Deutsche Bauchemie
Klarheit bei Bitumendickbeschichtungen
Mit dem nun erfolgten Abschluss des Schiedsverfahrens ist die über Jahre anhaltende Diskussion um kunststoffmodifizierte Bitumendickbeschichtungen (KMB) als Bestandteile der DIN 18195 endlich zu Ende. Die Norm bleibt in der Fassung von August 2000 bestehen. Damit herrscht nun auch für alle Anwender der Produkte endgültige Klarheit.
Nachdem die Teile 1 bis 6 der Normenreihe DIN 18195 in der alten Fassung aus 1983/1984 überwiegend bahnenförmige Abdichtungsstoffe behandelt haben, wurden im Rahmen einer grundlegenden Überarbeitung die KMB aufgrund ihrer hohen Anwendungshäufigkeit und des langen Bewährungszeitraumes in die Norm integriert. Die Aufnahme der KMB in die neue, im Jahr 2000 veröffentlichte DIN 18195 war und ist somit aus Sicht der weitaus überwiegenden Anzahl der Experten konsequent und für die Baupraxis hilfreich und notwendig.
Dennoch gingen die Diskussionen weiter. Die von einem kleinen Kreis einschlägiger "KMB-Kritiker" permanent vorgetragenen Widerstände gegen die Aufnahme von KMB in die DIN 18195 führten dazu, dass die strittigen Punkte nach den offiziellen Regularien des Deutschen Instituts für Normung - der DIN 820 - verhandelt wurden. Nachdem das erste und zweite Schlichtungsverfahren in insgesamt fünf ganztägigen Sitzungen noch immer keine Einigung gebracht hatten, musste nun das Schiedsverfahren als die "letzte Instanz" des DIN-Prozederes abgehalten werden.
Nach zwei Sitzungen über drei Tage kam der Schiedsausschuss zu dem Ergebnis, dass die Aufnahme der KMB in die Teile 1 bis 6 der DIN 18195 gerechtfertigt ist und bestätigt damit die Inhalte der im August 2000 veröffentlichten DIN 18195. Der Schiedsspruch enthält einige Detailempfehlungen, mit denen sich der zuständige Normenausschuss im Rahmen der turnusmäßigen Überarbeitung der DIN 18195 befassen wird, wobei es sich dabei um Ergänzungen handelt, die nicht zu einer Einschränkung der derzeitigen Inhalte führen.
Die DIN 18195 "Bauwerksabdichtungen" enthält damit auch weiterhin detaillierte Angaben und Ausführungsbestimmungen zur Verwendung von KMB als Abdichtungsmaterial für definierte Lastfälle. Es bleibt festgeschrieben, was seit Jahrzehnten die gängige Praxis im Abdichtungsbereich darstellt: deutlich über 50% der erdberührten Keller werden mit KMB abgedichtet.
Die Deutsche Bauchemie e.V. und sieben weitere Verbände hatten im Jahr 2002 gemeinsam die "Richtlinie für die Planung und Ausführung von Abdichtungen mit kunststoffmodifizierten Bitumendickbeschichtungen" (Kurzform: "Dickbeschichtungsrichtlinie") in einer grundlegenden Überarbeitung an die neue DIN 18195 angepasst. Diese kann nach wie vor ergänzend zur Norm genutzt werden und liefert viele Details, die als Grundlage für die Planung und Ausführung sowie zur Beurteilung ausgeführter Objekte dienen und damit die Verarbeitungssicherheit und die Qualität der Bauausführung erhöhen. Die "Dickbeschichtungsrichtlinie" kann unter www.deutsche-bauchemie.de bestellt werden.
aus
FussbodenTechnik 05/04
(Wirtschaft)