Fachverband Matratzen-Industrie e.V.
Matratzenverband aktualisiert Gewährleistungsfristen
Essen - Der Fachverband der Matratzen-Industrie hat nun die Gewährleistungsfristen gemeinschaftlich aktualisiert. Alle Mitgliedsunternehmen des Verbandes geben nun einheitlich eine Gewährleistung von fünf Jahren auf Matratzen, die ersten zwei Jahre kostenfrei und dann in den nächsten drei Jahren auch unter Beteiligung des Kunden. Nachfolgend veröffentlichen wir die aktuellen Pflegehinweise und Gewährleistungen des Verbandes im Wortlaut.
Um die hervorragenden Eigenschaften Ihrer Matratze/-Unterfederung/Ihres Nackenstützkissens lange zu erhalten, empfehlen wir Ihnen, die folgenden Pflegehinweise zu beachten:
1. Matratzen bestehen aus anpassungsfähigen Materialien und verwenden überwiegend natürliche Materialien. Durch Lagerung oder Transport dehnen sich diese Materialien aus oder ziehen sich zusammen, sodass zunächst leichte Maßdifferenzen in Länge, Breite und Höhe auftreten können. Branchenübliche Abweichungen (bis zu 20 mm) berechtigen nicht zur Beanstandung. Sollten Sie eine größere Abweichung feststellen, so melden Sie diese vor der Benutzung Ihrem Fachhändler, da Beanstandungen nur bei unbenutzter Ware anerkannt werden können. Nach einer Einliegephase, die je nach Schlafgewohnheit und Körpergewicht ein bis drei Monate dauert, hat Ihre Matratze das Nennmaß erreicht und der evtl. anfänglich wahrnehmbare Geruch sich verflüchtigt. Da sich in dieser Zeit die Materialien Ihrem Körper anpassen, also genau dort nachgeben, wo sie es auch sollen, können an bestimmten Stellen (z. B. im Hüftbereich) leichte Körpermulden (ca. 2 cm) entstehen. Dies ist kein Nachteil, denn unter anderem dadurch gewährleistet Ihre Matratze optimale Unterstützung und Regeneration Ihres Körpers während des Schlafs.
2. Die verwendeten Materialien bewirken ein optimales Schlafklima. Unterstützen Sie die so wichtige Durchlüftung von unten durch eine funktionsgerechte Unterfederung. Matratzen und -Lattenroste sind perfekt aufeinander abgestimmt. Achten Sie darauf, dass die Luftzirkulation nicht durch Bettkasten/Unterbettkommode behindert wird. Lassen Sie Ihre Matratze tagsüber auslüften, d. h. schlagen Sie die Bettdecke zurück und verzichten Sie zumindest für einige Stunden auf das Bettenmachen und Abdecken mit einer Tagesdecke, um Ihrer Matratze die Möglichkeit zu geben, die nachts aufgenommene Feuchtigkeit (im Durchschnitt 0,5 Liter) wieder an die Raumluft abzugeben. Sorgen Sie stets für ein gut gelüftetes Schlafzimmer, eine Zimmertemperatur zwischen 14 und 17C (möglichst bei geöffnetem Fenster) sowie eine relative Luftfeuchtigkeit zwischen 40 und 60 Prozent, um u.a. eine Schimmel- bzw. Stockfleckenbildung zu vermeiden.
3. Drehen und wenden Sie Ihre Matratze bei jedem Bettwäschewechsel (max. nach 4 - 6 Wochen), und zwar sowohl Kopf- gegen Fußseite als auch Unter- gegen Oberseite. Sie tragen so zur optimalen Regeneration der Materialien bei, vermeiden die Bildung dauerhafter Liegekuhlen und verlängern insgesamt die Haltbarkeit Ihrer Matratze. Auch dient dies der Vorbeugung von Schimmel- bzw. Stockfleckenbildung, die bei mangelnder Umlüftung durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau entstehen können.
4. Zur regelmäßigen Pflege der Matratze genügt es, diese mit einer weichen Bürste abzubürsten. Vermeiden Sie es, die Matratze auszuklopfen oder abzusaugen, da sonst die Feinpolsterschichten unnötigen Belastungen ausgesetzt sind. Die Folge ist oft statische Aufladung, zu erkennen an austretenden Fasern.
5. Die Verwendungsdauer Ihrer Matratze liegt natürlich in Ihrem Ermessen. Im Sinne Ihrer Gesundheit empfehlen wir einen Austausch nach spätestens 8 - 10 Jahren. Immerhin hat Ihre Matratze dann bis zu 29.000 Stunden Nutzungsdauer hinter sich und bietet aus hygienischer wie orthopädischer Hinsicht nur noch einen eingeschränkten Komfort.
