Mitgliederversammlung Gütegemeinschaft Estrich und Belag

Neue Normung erfordert Konformitätsnachweis durch Eigenüberwachung

Die Estrichleger haben den Nutzen und Möglichkeiten neuer Medien erkannt und sie sich zu Nutze gemacht: Auf der Mitgliederversammlung im letzten Jahr in Linstow wurde der eigene Internet-Auftritt der Gütegemeinschaft beschlossen. "Bereits im Herbst war die Homepage im World Wide Web zugängig", berichtete der Obmann der Gütegemeinschaft Manfred König. Jetzt kann man sich auch online über den Wert des Gütezeichens für Estrich RAL-RG 818 informieren. König unterstrich abermals die Bedeutung des Gütesiegels als ein wertvolles Marketing-Instrument, das die Mitglieder von den Mitbewerbern abhebt. Das gelte auch für das Informationsblatt für Architekten und Bauherren, das über die Bedeutung des RAL-Gütezeichens für Estriche und deren Vorteile bei der Wahl entsprechend zertifizierter Betriebe aufklärt.

Auch wenn die Mitgliederzahl der Gütegemeinschaft stagniert, könne man vor dem Hintergrund der schlechten Konjunkturlage zufrieden sein. Die Entwicklung im Überblick:

- 1999: 6 Austritte, 5 Eintritte
- 2000: 10 Austritte, 6 Eintritte
- 2001: 5 Austritte, 9 Eintritte
- 2002: 9 Austritte, 9 Eintritte
- 2003: 5 Austritte, 4 Eintritte

Ein positiver Trend lasse sich bereits jetzt auch für das Jahr 2004 erkennen. 9 schriftliche Anträge auf eine Mitgliedschaft liegen vor. König führte die Eintritte vor allem auf die verstärkten Werbeaktivitäten der Gütegemeinschaft und die redaktionelle Berichterstattung in der Fachpresse zurück.

Ein von einem kleinen Arbeitskreis entworfenens Werbeschreiben verfehlte seine Wirkung nicht. Allen BEB-Mitglieder wurde aufgezeigt, dass nach dem Wegfall der Meisterprüfung im Estrichlegerhandwerk der Güteschutz für Estriche einen noch höheren Stellenwert erhält. "Mit dem Gütesiegel RAL RG 818 ist dies zukünftig die beste Möglichkeit, den eigenen Betrieb als einen Fachbetrieb mit hoher Kompetenz auszuweisen", so König.

Konformitätsnachweis durch Eigenüberwachung

Durch die neue europäische Normung im Estrichbereich werden an die bauausführenden Unternehmen weitere Anforderungen hinsichtlich ihrer qualitativen Bauausführung gestellt. Neu ist vor allem, dass für alle Estrichmörtel ein Konformitätsnachweis in Form einer Eigenüberwachung zu erbringen ist. Verantwortlich dafür ist die Neuausgabe der DIN 18560 (April 2004) - Estriche im Bauwesen in Verbindung mit DIN EN 13318 (Dezember 2000) - Estrichmörtel und Estriche - Begriffe - und DIN EN 13813 (Januar 2003) - Estrichmörtel und Estrichmassen; Begriffe und Anforderungen.

Die Gütegemeinschaft Estrich und Belag weist ausdrücklich darauf hin, dass für alle - auch für auf der Baustelle gemischte Estrichmörtel - ein Konformitätsnachweis in Form einer Eigenüberwachung (werkseigene Produktionskontrolle) zu erbringen und zwingend erforderlich ist. Diese werkseigene Produktionskontrolle ist in einem Qualitätshandbuch zu dokumentieren. Die werkseigene Produktionskontrolle beinhaltet unter anderem regelmäßige Überprüfungen der klassifizierten Festigkeitswerte der Estrichmörtel. Bei Estrichen, die an der Baustelle gemischt werden, können diese Kontrollprüfungen zumindest teilweise durch die praktischen Erfahrungen eines Meisterbetriebs erbracht werden.

Gegenüber den Auftraggebern, seien es öffentliche oder private Bauherren, wird es in Zukunft zunehmend wichtig sein, glaubhaft zu machen, dass der erforderliche Konformitätsnachweis gewissenhaft und ordnungsgemäß erbracht wurde. Mit dem Wegfall des Meisterzwangs für das Estrichlegerhandwerk wird in Zukunft nur der am Markt bestehen können, der sich durch nachweislich qualitativ hohe Leistungen von den Mitbewerbern abhebt.

RAL-RG 818 macht Konformitätsnachweis einfach

Im Zuge der neuen europäischen und deutschen Normung wird der Güteschutz Estrich RAL-RG 818 daher in Zukunft eine zentrale Bedeutung zukommen. Der Güteschutz Estrich RAL-RG 818 stellt ein einfach zu handhabendes Instrument dar, den erforderlichen Konformitätsnachweis zu erbringen.

Die nach der neuen europäischen und deutschen Normung erforderlichen regelmäßigen Festigkeitsprüfungen können im Zuge der auch beim Güteschutz Estrich RAL-RG 818 notwendigen Festigkeitsprüfungen nachgewiesen werden. Die Prismenprüfungen können also sowohl für den Konformitätsnachweis als auch für den Güteschutz herangezogen werden. In Ergänzung wird die Gütegemeinschaft Estrich und Belag in Zukunft, in Zusammenarbeit mit dem beauftragten Fremdüberwacher, Hilfe bei der Erstellung des Qualitätshandbuches leisten.

