2. WeGo-Bodenforum in der Hamburger Speicherstadt

Fachinformationen kamen bei Estrichlegern gut an

Hochkarätige Referenten, gelungene Fachvorträge: Zum 2. Bodenforum von WeGo Systembaustoffe in den historischen Räumen der Hamburger Kaffeebörse kamen knapp 80 Teilnehmer. Der Vorsitzende der Geschäftsführung bei WeGo, Alfons Horn, und Salvatore Smiraglia, Produktmanager Bodensysteme bei WeGo, waren mit der Resonanz durchaus zufrieden. Bundesweit fanden vier Bodenforen in Hamburg, Dresden, Nürnberg und Hanau statt.

Alfons Horn (Vorsitzender der Geschäftsführung), Werner Horstmann (Regionalleiter Nord-West) und Salvatore Smiraglia (Produktmanager Bodensysteme) nutzten das 2. WeGo-Bodenforum als Plattform für den Informationsaustausch mit Boden- und Estrichlegern. Der Fachhandelsspezialist aus Hanau unterhält auch in Hamburg eine von 62 Niederlassungen bundesweit und dementsprechend groß war das Interesse.

Dünnschichtige Estrichsysteme für Altbau interessant

Joachim Gersdorf, bei Maxit Verkaufsleiter Boden Region Nord, brachte den Zuhörern dünnschichtige Estrichsysteme näher. Insbesondere in der Altbausanierung oder bei problematischen Untergründen sind Speziallösungen gefragt: Wenn wenig Aufbauhöhe vorhanden ist, keine hohen Eigenlasten zugelassen sind oder der vorhandene Untergrund nicht zur direkten Aufnahme von Belägen geeignet ist, können dünnschichtige Estrichsysteme weiterhelfen.

Gersdorff versprach: "Wir haben für jeden Untergrund eine Lösung - für Dicken von 1 bis 50 mm. Dafür müsse jeder Untergrund beurteilt und auf seine Tragfähigkeit untersucht werden. Beispiel: Wenn der Untergrund keinen Verbund zum Dünnestrich zulässt, dann sind dünnschichtige Konstruktionen auf Trennlage mit Gewebeeinlage möglich. Gersdorff empfahl grundsätzlich, die Untergründe hinsichtlich der zu sanierenden Risse, Feuchtigkeit, Oberflächenbeschaffenheit und Hohlstellen zu überprüfen. "Maxit hilft bei der richtigen Auswahl der Produkte und der Technik.'

Durch die neue Muttergesellschaft heißt Maxit jetzt Weber-Maxit. Die Produktbezeichnungen lauten nun "weber.floor' und die bekannten vierstelligen Nummern bleiben gleich.

Abdichten gegen aufsteigende Feuchtigkeit

Die Vorgaben zum Abdichten gegen aufsteigende Feuchtigkeit sind in der DIN 18195 Teil 4-62. "Bodenplatten' geregelt, berichtete Salvatore Smiraglia: "Die Bodenplatte ist grundsätzlich gegen aufsteigende Feuchtigkeit nach 7.4. abzudichten.' Dabei muss die Abdichtung des Fußbodens an die waagerechte Abdichtung der Wände so herangeführt oder mit ihr verbunden werden, dass keine Feuchtigkeitsbrücken insbesondere im Bereich von Putzflächen entstehen können.

Abdichtungen für den Bodenbereich müssen der DIN 18195 entsprechen: Alternative Abdichtungen sind nicht in der Norm erwähnt, können aber wenn sie "Stand der Technik' sind, verwendet werden, wenn folgende Vorgaben erfüllt sind:

- Das verwendete Produkt muss eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung haben
- Die ausführende Firma und der Planer/Bauherr müssen sich einig sein, dass eine "alternative Abdichtung' nach dem Stand der Technik eingebaut werden soll.

Kommt bei der Abdichtung die WeGo Profi Estrich Bahn zum Einsatz, ist die Wahl der Bodenbelagsart unerheblich, da sie für alle Beläge passt.

Einsatzmöglichkeiten von Nass- und Trockenhohlböden

Stefan Klaus, WeGo Fachberater Hohlbodensysteme, warb bei den Verarbeitern für ein zusätzliches Geschäftsfeld: WeGo bietet Hohlböden mit Fließestrich, Trockenhohlböden, Doppelböden und Schaltwartenböden an. "Auf diese Weise kann man ungenutztes Umsatzpotential, die Chance als Komplettanbieter und die WeGo-Fachkompetenz im Bereich Systemböden nutzen', fasste Klaus zusammen.

