Offener Brief des Bundesverbandes Großhandel Heim + Farbe
Ölpreis als Kostentreiber für elastische Bodenbeläge?
Es gibt Verbände, die hinsichtlich Ihrer Mitgliederzahl sehr klein sind (z.B. 12) und nach außen nur dezent in Erscheinung treten. Sie sind sehr homogen, leicht und schnell konsensfähig und daher in ihrem Sinne sehr wirksam und schlagkräftig.
Dieses fällt dem Beobachter spontan ein, wenn er von der fast zeitgleichen Ankündigung von Preiserhöhungen zwischen 4,7% und 5 % für elastische Bodenbeläge aller im FEB organisierten Hersteller erfährt.
Richtig ist, dass die Preise aller Erdölprodukte in der jüngsten Vergangenheit heftig gestiegen sind. Alle Autofahrer wissen "ein Lied davon zu singen". Diese Rohstoffpreiserhöhung hat damit die CV/PVC-Hersteller getroffen.
Der FEB zeigt auf seiner Homepage (www.feb-ev.com) die Preisentwicklung für Rohöl und in Korrelation dazu die bisherige Entwicklung der PVC-Preise und kommt zu dem Schluss, dass seine Mitgliedsunternehmen darauf mit Preiserhöhungen reagieren müssen.
Der erhebliche Anstieg kann nicht mehr, wie in der Vergangenheit, durch höhere Effizienz und Rationalisierung kompensiert werden.
Dennoch, insbesondere wegen der Aufforderung zum "reagieren müssen", stellt sich die Frage, ob trotz der unterschiedlichen Firmengrößen, Absatzmengen und Vertriebskanäle der FEB-Mitglieder die Einflussgröße Erdöl so dominant ist, dass sie in gleicher Relation zum selben Zeitpunkt auf die Hersteller-Abgabepreise durchschlägt.
Wers glaubt, wird selig.
Wenn denn Preiserhöhungen unabdingbar sein sollten , dann müssend deren Ankündigungen einen angemessenen zeitlichen Vorlauf haben, damit der Handel sich kalkulatorisch und organisatorisch darauf einstellen kann.
Das ist der Kern der immer wieder vorgetragene Argument gegen eine im Lauf eines Jahres geplante Erhöhung der Lieferantenpreise: Die Kollektionen des Handels liegen mit ausgewiesenen Endverbraucherpreisen am POS, an dem sich die Preisangaben nur mühsam, unvollständig oder gar nicht nachträglich ändern lassen.
Darüber hinaus liegen Preisvereinbarungen zwischen Hersteller und Großhandel in vielfältiger Form vor, die, auch wenn sie nicht immer vertraglich für eine bestimmte Laufzeit fixiert sind, dem Vertrauensschutz unterliegen sollten.
Aus diesem Grunde sollte eine Preiserhöhung der Hersteller, wenn sie denn betriebswirtschaftlich unabdingbar ist, mit den obligaten 10 Wochen Vorlauf nur zum Jahresende angekündigt werden. Dagegen wird der Großhandel kaum etwas einwenden.
Bundesverband Großhandel Heim + Farbe
aus
BTH Heimtex 07/05
(Wirtschaft)