Bausachverständigenbüro Steffen Glatz
Who ist who im Sachverständigenwesen
Dipl.-Ing. Steffen Glatz
Bürogemeinschaft Glatz und Unger
Hermann-Abendroth-Straße 9
99423 Weimar
Tel.: 03643/778550
Fax: 03643/778551
Mobil: 0171/4540950
E-Mail: glatzunger@aol.com
Zweigstelle:
Wilhelm-Raabe-Straße 7
15732 Schulzendorf
Tel.: 033762/42024
Fax: 033762/42025
Bestellung
Von der Industrie- und Handelskammer Erfurt öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
Beruflicher Werdegang
- 1989 - 1995 Studium Bauingenieurwesen an der Bauhausuniversität Weimar
- 1995 - 2000 Anstellung in einem Sachverständigenbüro mit dem Schwerpunkt der Erstellung von Versicherungsgutachten im Haftpflicht- und Sachschadenbereich
- seit 2000 selbständig als Berufssachverständiger
- Spezialisierung auf Schäden an Fußböden, Estrichen, Fassaden und Fenstern
- 2003 öffentliche Bestellung zum Sachverständigen für Schäden an Gebäuden von der IHK Erfurt
Tätigkeitsspektrum
- Sachverständigentätigkeit für Amts- und Landgerichte
- Sachverständigentätigkeit für Versicherungen (Haftpflicht- und Sachschäden sowie Inanspruchnahme von Bürgschaften)
- Sachverständigentätigkeit für private Auftraggeber
- Beratung und baubegleitende Qualitätskontrollen
Praxisbeispiel
In einem Einfamilienhaus wurde ein Zement-Fließestrich als Heizestrich ausgeführt. Weder beim planenden und bauleitenden Architekten noch beim Heizungsbauer und Estrichleger war die "Schnittstellenkoordination bei beheizten Fußbodenkonstruktionen" bekannt. Dies hatte zur Folge, dass der Heizestrich in fünf Räumen mit einer Gesamtfläche von ca. 120 m
2 ohne Bewegungsfugen eingebaut wurde, obwohl überwiegend getrennt steuerbare Heizkreise vorhanden sind. Bereits beim Funktionsheizen kam es zu erheblichen Rissbildungen und Verformungen, die sich im Zuge des Belegreifheizens verstärkten. Ferner wurden der Estrich in allen Räumen auf eine einheitliche Höhe eingebracht, obwohl unterschiedliche Beläge geplant waren, was zu Höhenversätzen von bis zu 12 mm geführt hätte.
Die Untersuchungen vor Ort ergaben, dass der Estrich an sich ordnungsgemäß eingebaut wurde und die Randfugen fachgerecht ausgebildet waren. Eine ausreichende Überdeckung der Heizleitungen war gegeben, so dass der Estrich in zwei Räumen abgeschliffen werden konnte. Im Bereich von Türdurchgängen waren die Anbindeleitungen mit flexiblen Schutzrohren versehen. Nach dem Erreichen der Belegreife konnten somit geeignete Fugenprofile nachträglich eingebaut werden. Die Risse wurden mit Reaktionsharz und Estrichklammern saniert.
Schadenursächlich war neben Planungs-, Koordinierungs- und Überwachungsfehlern des Architekten auch das nicht fachgerechte Aufheizen mit täglichen Temperatursteigerungen von 10 K, was erstaunlicherweise genau protokolliert wurde.
Brancheneinschätzung
Wie in der gesamten Baubranche liegt der Tätigkeitsschwerpunkt beim Bauen im Bestand. Nach meinen Erfahrungen ist ein kontinuierlicher Qualitätsverlust in der Bauausführung festzustellen. Ursächlich dafür ist einerseits der Zeit- und Kostendruck und andererseits das sinkende Ausbildungsniveau sowie fehlendes Fachwissen.
Dies macht sich zunehmend auch bei den Planern bemerkbar. Typisch sind funktionale Ausschreibungen - Details sind eher die Ausnahme. Sehr oft findet man in den Ausschreibungsunterlagen veraltete Normen und Regelwerke. Vor allem bezüglich der Bauphysik, der Bauchemie und der Abdichtungsproblematik sind immer wieder Wissenslücken bei Planern und Bauleitern festzustellen. Die Tendenz der Ausbildung an den Hochschulen und Universitäten mit dem Abschluss als Bachelor statt eines Diploms wird diese Problematik eher noch verschärfen.
Auf Seiten der Handwerker ist die Lage unverändert angespannt. Auskömmliche Preise sind für Estrich- und Bodenleger kaum zu erzielen. Die Reform der Handwerksordnung trägt dazu im erheblichen Umfang bei. Dennoch ist auch bei Fachbetrieben festzustellen, dass sich handwerkliche Fehler häufen. Es treten z. B. verstärkt Spätschäden bei Keramik- und Natursteinbelägen infolge zu früher Belegung des Estrichs auf. Fachgerechte CM-Messungen sind oft noch die Ausnahme.
Die neue DIN 18560 fordert in Abhängigkeit der Belastung größere Estrichdicken, was zwangsläufig längere Austrocknungszeiten mit sich bringt. Somit steigt das Schadenrisiko, da die Bauzeiten unverändert knapp bemessen bleiben werden.
Im Gegensatz dazu steigt die Nachfrage nach hochwertigen und hochpreisigen Bodenbelägen. Die Vertreter der Bauchemie melden ebenfalls konstante und steigende Umsätze. Es werden verstärkt Entkopplungssysteme eingebaut, obwohl deren Notwendigkeit zumindest im Innenbereich oft nicht gegeben ist.
Die europäische Orientierung am Verbraucherschutz führt zu einer Vielfalt an neuen Produkten und zu einer gesteigerten Sensibilität beim Kunden. Die Erwartungshaltung hinsichtlich der Qualität ist beim Auftraggeber enorm gestiegen. Die Schuldrechtsmodernisierung schränkt jedoch den Gestaltungsspielraum für eventuelle Wertminderungen auch für geringfügige handwerkliche Fehlleistungen erheblich ein.
Deshalb muss es das Ziel für die Planer und die Handwerker bleiben, die Qualitätsstandards anzuheben und den Auftraggebern die Zusammenhänge zwischen Kosten, Bauzeit und Qualität zu erläutern. Dies geht nur in Kooperation mit der Industrie, die konkret in die Projekte mit einbezogen und über Aufbauempfehlungen auch in die Haftung genommen werden sollte. Die Möglichkeit der Beauftragung von Fachplanern wird meines Erachtens noch zu wenig genutzt.
aus
FussbodenTechnik 02/05
(Personalien)