21. TKB-Fachtagung "Klebstoffe in der Fußbodentechnik" in Frankfurt
Merkblätter, Zahnspachtel und AgBB-Schema sorgten für "volle Börse"
Guter Themen-Mix, hochkarätige Referenten und ein diskussionsfreudiges Publikum sorgten für eine gelungene Fachtagung der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB). Die 205 Teilnehmer in der Frankfurter Börse freuten sich über aktuelle Themen wie Reklamationen trotz richtiger Spachtelzahnung, bauaufsichtliche Regelungen für Bodenbeläge und Klebstoffe und die Möglichkeiten und Grenzen von Parkett und elastischen Klebstoffen.
In der IHK Frankfurt stellten sieben Referenten Hinweise für die Praxis in den Vordergrund ihrer Ausführungen. Tagungsleiter Dr. Roland Krieger, TKB-Vorsitzender und Technik-Vorstand bei Uzin, konnte in erster Linie Gäste aus den eigenen Reihen begrüßen: 44 % der Anmeldungen kamen aus der Verlegewerkstoffindustrie. Der Besucheranteil aus dem Handwerk lag erneut nur bei 14 %. Seit längerer Zeit versucht man diesen Anteil zu erhöhen. Auch in diesem Jahr war die Themenauswahl bunt gemixt und in den Vorträgen wurden durchaus gute Tipps für die Praxis gegeben. FussbodenTechnik fasst die praxisrelevanten Inhalte und Ergebnisse der einzelnen Referate zusammen und hebt die wichtigsten Erkenntnisse für das Handwerk hervor.
Zwei Merkblätter, die sich ergänzen sollen
Vor acht Jahren fasste die TKB den Entschluss, das TKB-Merkblattes Nr. 8 - "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Kleben von elastischen und textilen Bodenbelägen" vom November 1985 zu überarbeiten. Dieses Merkblatt wurde von Manfred Pohl (Wakol) in Frankfurt vorgestellt. Die Arbeitsgruppe verfolgte mit der Erarbeitung das Ziel, Hilfestellung und Antworten auf die täglichen Fragestellungen zu geben, mit denen Boden- und Parkettleger konfrontiert sind. Der etwas veränderte Titel des 18 Seiten starken Merkblattes lautet: "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten."
Nahezu parallel bearbeitete der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) sein Merkblatt "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen; Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster; Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen". Im Spätsommer 2001 bat der BEB die betreffende TKB-Arbeitsgruppe um Korrekturlesung. Dazu TKB-Mitglied Manfred Pohl (Wakol): "Eine Beteiligung zu diesem Zeitpunkt war für die TKB-Arbeitsgruppe nicht möglich, da der Stand des TKB-Merkblattes deutlich hinter dem des BEB lag und bis zur Veröffentlichung eines gemeinsamen Merblattes noch mindestens ein Jahr intensive Arbeit erforderlich gewesen wäre. Das wollten weder BEB, noch TKB."
Die Folge: Heute stehen zum gleichen Themenbereich zwei Merkblätter zur Verfügung. Das BEB-Merkblatt vom Februar 2002 und das TKB-Merkblatt vom Juni 2004. Nach Darstellung der TKB konkurrieren die beiden Merkblätter nicht um die Gunst des Verarbeiters, sondern ergänzen sich gegenseitig durch die unterschiedliche Setzung der Schwerpunkte:
- Das BEB-Merkblatt behandelt Neu- und Alt-Untergründe in eher knapper Form, geht insbesondere auf beheizte Untergründe ein, beleuchtet die Prüfungspflicht am Untergrund und widmet sich den Verlegewerkstoffen, den Bodenbelägen und intensiv der Verlegung von Bodenbelägen und Parkett.
- Das TKB-Merkblatt Nr. 8 führt den Leser durch die Themen Untergrundkonstruktionen, (fast) alle bekannten Untergrundarten, die Untergrundprüfung und die Untergrundvorbereitung.
CM-Messung: Woher kommt das Prüfgut?
