TG Treuhandgesellschaft der Deutschen Heimtextilien-Industrie mbH
Gegendarstellung der Treuhandgesellschaft der Deutschen Heimtextilien-Industrie
Verschiedene Äußerungen und Gegendarstellungen in, aber auch außerhalb der Fachpresse haben die Treuhandgesellschaft der Deutschen Heimtextilien-Industrie mbH zu einer weiteren Information für die Presse veranlasst:
Die Insolvenz der FHG hat erhebliche Unruhe und Verärgerung bei den von ihr betroffenen Unternehmen des Handels und der Industrie verursacht. Auf großes Befremden und auf energischen Widerstand der Lieferfirmen stößt dabei das Bestreben der FHG und eines Teiles ihrer Gesellschafter und assoziierten Mitglieder, den durch das Fehlverhalten der Geschäftsführung ihrer Gesellschaft mit einem Volumen von ca. 25 Mio. EUR verursachten Schaden auf die Industrie abzuwälzen.
Angesichts einer solchen Einstellung ist die Frage in die Diskussion geraten, welcher Stellenwert überhaupt den Zusagen von Einkaufszusammenschlüssen beizumessen ist, mit denen die Übernahme des Delkredere für die Kaufpreisverbindlichkeiten ihrer Anschlusshäuser ausgelobt und als Gegenleistung von den Lieferanten eine Delkrederevergütung beansprucht wird. Ein Delkredereversprechen kann doch nur dann als seriös und werthaltig gelten, wenn der Delkredereschuldner tatsächlich in der Lage ist, sein Versprechen jederzeit einzulösen.
Nachdem die FHG ihre Zusagen aus der von ihr als "FHG-Zentralregulierungssystem mit 100 %igem unlimitiertem Delkredere" bezeichneten Verpflichtung nicht erfüllt hat, muss es verwundern, wenn die hierfür Verantwortlichen die Bildung einer "neuen" FHG (wenn auch unter anderem Namen) betreiben, die nach dem veröffentlichten Konzept den Lieferanten wiederum eine "umfassende Delkredereübernahme" versprechen will. Und wiederum soll die Erfüllung eines solchen Versprechens nicht etwa durch ein hierfür erforderliches Eigenkapital oder durch Nachschussverspflichtungen aller Gesellschafter bzw. Anschlusshäuser, sondern durch Kreditversicherungen für die einzelnen Anschlusshäuser zugesagt und abgesichert werden. Gerade dies war das Konzept der "alten" FHG, das deren Insolvenz keineswegs verhindert hat.
Mit der Bildung einer "neuen" FHG lässt sich auch der den Unternehmen der Industrie durch die Insolvenz der "alten" FHG bereitete Schaden nicht aus der Welt schaffen. Auf das doch nahe liegende Anliegen, zumindest eine für alle Betroffenen vertretbare Aufteilung dieses Schadens herbeizuführen, ist bisher kein einziger Gedanke verwendet worden. Stattdessen werden die betroffenen Lieferfirmen mit dem Argument vertröstet, sie könnten sich doch bei den Kreditversicherern schadlos halten. Dabei wird jedoch neben weiteren Gesichtspunkten übersehen, dass ein Teil der Lieferfirmen von der Deckung ihrer Forderungen durch Kreditversicherungen abgesehen hatten, weil sie den Zusagen des Delkredere seitens der FHG vertraut hatten. Im übrigen haben auch gar nicht alle Kreditversicherer das Insolvenzrisiko der FHG gedeckt, sondern nur dasjenige von Anschlusshäusern, deren Verbindlichkeiten infolge Insolvenz der FHG nicht reguliert worden sind. Soweit Kreditversicherer jedoch verpflichtet sind, den Schaden ihrer Versicherungsnehmer über die Selbstbeteiligung hinaus zu regulieren, gehen deren Forderungen auf die Versicherer über und werden von diesen bei den FHG-Gesellschaftern und assoziierten Mitgliedern beigetrieben werden. Die Annahme, die von Herstellern abgeschlossenen Kreditversicherungen müssten eine Haftung der FHG-Gesellschafter erübrigen, beruht somit auf einem Irrtum.
Die Treuhandgesellschaft der Deutschen Heimtextilien-Industrie mbH hat zwischenzeitlich damit begonnen, die ihr von ihren Mitgliedern abgetretenen Forderungen bei den belieferten FHG-Gesellschaftern geltend zu machen und zugleich einen fairen Kompromiss angeboten. Sollten diese Bemühungen jedoch scheitern, werden die Gerichte über die von der FHG-Insolvenz ausgelösten Folgen zu entscheiden haben.
aus
BTH Heimtex 10/02
(Wirtschaft)