Klebstoffhersteller Stauf setzt auf ungefährlichere Inhaltsstoffe
Lösemittelkleber hält Grenzwerte ein
Nach vierjähriger Entwicklung hat Stauf den ersten lösemittelhaltigen Parkettklebstoff aus dem Labor entlassen, der die Einhaltung der Luftgrenzwerte nach TRGS 900 gewährleistet. TRGS steht für Technische Regeln für Gefahrstoffe. Auch von der GISBAU (Gefahrstoff-Informationssystem der Berufsgenossenschaften der Bauwirtschaft) kam die Bestätigung, dass die kritischen MAK-Werte unterschritten werden. Stauf hat deshalb für diesen Kleber die Einstufung in die Gefahrenklasse 0 beantragt - eine Klasse, die es bisher noch gar nicht gibt.
Im Hinblick auf eine neue Gefahrenklasse hat Stauf seinen neuen Klebstoff WFR-S0 (S-Null) getauft. Der Lösemittel-Kunstharz-Klebstoff erreicht seine geringe Emission über drei Wege. Erstens ist in ihm weniger Lösemittel enthalten als in anderen Lösemittel-Klebstoffen. Zweitens ist seine Rezeptur so gestaltet, dass sein Lösemittel langsamer verdunstet. Drittens wurden aus der Vielzahl der Möglichkeiten die ungefährlicheren Lösemittel in diesem Klebstoff eingesetzt. Alles zusammen schafft einen Parkettkleber, der vor dem Schleifen eine etwas längere Ruhezeit benötigt, sonst aber wie jeder andere Kunstharzkleber zu verarbeiten ist und seinen Fadenzug behält. Freigegeben ist er für alle Parkettarten und Untergründe. Ein Vorstrich wird von Stauf empfohlen. Das Einsatzgebiet des WFR-S0 sind jene Ausnahmefälle, in denen die TRGS 610 den Einsatz von lösemittelhaltigen Produkten zulässt. Die TRGS 610 besagt, dass ein Verleger verpflichtet ist, Ersatzstoffe und Ersatzverfahren für stark lösemittelhaltige Vorstriche und Klebstoffe einzusetzen, die ein geringeres gesundheitliches Risiko beinhalten.
Ausnahmefall muss vorliegen
Ausnahmen, bei denen noch stark lösemittelhaltige Parkettklebstoffe eingesetzt werden dürfen, sind Parkettverklebung auf Gussasphalt und Calciumsulfatestrich, Verklebung von großformatigen Parkettelementen, Massivdielen und Holzpflaster sowie Verklebung von schwierigen Holzarten wie Exotenholz, Buche oder Ahorn. Stauf betont: "Der Klebstoff ist nicht grundsätzlich für alles erlaubt. Man kann ihn aber in den Ausnahmefällen der TRGS 610 ohne Atemschutz verarbeiten." In diesem Sinne möchte das Unternehmen mit WFR-S0 weder Dispersions- noch PU-Klebern eine Konkurrenz bieten. Es geht Stauf darum, dem immer noch großen Heer an Lösemittelverarbeitern ein besseres Produkt anzubieten. "Der neue Kleber ist kein Produkt für alle Zeiten, sondern eine aktuelle Alternative zu anderen lösemittelhaltigen Produkten und für uns ein weiterer Entwicklungsschritt in Richtung Lösemittelfreiheit."
Zweite Neuheit ohne Lösemittel
Zusätzlich hat Stauf einen neuen Dispersionsklebstoff für Parkett vorgestellt: der M2A-910. Er kommt ohne Füllstoffe aus und bietet sowohl eine frühe Eigenfestigkeit als auch einen guten Riefenstand. Hohlstellen werden mit ihm besser überbrückt bzw. komplett vermieden. Der Dispersionsklebstoff ist geeignet zur schubfest-plastischen Verklebung von folgenden Rohparkettvarianten: 8 mm Massivparkett, 10 mm Massivparkett (bis 55 x 250 mm), 14-20 mm Stabparkett (bis 75 x 600 mm) und Hochkantlamellenparkett. Zudem ist seine Verwendung auch bei mehrschichtigen Einzelstäben (max. 70 x 1000 mm) möglich. Der M2A-910 ist lösemittelfrei und EC1 zertifiziert.
aus
FussbodenTechnik 04/04
(Sortiment)