In Frankfurt führte die Existenz von zwei Merkblättern zu ausgiebigen Diskussionen mit den Zuhörern. Der Sachverständige Harald Kaulen kritisierte abweichende Aussagen zur Entnahme des Estrich-Prüfgutes bei der CM-Messung. Im TKB-Merkblatt heißt es "aus dem unteren Drittel, beim BEB heißt es "aus dem Estrichquerschnitt". Dazu Kaulen: "Solange die Merkblätter unterschiedlich sind, gibt es nur Ärger. Der Verarbeiter muss doch wissen, was gilt." Manfred Pohl und Dr. Roland Krieger entgegneten: "Für uns war die Sicherheit des Verarbeiters das maßgebliche Kriterium und das untere Drittel ist sicherer."
Peter Fendt, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes Parkett und FußbodenTechnik, griff einen weiteren Aspekt bei CM-Messung auf: "Viele Estriche sind durch Trocknungsbeschleuniger auf der Baustelle gar nicht mehr messbar." Die normalen Zementestriche habe man sicher im Griff, aber bei Estrichen mit Beschleunigern sei die CM-Messung nicht anwendbar. Dem stimmte Oliver Erning, Leiter des Institutes für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) zu: "Gerade weil die Beurteilung von Estrichen schwierig ist, müssen wir eine einfache Messmethode für den Verarbeiter haben." Darüber hinaus plädierte er für mehr Transparenz seitens der Estrichhersteller.
Übrigens, eine Abstimmung unter den Teilnehmern im Saal ergab eine deutliche Mehrheit für die Prüfgutentnahme des Estrichs aus dem unteren Drittel. Um mögliche Auseinandersetzungen auf der Baustelle zu vermeiden, wäre es sicherlich im Sinne des Verarbeiters, wenn TKB und BEB sich zu einer einheitlichen Aussage durchringen könnten.
Gussasphaltestrich: Versuche mit geeigneten Spachtelmassen
Wolfgang Kugler, Leiter der Anwendungstechnik im Bereich Fußbodentechnik bei Uzin Utz, referierte über Gussasphaltestriche als Untergrund für Bodenbelags- und Parkettarbeiten. Gussasphalt-Estriche stellen trotz intensiver Diskussionen und gemachter Lösungsvorschläge vor Bodenbelagsarbeiten weiter ein häufiges Unsicherheits- und Schadenspotential dar. Schwerpunkte dabei sind Abplatzungen von Spachtelmassen vor Bodenbelagsarbeiten, Rissbildungen in den Glättmassen, verlegetechnische Schwierigkeiten und irreversible Eindrücke in den Oberbelägen durch mehr oder minder hohe Punktlasten.
In Zusammenarbeit mit dem IBF machte Kugler Versuche an 2 x 2 m großen Gussasphaltplatten. Im Zuge der Versuche wurde mit drei verschiedenen Typen von Glättmassen die Oberfläche eines normgerecht eingebrachten Gussasphaltestrichs für die Klebung von Bodenbelägen vorbereitet. Zum einen war es eine herkömmliche, hochfeste und kunststoffvergütete zementäre Masse, zum anderen eine calzium-sulfatgebundene Spachtelmasse und zuletzt eine wasserfreie 2-Komponenten-Polyurethan-Glättmasse.
Die Schichtdicke bei allen drei Versionen betrug ca. 2 Millimeter - dem allgemeinen Stand der Technik entsprechend. Da bei Sanierungsarbeiten immer mehr mit höheren Schichtdicken gearbeitet werden muss, wurde auch eine Version mit 6 mm Dicke in die Versuchsreihe aufgenommen. Im Verlaufe des Aushärtungs- und Trocknungsprozesses wurden verschiedene Parameter gemessen.
Dazu gehörte der Verlauf der Aushärte- und Trocknungs-Spannungsübertragungen auf die etwa 30 mm dicke Gussasphaltplatte, die Entwicklung der Belegreife der getesteten Glättmassen und die resultierende Saugfähigkeit des Aufbaus.
Da die Saugfähigkeit direkten Einfluss auf die verlegetechnischen Parameter nimmt, wie Ablüfte- und Einlegezeit, wurde zuletzt die Veränderung dieser Zeiten beim Verlegen von verschiedenen Bodenbelagsgruppen und Parkett auf geglättete Gussasphaltestriche getestet.
Als Ergebnis wurden Aufbau-Schemata erarbeitet, um verschiedene Bodenbeläge, insbesondere dünne Kunststoffbeläge und Parkett markierungsfrei auf Gussasphaltestriche verlegen zu können.
