Heimtextil Frankfurt

Heimtextil - Produktpiraten unerwünscht


Frankfurt/Main - Nirgendwo ist es so leicht, Ideen anderer nachzuahmen und als eigene Entwürfe zu vermarkten, wie auf internationalen Messen. Davor sind auch die zahlreichen Aussteller auf der bevorstehenden Heimtextil nicht gefeit. Um den Produktpiraten nachhaltig das Handwerk zu legen, wird die Messe Frankfurt GmbH die Initiative "Heimtextil against Copying" (HAC) weiterführen.

Hier können sich die Aussteller informieren, wie sie sich vor Produktpiraten schützen. Zum einen steht ihnen eine Anwaltskanzlei bereits einen Tag vor Messebeginn in der Halle 4.C für eine Rechtsberatung zur Verfügung, zum anderen informiert das Harmonisierungsamt für den Binnenmarkt (HABM) über die Möglichkeiten des Musterschutzes. Während der Messe werden zwei Vorträge zu diesem Thema angeboten und zusätzlich gibt es einen Informationsstand im Foyer 9.T. Ziel ist es, im Fall einer Musterschutzverletzung die Beweislage vor Gericht zu erleichtern oder zwischen Parteien zu schlichten.

Die Aussteller können im HAC-Büro der Kanzlei eine Ausstellungsbescheinigung für ihre Muster erhalten, die die Beweisführung unterstützt. Sollte ein Aussteller bereits im Vorfeld den Verdacht hegen, dass Kopien seiner Muster auf der Heimtextil gezeigt werden, sollte er alle Unterlagen mitbringen, die auf eine Nachahmung schließen lassen. Generell gilt: Je früher geprüft wird, ob Produkte nachgeahmt werden, desto schneller können rechtliche Schritte eingeleitet werden.

Hintergrund der Initiative ist, dass die Messe Frankfurt nur bei eindeutiger Beweislage und rechtskräftiger Verurteilung einem Aussteller die weitere Teilnahme verwehren kann. Um Kopierern und unerwünschten Fotografen auf der Messe das Handwerk zu legen, wird zusätzliches Sicherheitspersonal eingesetzt.

Fotografieren sowie das Mitführen von Kameras ist nur der Presse gestattet und wird streng kontrolliert. Mitgebrachte Kameras können in Schließfächern oder speziellen Kameradepots abgelegt werden. Werbefotografen oder Aussteller, die den eigenen Stand fotografieren wollen, müssen sich dafür vorab eine schriftliche Genehmigung einholen und ständig mit sich führen. Bei Zuwiderhandeln wird die Kamera für die Dauer des Messebesuches vom Sicherheitsdienst in Verwahrung genommen. Fotografen, die auf frischer Tat ertappt werden, können von der Messe ausgeschlossen werden.
aus Haustex 01/05 (Wirtschaft)