Unilin BVBA division Flooring

Patentamt entscheidet gegen Unilin


In einer weiteren Entscheidung zum "Klickverbindungsstreit" der Laminatbodenhersteller hat Unilin gegen seinen belgischen Wettbewerber Berry und andere Kläger eine Schlappe einstecken müssen. Das deutsche Patentamt hob am 27. April das Unilin-Gebrauchsmuster DE 29724428 vollständig auf. Berry und seine Mitstreiter hatten ihren Widerspruch gegen das Gebrauchsmuster auf einen Patentantrag von Välinge aus dem Jahr 1994 und einen japanischen Patentantrag gestützt. Beide Patente beinhalten Einrastverbindungen, deren Datum vor dem Gebrauchsmuster von Unilin liegt. Gegen die Entscheidung des deutschen Patentamtes besitzt Unilin das Recht der Berufung.
aus Parkett Magazin 03/04 (Wirtschaft)