Kugler fand heraus, dass im Ergebnis Gipsspachtelmassen vorzuziehen sind, wenn nicht einige Eigenschaften der Calciumsulfat-gebundenen Glättmassen einem generellen Einsatz im Wege stünden. Dies ist zum einen ein längerer Zeitraum um die Belegreife zu erreichen und zum anderen ein starkes Erweichen der Gipsspachtelmasse, wenn durch Dispersionsklebstoffe im Nassklebeverfahren viel Wasser in der dünnen Spachtelmassenschicht zwischen Oberkante Gussasphaltestrich und Unterkante Klebstoff eingeschlossen wird. Aus diesem Grunde muss der Einsatz der optimalen Spachtelmasse - Zement oder Gips - von Fall zu Fall entschieden werden.
In Frankfurt setzten sich die Diskussions-Teilnehmer für mehr Ehrlichkeit ein. "Einige Hersteller behaupten immer noch, bei beliebiger Schichtdicke die Trockenheit in 24 Stunden zu erreichen", merkte Dr. Roland Krieger kritisch an. Dem schloss sich auch Oliver Erning an: "Wir müssen unbedingt berücksichtigen, dass dickere Spachtelmassen ein hohes Feuchtigkeitspotential haben." Abermals wurde an die Hersteller appelliert, klarere Angaben zu den Trocknungszeiten zu machen.
PUR-Bodenbelag mit gutem Rückstellvermögen
Dieter Wollenweber, Anwendungstechniker bei Windmöller Polymer Technologie (WPT), stellte mit PURline einen Bodenbelag aus Polyurethan vor. "Wir rechnen uns mit diesem Belag in Kommunen Chancen aus, die kein PVC mehr zulassen", so Wollenweber. Tagungsleiter Dr. Roland Krieger betonte, man habe eine Ausnahme gemacht: Man wolle nicht zu einer Werbeveranstaltung werden, aber dennoch den neuen Bodenbelag für den Objektbereich vorstellen.
PURline ist ein trägerloser Streichbelag, der im Rakelverfahren hergestellt wird. Es erfolgt ein zweischichtiger Aufbau in Form einer transparenten und einer eingefäbten Schicht. Als Bindemittel für diesen Belag wird ausschließlich Polyurethan eingesetzt und der Belag ist frei von Chlorverbindungen und Weichmachern. Die transparente Oberschicht wird flüssig auf ein Trennpapier aufgebracht und danach können farbige Chips eingestreut werden, die anschließend von einer eingefärbten Schicht abgedeckt und eingebunden werden. Danach erfolgt die thermische Aushärtung des Belages, d.h. es findet die Polyaddition zum Polyurethan statt und es entsteht ein hochelastischer Elastomerbelag, den man auch als Duromerbelag bezeichnen kann. Das Endprodukt kann thermisch nicht mehr verformt werden und weist ein gutes Rückstellvermögen auf.
Die glatte Unterseite wird nach dem Abkühlen des Belages vollflächig geschliffen, gut abgesaugt und an den Kanten beschnitten. Anschließend wird der Belag aufgerollt und mit einem besonderen Kantenschutz versehen und verpackt.
Die Tagungsteilnehmer interessierten sich unter anderem für die Dimensionssstabilität des Belages. Wollenweber bestätigte die Dimensionssstabilität für den Fall, dass mit einem empfohlenen Klebstoff im Nassbettverfahren geklebt würde. Eine Liste der geeigneten Klebstoffe ist bei WPT erhältlich. Der Referent erklärte: "Die Belagsrückseite wird extra angeschliffen, sonst könnte man den Belag mit Dispersionsklebstoffen nicht verkleben."
Karsten Krauses Frage nach dem Preis wurde mit "in der Größenordnung hochwertiger PVC- und Gummibeläge beantwortet." Für die Fußbodenbranche wäre sicherlich interessant, welche Norm für den Polyurethan-Bodenbelag Anwendung findet. Diese Frage musste nämlich (zunächst) offen bleiben.
