, dass der Verbundbeton ohne eine ausreichende mechanische Vorbehandlung des tragenden Betonuntergrundes aufgebracht worden war. Folglich wurde keine kraftschlüssige Verbindung mit dem Untergrund erreicht. Aufgrund der Vielzahl der Schäden nach kurzer Nutzungsdauer konnte die notwendige Instandsetzungsmaßnahme nur im Rückbau und Erneuerung des Industriefußbodens bestehen.

Dieser Fall aus der Praxis zeigt, dass neben handwerklichen Fehlleistungen immer häufiger auch Fehler im Bereich der Bauführung des Auftragnehmers bzw. der Bauleitung des Auftraggebers auftreten. Im konkreten Fall waren beide ihrer Sorgfalts- und Prüfpflicht hinsichtlich der mechanischen Vorbehandlung des Untergrundes nicht nachgekommen.

Brancheneinschätzung

Die allgemeine wirtschaftliche und die damit eng verbundene Situation der am Bau tätigen Unternehmen ist sicherlich als äußerst schwierig, wenn nicht sogar teilweise als existenziell bedrohlich zu bezeichnen. Das dafür verantwortliche Konglomerat, bestehend aus den Folgen der Änderungen der Handwerksordnung, der Markt- und Preissituation, der Zahlungsmoral von Auftraggebern, die sehr hohe Kundensensibilität und schlussendlich dem praktizierten Sicherheitswahn kapitalgebender Institute zur notwendigen Geschäftsausübung, lässt zur Zeit wenig Spielraum für hoffnungsvolle Aussichten im Bereich des operativen Geschäfts und notwendiger Innovationen. Die Tätigkeit in Nischenbereichen mit besonderem Know-how sind für die am Bau tätigen handwerklichen Unternehmen begrenzt. Aufgrund dieser prekären Lage sind derzeit wahrscheinlich Kleinunternehmen gegenüber Großunternehmen etwas im Vorteil.

Für beide sollte jedoch in Zukunft verstärkt gelten, dass insbesondere die handwerklichen Tugenden, wie z.B. die Qualität der herzustellenden Leistung und eine vertrauensvolle Zusammenarbeit, Grundlage der Geschäftstätigkeit bzw. der handwerklichen Leistungserbringung bleiben und/oder werden. Der Erfolg jedes Unternehmens wird in Zukunft davon abhängen, ob die zuvor genannten Tugenden zunächst den im Unternehmen tätigen Mitarbeitern vermittelt werden können, und diese dann anschließend, im Zuge der praktischen Ausführung der handwerklichen Leistungen, tatsächlich dauerhaft entsprechend handeln. Bezüglich der vertrauensvollen Zusammenarbeit sollten neben dem Vertrauen zum Kunden (z.B. Bauherren), auch die Bemühungen zur vertrauensvollen Zusammenarbeit mit Lieferanten bzw. Produktherstellern und Planern intensiviert werden.

Eine derartige vertrauensvolle Zusammenarbeit kann bewirken, dass neben der Verbesserung des Qualitätsstandards der hergestellten Leistung gleichzeitig die Wahrscheinlichkeit eines entstehenden Mangels reduziert, möglicherweise gänzlich verhindert werden kann, und die Situation in der Gesamtheit diesen Unternehmen der Baubranche hoffentlich eine bessere Basis für ertragsoptimierte Geschäftstätigkeit bietet.
aus FussbodenTechnik 06/04 (Personalien)