Dr. Christian Riedel

Who is Who im Sachverständigenwesen


Dr. Christian Riedel
Dohnaer Straße 148
01239 Dresden
Tel.: 0351/4360160
Fax: 0351/4360169
E-Mail: info@gutachter-riedel.de

Bestellung

Seit 2004 von der Handwerkskammer Dresden öbuv. Sachverständiger für das Bodenlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang

- 1961 - 1964 Lehre zumFacharbeiter für Betonbau
- 1964 - 1969 Studium an der TU Dresden, Abschluss als Dipl.-Ing. oec. Fachrichtung Bauwesen
- 1969 - 1989 Wissenschaftlicher Mitarbeiter/Abteilungsleiter am Institut für Baumechanisierung Dresden
- 1975 - 1980 Promotion zum Dr.oec., Bergakademie Freiberg
- 1990 - 1997 Geschäftsführer eines Verlege-Unternehmens
- seit 1998 Inhaber und Geschäftsführer von F.B.R. Fußbodenbau Riedel GmbH

Tätigkeitsspektrum

- Sachverständigentätigkeit für Gerichte, öffentliche und private Auftraggeber
-Beratungen von Bauherren und Handwerksbetrieben
- Durchführung von Schulungen

Praxisbeispiel

In einem öffentlichen Bürokomplex war ein 2,5 mm dicker Linoleumbelag auf einer 2,0 mm dicken Trittschalldämmmatte verlegt worden. Zur Materialart der Unterlage hatte der Planer bemerkt, dass sie für Linoleumböden geeignet sein muss. Der Benutzer reklamierte, dass sich bereits nach kurzer Zeit im Bereich der Bürostühle Blasen zeigten. Zerstörte Blasen führten sogar zu Löchern in der Belagskonstruktion.

Zum Ortstermin zeigte sich, dass die Unterlage fest mit der Spachtelebene verklebt war und auch der Verbund Unterlage/Linoleum keine mangelhafte Verklebung erkennen ließ. Die oberste Schicht des Linoleums hatte sich von der Unterschicht gelöst, d.h. es war eine Delaminierung des Belages eingetreten. Eine Ursache war, dass Bürostühle mit harten Stuhlrollen eingesetzt wurden. Diese weisen eine ungünstige Krafteintragung in die Oberbelagskonstruktion auf. Vom Verleger war in der übergebenen Pflegeanweisung auf den Einsatz von weichen Rollen extra hingewiesen worden. Planer und Nutzer beachteten diese Hinweise nicht entsprechend. Zusätzlich hatte der Verleger bei der Auswahl der Unterlagsmatte die notwendige Sorgfalt und Sachkenntnis fehlen lassen. In den DIN-Normen und Kommentaren zur DIN 18365 wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich der Ausführende umfassend über Wechselwirkungen zwischen verschiedenen Materialien informieren muss.

Der Lino-Hersteller weist in seiner Verlegeanleitung ausdrücklich darauf hin, dass eine Korkmentunterlage einzusetzen und diese als Lastverteilungsebene mit der Jute nach oben zu verkleben ist. Die eingesetzte Unterlage war vom Lieferanten für einen einschichtigen Linoleumbelag frei gegeben worden. Der Verleger hatte mit dem Linoleumbelag jedoch aufgrund der angewandten Fertigungstechnologie einen zweischichtigen Belag verlegt. Hätte sich der Bodenleger vom Lieferanten des Linoleumbelages und dem Lieferanten der eingesetzten Unterlagsmatte eine Verlege-/Aufbauempfehlung geben lassen, wäre es nicht zur mangelhaften Ausführung gekommen. So trägt der Bodenleger durch die mangelnde Produktabstimmung einen nicht geringen Anteil am Schaden.

Brancheneinschätzung

Wie man in den Medien hört, will die Bundesregierung gesetzliche Regelungen gegen Preisdumping bei der Herstellung und dem Vertrieb von Fleisch- und Wurstwaren treffen, um uns vor 'Gammelfleisch" zu schützen. Eine gute Idee. Kommt dann auch ein Gesetz gegen Dumpingpreise in unseren Gewerken, um unsere Kunden vor 'Gammelleistungen" zu bewahren? Immer wieder, meist zu Wahlzeiten, hört man von den Politikern, dass das Handwerk und der Mittelstand ein wesentliches Moment der deutschen Wirtschaftskraft sind. Nur getan wird dafür nahezu nichts. Liegt es vielleicht daran, dass der Staat als öffentlicher Auftraggeber selbst auch Preisdumping betreibt?

Aus meiner Sicht ist in unserer Branche ein Spagat erforderlich zwischen den Anforderungen an eine möglichst perfekte handwerkliche Arbeit und einem Preis, der oft genug an der Grenze oder unter dem Erstellungsaufwand liegt. Sicherlich ist es schwer, gegen eine Werbung und Mentalität anzukommen, die mit dem Slogan 'Geiz ist geil" daherkommt. Wäre es nicht möglich, im Interesse der gesamten Branche aus Industrie und Handwerk, eine Lobbyarbeit mit dem Slogan 'Qualität ist Trumpf" zu starten? So könnten die Bauherren und Kunden wieder an der Ausführung einer sach- und fachgerechten Arbeit interessiert werden, mit einem perfekten Material, was die Industrie nach neuesten Kenntnissen fertigt.

Von der Industrie sind den ausführenden Betrieben solche sicheren Systemlösungen anzubieten, die eine sach- und fachgerechte Ausführung der Arbeiten auf hohem Qualitätsniveau ermöglichen. Die Handwerksfirmen müssen Sicherheit bekommen, dass die Industrie Produktlösungen anbietet, die in der Praxis problemlos zu handhaben sind. Gleichzeitig müssen die Systemlösungen den neuesten Forderungen des Gesetzgebers, den Normenanforderungen, dem Umweltschutz etc. entsprechen. Die Verleger sind zunehmend gut beraten, bei Bedarf von der Industrie komplette Aufbauempfehlungen anzufordern - von der Unterbodenvorbereitung, der Bodenbelagsverlegung bis hin zu Pflegeanweisungen.

Immer mehr Auftraggeber verlangen neuerdings Produktnachweise, Sicherheitsdatenblätter, technische Informationen etc. Der Aufwand ist ohnehin zu betreiben, warum also nicht eine Aufbauempfehlung der Industrie abfordern, die eine sichere Arbeit zulässt. In diesem Zusammenhang ist der 'Fußbodenpass" sicherlich ein gutes Instrument, um den Bauherren zu dokumentieren, hier ist eine Fachfirma, die ihre Arbeiten qualitätsgerecht vorbereitet und ausführt. Besonders wichtig ist es, Verlegewerkstoff-, Belag- und Pflegemittelindustrie mit einzubeziehen. Gegenläufige Interessen bringen in unserer Branche niemanden langfristig voran. Um im Wettbewerb zu bestehen, ist die Bündelung aller Kräfte unserer Branche erforderlich.
aus FussbodenTechnik 05/06 (Personalien)