Altmann: Reklamationsfälle aus der Praxis
Der Sachverständige Heinz-Dieter Altmann führte in seinem Vortrag anschaulich vor, wie vielfältig die Ursachen für Schäden an Fußbodenkonstruktionen sein können. In einem seiner vorgestellten Fälle ging es um einen Schaden an einem Mehrschichtbelag: Ein Unternehmen aus Norddeutschland bekam den Auftrag, in einem Neubau einen konventionellen Zementestrich auf Dämmschicht in einer Dicke von 55 mm einzubauen und darauf einen vom Bauherrn ausgewählten Mehrschichtbelag zu verlegen. Wegen der knappen Wartezeit von gut 3 Wochen zwischen Estricheinbau und Belagsverlegung war zur Verkürzung der Austrocknungszeit der Einsatz eines Zusatzmittels gefordert worden.
Zusätzlich waren, um den Übergabetermin einhalten zu können, noch etwa 10 Tage vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten Entfeuchtungsgeräte aufgestellt worden, weil Kontrollmessungen Restfeuchtewerte von ca. 2,5 CM-% im Estrich ergeben hatten. Nach dem Datenblatt des Belagherstellers wäre eine Belagsverlegung bei einer Restfeuchte von 2,5 CM-% zulässig gewesen. Da sich aber der Bodenleger weigerte, bei dieser nach den allgemein anerkannten Regeln zu hohen Restfeuchte zu verlegen, wurden Kondenstrockner aufgestellt.
Zum Zeitpunkt der Belagsverlegung lagen die raumklimatischen Bedingungen bei einer relativen Luftffeuchtigkeit von 55 - 58 %, Lufttemperatur 21C und Bodentemperatur 18C. Die Estrichfeuchten wurden durchgängig mit 2,0 CM-% protokolliert.
Die ersten Schäden in Form von Ablösungen und Beulenbildungen traten etwa 10 bis 12 Tage nach der Belagsverlegung auf, dabei vornehmlich im Bereich von gemauerten Wänden. Durch den Bodenleger wurden zu diesem Zeitpunkt relative Luftfeuchten zwischen 74 und 85 % gemessen. Zum Ortstermin etwa 6 Wochen nach der Belagverlegung machte Altmann folgende Feststellungen:
- Mehrschichtbelag in einer Dicke von 3,2 mm bestehend aus PVC-Unterschicht 0,3 mm, Korkschicht + Echtholzfurnier 2,3 mm und Nutzschicht 0,6 mm
- Klebstoffauftrag mit TKB-Zahnung A2
- Spachteldicke ca. 1 mm
- Estrichdicke 55 bis 58 mm und
- Estrichrestfeuchten 1,7 bzw. 2,0 CM-%
Um das Verhalten des Belages bei unterschiedlichen relativen Luftfeuchten abschätzen zu können, wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt: Die Lieferfeuchte des Echtholzfurniers entsprach in etwa einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40%. Beim Anstieg der relativen Luftfeuchtigkeit auf 86 % traten in Querrichtung des Belages Längenänderungen gegenüber dem Lieferzustand bis zu 4,5 mm/m auf.
Drei Schadensursachen wurden ermittelt: Der zu kurze zeitliche Ablauf zwischen Fertigstellung Rohbau und Bauübergabe und damit unzureichende Trocknung des Baukörpers. Verlegung eines diffizilen Belages mit erheblicher Formveränderung und gleichzeitiger enormer Kraftentwicklung bei sich verändernden Luftfeuchtigkeiten. Und der unkontrollierte Anstieg der Luftfeuchtigkeit nach der Belagverlegung.
Der Sachverständige Richard A. Kille wunderte sich: "Der Belag feiert bald 30jähriges Jubiläum und plötzlich treten Schäden auf." Er zählte Beispiele aus Krankenhäusern und Altenheimen auf, in denen der Belag schadensfrei liegt. Gleichzeitig machte Kille darauf aufmerksam, dass beschnittene Kanten wieder versiegelt werden müssten und man auf die richtige Klebung zu achten habe. Thomas Wanke von Ardex hatte auch seine Erfahrungen mit dem Belag gemacht: "Wir haben den früher immer mit Neopren-Kleber geklebt und auch die Kanten versiegelt. Die Böden liegen heute noch, sind allerdings etwas zerkratzt."
