ZVPF Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik e.V., BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe

ZVPF: Versicherungen für Gutachter


Gutachterliche Tätigkeiten sind in der Regel nicht in einer Betriebshaftpflicht mitversichert - es sei denn, dies ist gesondert vereinbart worden. Der Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik hat nun mit der Signal Iduna eine Rahmenvereinbarung getroffen, mit der sowohl hauptberufliche Sachverständige wie auch nebenberuflich tätige Sachverständige ihr Risiko absichern können.

Für hauptberufliche Gutachter ohne eigenen Betrieb besteht die Versicherung in einer Kombination von Betriebshaftpflicht mit Regeldeckungssummen für Personenschäden (mind. 2 Mio. EUR), Sachschäden (mind. 1 Mio. EUR) und Tätigkeitsschäden (mind. 1 Mio. EUR) und eine Vermögensschäden-Haftpflicht bis zu 100.000 EUR.

Nebenberufliche Sachverständige mit Betrieb können besagte Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung beitragsfrei in eine bestehende Betriebs-Haftpflichtversicherung bei der Signal Iduna aufnehmen lassen. Dazu muss ein Formblatt beim Zentralverband angefordert, ausgefüllt und wieder beim Zentralverband eingereicht werden. Die Deckungssumme der Iduna Vermögensschäden-Haftpflichtversicherung steht für alle Gutachter-Fälle dreimal im Versicherungsjahr zur Verfügung.
aus FussbodenTechnik 05/05 (Wirtschaft)