6. Sollte Ihre Matratze mit einem abnehmbaren Bezug ausgerüstet sein, beachten Sie bei der Säuberung des Bezuges bitte die eingenähten Pflegehinweise. Vor dem Reinigungs- oder Waschvorgang müssen die Klebeetiketten entfernt werden. "Reinigungsfähige" Bezüge sind nicht waschbar und sollten einer besonderen Behandlung (wie auch Schlafsäcke und Daunendecken) unterzogen werden. Fragen Sie Ihren Fachhändler oder Ihren Reinigungsfachbetrieb. Auf alle Fälle sollten Sie diese gelegentlich an der frischen Luft auslüften lassen. Die natürliche Selbstreinigungskraft der Schurwolle bleibt so lange erhalten. "Waschbare" Bezüge waschen Sie bitte stets einzeln, um Fleckenbildung zu vermeiden. Benutzen Sie bitte immer Feinwaschmittel. Keine Trocknerreignung! Stretchbezüge können nach dem Waschen geringfügig einlaufen. Sie dehnen sich jedoch nach kurzer Zeit wieder auf das ursprüngliche Maß aus.
7. Lassen Sie sich von Ihrem Fachhändler über die optimale Kombination von Matratze, Unterfederung und Nackenstützkissen beraten.
Die Gewährleistungen:
1. Wir als Hersteller hochwertiger Markenprodukte liefern Ihnen geprüfte Qualität.
2. Aus diesem Grund verlängern wir die gesetzliche Gewährleistungszeit auf die Dauerelastizität der Matratzenkerne auf insgesamt 5 Jahre ab dem Tage des Kaufes (Verkaufsbeleg des Fachhändlers). Diese verlängerte Gewährleistung gilt nur dann, wenn die Matratze zusammen mit einer passenden Unterfederung oder einem in Bauart und Funktion vergleichbaren Modell eines anderen Herstellers verwendet wurde. Für alle weiteren Produkte und Bauteile gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Wir weisen darauf hin, dass bei unsachgemäßer Behandlung, insbesondere der Matratzenbezüge, Reißverschlüsse, Wendegriffe usw., die gesetzliche Gewährleistung eingeschränkt werden kann.
3. Im Gewährleistungsfall leisten wir nach unserer Wahl gleichwertigen Ersatz oder reparieren die mangelhafte Ware. Hierbei halten wir uns eine zweimalige Nachlieferung bzw. Reparatur ausdrücklich vor. Die Gewährleistungen sind für Sie in den ersten beiden Jahren nach Kaufdatum völlig kostenfrei. Im 3. Nutzungsjahr beträgt die Gewährleistung 60 Prozent des Kaufpreises, im 4. Jahr 40 Prozent des nachgewiesenen Kaufpreises und im letzten Garantiejahr 20 Prozent des Kaufpreises. Die verlängerte Gewährleistungszeit wird durch von uns vorgenommene Gewährleistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h. die Gewährleistungszeit endet in jedem Fall 5 Jahre nach Kaufdatum.
4. Zur Entgegennahme von Gewährleistungsansprüchen ist (Firmenname) in Zusammenarbeit mit Ihrem Fachhändler zuständig.
5. Gewährleistungen werden nur dann von uns übernommen, wenn die zuvor beschriebenen Pflegehinweise beachtet wurden.
6. Im Falle einer berechtigten Mängelrüge sind die o.g. Leistungen durch uns für Sie als Kunde kostenfrei. Ansonsten gehen anfallende Verpackungs- und Transportkosten zu Lasten des Käufers, ebenso wie gewünschte Reparatur- und Ersatzleistungen.
7. Ausgenommen von der Gewährleistung sind Mängel, die aus falschem Gebrauch, mangelhafter Pflege oder natürlicher Abnutzung herrühren. Auch haften wir nicht für Folgeschäden (soweit gesetzlich zulässig).
8. So genannte Stockflecken erkennt (Firmenname) grundsätzlich nicht als Beanstandungsgrund an. Sie entstehen durch Wärme- und Feuchtigkeitsstau unter der Matratze und stehen in keinerlei ursächlichem Zusammenhang mit den verwendeten Materialien. Auch sind Farbveränderungen bei Matratzenschäumen normal. Ebenso eine Faltenbildung im Bezug als Folge einer Verstellung der Unterfederung. Daher werden diese Aspekte nicht als Reklamation anerkannt.
9. Stark verschmutzte Matratzen, bei denen eine Begutachtung unter hygienischen Gesichtspunkten unzumutbar ist, sind ebenfalls von der verlängerten Gewährleistung ausgeschlossen.
aus
Haustex 07/05
(Marketing)