Parkett mit elastischen Klebstoffen
Dr. Thomas Brokamp von Bona hatte Möglichkeiten und Grenzen bei Parkett mit elastischen Klebstoffen als Thema gewählt. Er führte aus, dass Parkett bis vor einigen Jahren in Deutschland fast überwiegend mit hartplastischen gelösten oder dispergierten Klebstoffen nach DIN 281 geklebt wurde. Diese Art der Klebstoffe ermöglichte die schubfeste Verklebung, die den Wunsch der Kunden nach möglichst fugenarmen Böden entgegenkam.
Von den meisten Parkettlegern wurde dabei die gelöste Variante, gemeinhin Kunstharzklebstoff genannt, bevorzugt, in den letzten Jahren jedoch mehr und mehr mit schlechtem Gewissen in Bezug auf die eigene Gesundheit, die der Parkettleger und auch wohl die der Kunden. Die Suche nach Alternativen wurde daher immer intensiver, und so genannte "Elastische Klebstoffe" wurden mehr und mehr auf den Markt gebracht. Der Parkettleger sieht in ihnen in vielfacher Hinsicht eine Alternative zu den gelösten Produkten, da sie häufig keine Kennzeichnung tragen und daher als ungefährlich angesehen werden, Emissionen vergleichsweise klein sind und die Verarbeitung ähnlich unproblematisch wie bei den gelösten Produkten ist.
Hartplastische Klebstoffe reagieren bei geringen Belastungen hartplastisch, das heißt eine (geringe) Krafteinwirkung führt zunächst zu einer kleinen Deformation, die sich nach Rücknahme der Kraft mehr oder minder sofort zurückbildet. Erst bei hoher oder sehr lang andauerndern Belastung zeigt sich ein plastisches Verhalten, also ein Fließen des Materials, das sich bei Entlastung nicht mehr zurückbildet.
Die so genannten elastischen Klebstoffe zeigen dagegen ein weichelastisches Verhalten, d.h. schon bei kleinen Kräften zeigen sich relativ große Deformationen, die sich nach Entfernen der Kraft wieder zurückbilden. Anders als bei den hartplastischen Klebstoffen gilt dieses auch bei großen Kräften. Mehr oder minder hartplastische Klebstoffe, wie viele 2K-PUR oder die "älteren" 1K-PUR, sind am Markt ebenfalls erhältlich, aber normalerweise nicht gemeint, wenn von elastischen Klebstoffen geredet wird. Diese Unterscheidung findet man auch in der prEN 14293, die prüftechnisch zwischen harten und weichen Klebstoffen unterscheidet, aber nicht zwischen elastischen und plastischen.
Dr. Brokamps Fazit lautete: Weichelastische Klebstoffe sind eine sehr gute Alternative zu gelösten Klebstoffen, besonders bei maßstabilen Parkettelementen. Mögliche Weichmacherwanderungen müssen beim Aufbau des Bodens allerdings berücksichtigt werden. Die weiche Einstellung lässt insbesondere nicht maßstabile Parkettarten stärker arbeiten. Die weiche Einstellung begünstigt Seitenverleimungseffekte und deshalb ist auf einen minimierenden Aufbau zu achten.
Bauprodukte objektiv bewerten
Wolfgang Misch vom Deutschen Institut für Bautechnik (DIBt) stellte die Bauaufsichtlichen Regelungen für Bodenbeläge und Klebstoffe vor. Die seit Jahren zunehmende Frage nach den gesundheitlichen Auswirkungen von Bauprodukten und die immer weiter wachsende Zahl von privaten Gütesiegeln, deren Beurteilungsgrundlagen für den Verbraucher oder Anwender meist gar nicht mehr nachzuvollziehen sind, hat den Ruf nach objektiven und unabhängigen Bewertungsgrundlagen für Bauprodukte laut werden lassen. Diese Kriterien stellen für Baustoffhersteller, Handel, Bauherren, Planer und ausschreibende Stellen sowie dem privaten Kunden eine zuverlässige Baustoffauswahl und fundierte Produktvergleiche dar.