Der Güteschutz Estrich RAL-RG 818 beinhaltet über die Erfordernisse des Konformitätsnachweises hinaus eine Fremdüberwachung, bei der neben Trittschallmessungen insbesondere Baustellenüberprüfungen in regelmäßigen Abständen durchgeführt werden. Bei diesen Baustellenprüfungen wird neben der Estrichmörtelherstellung vor allem die handwerkliche Arbeit des Estrichunternehmens bewertet. Im Zuge der Fremd-überwachung werden also die Erfahrungen des Meisterbetriebes bei der Herstellung und Verarbeitung der Estrichmörtel sowie beim Einbau des Estrichs von unabhängiger Stelle regelmäßig überwacht.

Bilanz der Prismenprüfungen

Dipl.-Ing. Egbert Müller stellte die Ergebnisse der Eigen- und Fremdüberwachung des vergangenen Jahres vor: Insgesamt wurden 791 Prismenprüfungen durchgeführt. Nicht alle eingesandten Proben bestanden die Prüfung in punkto Festigkeitsanforderungen, wobei in erster Linie Zementestriche betroffen waren, die an der Baustelle gemischt wurden. Insgesamt wurden 209 nicht bestandene Prüfungen gezählt. Dies entspricht einer Versagerquote von rund 25%. Damit zeigt diese Quote gegenüber den Vorjahren eine ansteigende Tendenz. Als vermeintliche Ursache nannte Müller den zunehmenden Kostendruck als Folge der immer noch angespannten Baukonjunktur.

Müller nannte verschiedene Ursachen für zu geringe Festigkeiten:

- Verwendung zu feinkörniger Zuschläge
- ungeeignete oder falsch dosierte Zusatzmittel
- zu hohe Wasserzugabe
- zu geringe Mischzeiten
- zu hohe Mischerfüllung

Fehlender Schallschutz führt zu Mangel

Der Referent wies erneut darauf hin, dass seit vorletztem Jahr ein Soll-/Ist-Vergleich hinsichtlich der gemessenen Trittschalldämmung durchgeführt wird. Angegeben ist der für die überprüfte Deckenkonstruktion rechnerisch zu erwartende Norm-/Trittschallpegel. Hintergrund bildet ein Urteil des Bundesgerichtshofes, wonach der zu erbringende Schallschutz nicht nach den Mindestwerten der Norm, sondern danach bewertet wird, welcher Wert mit einer vertraglich vereinbarten Konstruktion erbracht werden kann. Danach kann bereits eine geringe Unterschreitung des rechnerisch möglichen Schallschutzes als Mangel ausgelegt werden.

Etwa 45% aller Messungen ergaben beim Soll-/Ist-Vergleich unzureichende Werte. Die Abweichungen lagen dabei zwischen 1 dB bis 12 dB, im MIttel bei etwa 4 dB. Betroffen waren sowohl Estriche mit Mineralfaser-Trittschalldämmplatten als auch Polystyrol-Trittschalldämmplatten. Überwiegend handelte es sich um Estriche mit einer 2-lagigen Dämmung. Bei den Estrichen mit 1-lagiger Dämmung war der Soll-/Istvergleich in 55% aller Messungen unzureichend. Bei Estrichen mit 2-lagiger Dämmung ergaben sich in 45% der Fälle unzureichende Werte. Bei einer Nachmessung, z.B in einem Reklamationsfall, wären diese Decken vermutlich als mangelhaft eingestuft worden.

Mögliche Ursachen für eine nicht ausreichende Trittschalldämmung sind:

- Rohre, Heizungsrohre, Kabelschutzrohre auf der Rohdecke, bei denen kein normgerechter Ausgleich eingebaut werden kann
- Unebenheiten der Rohdecke
- nicht fachgerechte Ausbildung der Randfugen z.B. wenn bei Fließestrichen eine vollständig dichte Wanne fehlt
- fehlende Ummantelung der Anschlüsse z.B. bei Heizkörperständer und Türzargen
- Fehler nachfolgender Gewerke z.B. Randfugen durch Spachtel- oder Fliesenarbeiten geschlossen

Die Ursachen für die festgestellten Unterschreitungen können anhand der Messungen in aller Regel nicht festgestellt werden. Hierzu wären weitaus umfangreichere Untersuchungen notwendig. Ein vom IBF gestellter Forschungsantrag, der die genauen Ursachen ermitteln sollte, wurde vom zuständigen Bundesministerium abgelehnt.

Güteschutz-Neueintritte 2003:
- FW Industrieböden Frank Weller, Murnau
- Estrich, Parkett und Bodenbeläge Wernet - Heinz GmbH, Völklingen
- P & K Spezial-Fußböden GmbH, Backnang
- Kurtz Fußbodenbau GmbH & Co. KG, Stadtlohn

Güteschutz-Neuzertifizierungen 2003:
- H. Visel GmbH, Umkirch (für Calciumsulfatestrich und Zementestrich)
- Fußboden Sauer GmbH, Weilburg (für Calciumsulfatestrich und Zementestrich)
- Berndt Putz und Estrich GmbH, Buchholz (für Zementestrich)
- Estrichbau Buchner GmbH, Waldfischbach-Burgalben (für Zementestrich)
- GTE Giesecke GmbH, Weilburg (für Zementestrich)
- K.D. Christiansen GmbH & Co. KG, Leck (für Zementestrich)
- FW Industriefußböden Frank Weller, Murnau (für Magnesiaestrich)

Kontakt:
Gütegemeinschaft Estrich und Belag
Industriestraße 19
53842 Troisdorf
Tel.: 02241/397 39-60
Internet: www.gueteschutz-estrich.de
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