Stauf Klebstoffwerk GmbH
Stauf-Lösemittelkleber hält MAK-Grenzwerte ein
Nach vierjähriger Entwicklung verfügt Stauf über den ersten lösemittelhaltigen Parkettklebstoff, der die Einhaltung der Luftgrenzwerte nach TRGS 900 gewährleistet. Von der GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft) wurde bestätigt, dass die kritischen MAK-Werte unterschritten werden. Stauf hat deshalb für diesen Kleber die Einstufung in die Gefahrenklasse 0 beantragt - eine Klasse, die es bisher noch gar nicht gibt.
Freier Atmen, freier Kleben" - dieses Motto ist Programm für den neuen Parkettklebstoff WFR-S0 (S-Null) von Stauf.
Zwar handelt es sich um ein Lösemittel-Kunstharz-Produkt, doch wurde die Rezeptur so entschärft, dass dieser Kleber nach Angaben des Herstellers in allen von der TRGS 610 genannten Ausnahmefällen ohne Atemschutz oder andere Maßnahmen verarbeitet werden darf.
Die Einhaltung der Luftgrenzwerte nach TRGS 900 wurde in Arbeitsplatzmessungen mit der GISBAU in Frankfurt nachwiesen.
Ausnahmen der TRGS 610, bei denen noch stark lösemittelhaltige Parkettklebstoffe eingesetzt werden dürfen, sind Parkettverklebung auf Gussasphalt und Calciumsulfatestrich, Verklebung von großformatigen Parkettelementen, Massivdielen und Holzpflaster sowie Verklebung von schwierigen Holzarten wie Exotenholz, Buche oder Ahorn. In diesen genannten Fällen, die in der Praxis nicht selten sind, schreibt die Berufsgenossenschaft Atemschutzmaßnahmen vor.
Werden die nicht eingehalten, kann die Baustelle stillgelegt werden. Mit Maske und Druckluftflasche ist das Parkettverlegen jedoch unpraktikabel.
Für solche Fälle bietet Stauf den WFR-S0 als Lösung an. Er dürfe ohne Atemschutz eingesetzt werden. Geeignet sei der WFR-S0 zur Verklebung von allen Arten von Rohparkett und für Mehrschichtparkett.
aus
Parkett Magazin 04/04
(Sortiment)