Solche Bewertungsgrundlagen wurden in den letzten Jahren entwickelt und intensiv mit Herstellern und Experten aus den einschlägigen Fachinstitutionen diskutiert. Diese sollen nun zukünftig auch in die Zulassungsverfahren für Bauprodukte integriert werden, für die das DIBt verantwortlich ist. Hier ist vor allem das Bewertungskonzept für die Emission flüchtiger organischer Verbindungen aus Bauprodukten, das so genannte AgBB-Konzept bzw. -Schema zu nennen. Mit dessen Hilfe sollen die für den Vollzug der Bauordnungen zuständigen Institutionen, aber auch die Hersteller von Bauprodukten, in die Lage versetzt werden, mögliche gesundheitliche Gefährdungen durch Bauprodukte und darin enthaltene schädliche Stoffe zukünftig bereits frühzeitig zu erkennen und zuverlässig zu verhindern.
Das Fazit von Wolfgang Misch lautete: "Das AgBB-Schema hat sich als praxistauglich erwiesen und es wurde vom DIBt in Zulassungsgrundsätzen praktisch umgesetzt." Für Bodenbeläge und Klebstoffe erfolgte eine erste Anwendung, Detailfragen wurden in Zusammenarbeit mit Herstellern und Messinstituten geklärt. Das DIBt wird weitere Produktgruppen untersuchen, um die Entwicklung emissionsarmer Produkte im Sinne des Verbraucherschutzes voranzutreiben.
Schäden trotz richtiger Spachtelzahnung
Der Berufssachverständige Richard A. Kille belegte, dass der Einsatz der richtigen Zahnspachtel zu Reklamationen führen kann. In den vergangenen Jahren wurden von Killes Sachverständigenbüro im großen Umfang Untersuchungen zur Ursache der Beanstandungen von bleibenden Eindruckstellen in geklebten, elastischen Bodenbelägen durchgeführt. Das strukturierte Abarbeiten möglicher Ursachen führte auch zu der Frage der richtigen Klebstoffauftragsmenge sowie der hierfür zu verwendenden Zahnleisten. Hintergrund: Die richtige Klebstoffauftragsmenge und Riefenstruktur ist entscheidend für die Einlege- und Ablüftezeit, letztlich insbesondere für das Gelingen des Klebens elastischer Bodenbeläge.
Im Zuge von Beanstandungen hatten Objekteure immer wieder beteuert, dass bei Verwendung des gleichen Klebstofftyps, der gleichen Spachtelmasse, des gleichen elastischen Bodenbelags durch die gleichen Verarbeiter, mal bleibende Eindruckstellen reklamiert werden und mal nicht. Bei genauerer Untersuchung fand man tatsächlich unterschiedliche Klebstoffmengen, obwohl immer die gleiche Zahnung verwendet worden war. So kam Kille auf die Idee, die Klebstoffzahnleisten zu überprüfen. Er ließ von Objekteuren bei 8 Werkzeuglieferanten Klebstoffzahnleisten der Größe TKB A1, A2, A3 sowie B1, B2 und B3 besorgen. Das Ergebnis war mehr als besorgniserregend: Kein Werkzeuglieferant lieferte Klebstoffzahnleisten, die in der gesamten Bandbreite dem Merkblatt TKB-6 entsprechen.
Kille ist sich sicher: "Der Einsatz der richtigen Zahnspachtel kann zu Reklamationen führen." Diese Aussage betreffe eher die Zahnspachtel der Größe TKB A1, A2, A3 und nicht so sehr die Klebstoffspachtelzahnungen für Linoleum und textile Beläge B1, B2 und B3.
Beim Zusammentreffen ungünstiger Sachmomente kann so "der Einsatz der richtigen Zahnspachtel" an einer Reklamation beteiligt sein, wobei die Beurteilung "verursacht eine Reklamation" nicht zutreffend ist. Werden allerdings, wie festgestellt, die Toleranzen entsprechend dem TKB-Merkblatt in keiner Weise berücksichtigt und insbesondere bei kleineren Zahnleisten der Größen A1 bis A5 nicht eingehalten, dann werden "vermeintlich richtige Zahnspachtel" zu Reklamationen führen können. Kille rief die Hersteller und Lieferanten von Klebstoff-Zahnleisten sowie die TKB dazu auf, sich dieses Themas anzunehmen, da die beanstandeten Toleranzen so nicht bestehen bleiben können.
aus
FussbodenTechnik 02/05
(Wirtschaft)