Hamberger Flooring GmbH & Co. KG
Unilin-Patent: Warten auf europäische Entscheidung
In Sachen des Unilin-Patents für leimlose Klick-Systeme fand Anfang Mai 2003 vor dem Landgericht Düsseldorf eine mündliche Verhandlung statt. Thema war das von Unilin gegen Hamberger eingeleitete Verfahren wegen Patentverletzung des Europäischen Patents EP 1024 234 B1. Im Gegenzug hatten Hamberger sowie einer Reihe weiterer Unternehmen gegen dieses Patent Einspruch eingelegt.
Das Landgericht äußerte die Ansicht, über den Rechtsbestand des Unilin-Patents habe das Europäische Patentamt zu entscheiden. Das Verletzungsverfahren wurde mit Einverständnis von Unilin bis zur Entscheidung des Einspruchsverfahrens ausgesetzt.
aus
Parkett Magazin 03/03
(Wirtschaft)