Who is Who im Sachverständigenwesen

Peter Ortloff

Eckenstraße 27
97618 Hohenroth
Tel.: 09771/70 90
Fax: 09771/49 93
E-Mail: peter.ortloff@freenet.de

Bestellung

Von der Handwerkskammer für Unterfranken öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für das Estrichlegergewerbe.

Beruflicher Werdegang

Ausbildung zum Maler und Lackierer im elterlichen Betrieb
1992 Geschäftsführer der Ortloff GmbH
1994 Meisterprüfung im Estrichlegerhandwerk in Burgthann
2001 Bestellung zum Sachverständigen

Tätigkeitsspektrum

Sachverständigentätigkeit im Raum Unterfranken: Bearbeitung und Begutachtung von Schäden an Fußbodenkonstruktionen
Tätigkeit in der Ortloff GmbH: Ausführung von Estrich- und Bodenbelagsarbeiten aller Art, auch Putz- und Malerarbeiten
Entwicklung und Herstellung von Designböden verschiedener Art

Praxisbeispiel

Ein Zahnarzt reklamierte die Blasenbildung im Bodenbelag in seiner Praxis. Hier wurde ein Calciumsulfat-Heizestrich mit einer Dicke von ca. 65 mm eingebaut. Etwa 2 Monate nach dem Estricheinbau wurde der Heizestrich mit PVC-Design-Elementen mit einer Größe von 45 x 45 cm belegt. Acht Wochen später kam es auf einer Fläche von ca. 6 m im Flurbereich zur Blasenbildung im Oberboden. Beim Ortstermin waren bereits Teile des schadhaften Bodenbelags entfernt. Größtenteils war die Spachtelmasse abgeplatzt. Die Spachteldicke betrug zwischen 1,5 und 2,5 cm. Es waren deutliche Schleifspuren auf der Oberfläche des Estrichs sichtbar.

Die mit dem Gann-Hydrometer gemessenen Werte lagen zwischen 80 und 90 Digits. Daraufhin führte der Sachverständige eine CM-Feuchtigkeitsmessung an der schadhaften Stelle durch. Bei der Einwaage von 100 g ergab sich eine Restfeuchte von 0,7 CM-%. Bei einem Calciumsulfat-Fließestrich als Heizestrich darf der Wert maximal 0,3 CM-% betragen. Der gemessene Wert war eindeutig zu hoch, obwohl der Bodenleger versicherte, CM-Messungen durchgeführt zu haben.

Da jedoch keine Feuchtigkeitsmessprotokolle vorhanden und auch keine Feuchtigkeitsmesspunkte in den Plänen eingetragen waren, konnte der Bodenleger zudem nicht sagen, an welchen Stellen er CM-Messungen durchgeführt hatte.

Es kann durchaus sein, dass vor der Verlegung an der schadhaften Stelle Wasser verschüttet worden ist (z.B. bei den Malerarbeiten). Da die Vermutungen aber nicht belegt werden konnten, wird wahrscheinlich der Bodenleger die Verantwortung für den entstandenen Schaden übernehmen müssen, weil er keine nachvollziehbaren Aufzeichnungen bzw. Protokolle vorweisen konnte.

Brancheneinschätzung

Wie im vorhergehenden Fall beschrieben, trägt der Bodenleger (Feuchtigkeit), aber auch der Estrichleger (Schall- und Wärmeschutz) im Falle eines Schadens ein enormes Risiko. Die Kosten, die dabei entstehen können, stehen in keiner Relation zu der aktuellen preislichen Marktsituation bzw. zu dem Werklohn des Verarbeiters. Bei den vorgegebenen Bauzeiten und von den Planern wenig beachteten Gewerken, stellt dies heutzutage ein nicht mehr kalkulierbares Risiko dar. Denn Generalunternehmer bzw. öffentliche Auftraggeber interessieren sich eigentlich nur für den Preis und den vorgegebenen Fertigstellungstermin. Leider bleiben dabei die Qualität und der Ruf alteingesessener guter Handwerker unberücksichtigt.

In der heutigen Zeit ist man gezwungen, fast die gleiche Anzahl von Büroangestellten wie Arbeiter auf der Baustelle zu beschäftigen, um die Vielzahl von Verordnungen, Richtlinien, Anträgen und Verträgen bearbeiten zu können. Das wird sich bei allem Optimismus auch in absehbarer Zeit nicht ändern. Wer sich heute als Verarbeiter keine Nischen sucht und weiterhin ausschließlich seine herkömmlichen Estrich- und Bodenbelagsarbeiten ausführt, wird auf dem Markt morgen überholt.
aus FussbodenTechnik 06/10 (Personalien)