Parador GmbH & Co. KG
Parador geht gegen Stiftung Warentest vor
Parador leitet rechtliche Schritte ein gegen die Stiftung Warentest: In der jüngsten Ausgabe ihrer Zeitschrift Test (5/2005) veröffentlicht die Stiftung Prüfergebnisse 10 verschiedener Laminat- und Parkettböden bezogen auf definierte Qualitätsanforderungen, darunter auch Parador. Allerdings haben die Tester ein veraltetes Produkt geprüft, das nicht der Nutzungsklasse entspricht, die die Stiftung Warentest ihrer Beurteilung zu Grunde gelegt hatte.
In der Produktkategorie Parkett erhielt die Hülsta-Tochter das Qualitätsmerkmal "Gut" und im Bereich Laminat - getestet wurde das Produkt Fit-Click-Akustik - die Bewertung "Befriedigend". Ausschlaggebend für das durchschnittliche Abschneiden in diesem Bereich ist die nur befriedigende Bewertung des Kriteriums Haltbarkeit (45% der Gesamtbewertung). Die von Stiftung Warentest veröffentlichten Testergebnisse stießen bei Parador auf große Verärgerung, weil sie dem Qualitätsstandard der Produkte bezogen auf die geprüften Kriterien nicht entsprochen hätten
Erste Abstimmungen mit den Prüfverantwortlichen von Stiftung Warentest ließen erkennen, dass ein Fit-Click-Akustik-Produkt der alten Generation für die niedrigere Nutzungsklasse 23 aus Februar 2003 als Testobjekt herangezogen worden ist, das jedoch mit den Qualitätsanforderungen der Nutzungsklasse 31 abgeglichen wurde. Im Rahmen einer qualitativen Produktoffensive hatte Parador im Februar 2004 die Fit-Click-Akustik-Böden qualitativ verändert, um dieses Produkt auf die Anforderung der höheren Klasse 31 umzustellen. Obwohl die Stiftung Warentest schon während der Testphase mehrfach auf diesen Nutzungsklassenwechsel hingewiesen wurde, ist offenbar ein altes Produkt getestet worden, dass nachweislich am 3. Februar 2003 hergestellt worden ist und zu dieser Zeit mit der Nutzungsklasse 23 deklariert war, und damit nicht für die getestete Nutzungsklasse angeboten wurde. Die maßgebliche Nutzungsklasse wird auf jeder Produktverpackung entsprechend angegeben. Parador hat sofort rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen die Veröffentlichung dieses Prüfberichts vorzugehen.
"Natürlich streben wir eine rasche Klärung an, die in diesem Fall nur mit rechtlicher Unterstützung herbeigeführt werden kann. Aus diesem Grund haben wir sofort unsere Rechtsanwälte eingeschaltet", kommentiert Geschäftsführer Volkmar Halbe den Vorfall und ergänzt " Wir setzen aber darauf, dass die Kunden die Produktkennzeichnung beachten und wir versichern, dass jedes aktuelle Fit-Click-Akustik-Produkt den deklarierten Anforderungen entspricht. Eine permanente Qualitätskontrolle in unserem Haus stellt dies sicher."
aus
BTH Heimtex 04/05
(Wirtschaft)