Die Holhlbodensysteme von WeGo bieten folgende Vorteile:
- eigene durchgängig geprüfte Hohlbodensysteme
- sie bieten Sicherheit durch WeGo als Systemgeber
- Nachweis durch Prüfzeugnisse für Statik, Brand und Schall
- Alle erforderlichen Systemkomponenten aus einer Hand

Neue Zemente - Folgen für den Estrich- und Bodenleger

Oliver Erning, Leiter des Instituts für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung, ging der Frage nach, ob CEM II/CEM III Zemente für den Estrichleger geeignet sind (vgl. Bericht über die TKB-Tagung auf Seite 20) . Grundsätzlich wird die Qualität eines Zementestrichs maßgeblich von Zement, Zuschlag, Wasseranspruch und Zusatzmittel bestimmt. Bei CEM II-B-Zementen darf bis zu 35 % des reaktiven Klinkers durch puzzolanische/latent hydraulische Füllstoffe ersetzt werden. Damit der Zement die Normfestigkeiten erreicht, wird der Klinker deutlich feiner aufgemahlen. Die latent hydraulischen Füllstoffe benötigen längere Feuchte, um Festigkeiten zu entwickeln. Es stellt sich für Erning die Frage, ob damit eine längere Nachbehandlung erforderlich wird und wie der Wasseranspruch und der W/Z-Wert zu bewerten sind. Aus Ernings Sicht sind Zusatzmittel unverzichtbar, die auf ihre Wirkung hin überprüft werden müssen. Für unbedingt erforderlich hält er Vorprüfungen vor Verwendung neuer Ausgangsstoffe.

Fazit: Die Umstellung auf CEM II-Zemente ist nicht mehr rückgängig zu machen. CEM II Zemente unterscheiden sich, sind aber prinzipiell zur Estrichherstellung geeignet. CEM II B-M Zemente sollte man meiden. Die Eigenverantwortung des Estrichlegers ist gestiegen. Er muss selbst mehr die Eignung seiner Ausgangsstoffe überprüfen (Konformitätserklärung) und seine Arbeitsweise anpassen. Es empfiehlt sich, einen Wechsel der Ausgangsstoffe zu vermeiden.

Zementestriche im Wandel der Zeit

Ebenfalls über neue Zemente referierte Andreas Eisenreich, Technischer Leiter bei Chemotechnik Abstatt. Sein Thema lautete: "Zementestriche im Wandel der Zeit - Möglichkeiten und Risiken von Zusatzmitteln.' Eisenreich machte deutlich: "Estriche im Hochbau sind äußerst anspruchsvolle Bauteile, die aber im Gegensatz zu Bodenbelägen in den Augen der Bauherren leider nur eine geringe Wertigkeit haben.' Der Estrichleger ist nicht nur Verarbeiter, sondern auch Hersteller, der seinen Zuschlag, seinen Zement und sein Zusatzmittel individuell bestellt, Mischungsverhältnis, w/z-Wert und Konsistenz selbst einstellt, die Qualität überwacht und diesen Estrichmörtel zu guter Letzt auch selbst einbaut. "Der Estrichleger ist auf der Baustelle der Einzige, der seinen Baustoff selbst herstellt - und das ist auch die Chance des Estrichlegers', beschreibt Eisenreich die besondere Stellung des Estrichlegers. Und außerdem: "Der Estrichleger hat ein Alleinstellungsmerkmal - kein anderes Gewerk kann einen Estrich einbauen.'

Ein wesentlicher Bestandteil des Estrichs ist der Zement, der ein äußerst heterogenes Produkt darstellt. Zement ist genormt, aber die Anforderungen am Einbauort werden von der Norm nicht erfasst. Als Beispiel nannte Eisenreich den für den Estrich bereit gestellten Sand vor Regen zu schützen. Der Referent sprach sich dafür aus, dem "kleinen' Handwerker sichere Werte an die Hand zu geben. Er empfahl, Industrieversprechen kritisch zu hinterfragen. Als Beispiel nannte er: "Die Trocknung von portlandzementgebundenen Estrichen hängt vom Klima ab - und von nichts anderem.' Genauso sei auch das Abziehen von CM-Werten durch nichts gerechtfertigt.

"Mit WeGo zur Qualität' - CE-Kennzeichnung und Konformitätserklärung

Salvatore Smiraglia stellte zum Abschluss das Estrichqualitätspaket "Mit WeGo zur Qualität' vor. Estrichleger sind verpflichtet, auf Baustellen hergestellte Estriche gemäß DIN EN 13813 und DIN 18560-1 zu prüfen und zu dokumentieren. Die DIN EN 13813 beschreibt im Abschnitt 6.1 - 6.3 den verpflichtenden Vorgang der Konformitätsbewertung:

"Die Konformitätsbewertung ist durch Nachweis der Konformität des Produkts mit der Anforderung nach dieser Norm durchzuführen, dazu sind die beiden folgenden Verfahren anzuwenden.

- Es ist eine Erstprüfung durchzuführen, um die Konformität des Estrichmörtel mit dieser Norm nachzuweisen.
- Die werkseigene Produktionskontrolle ist die im Qualitätshandbuch zu dokumentieren.'

Die Konformitätserklärung stellt durch Ihren Formalismus eine komplizierte Anforderung dar. Aus diesem Grund macht WeGo den Estrichlegern mit der Qualitätsoffensive "Mit WeGo zur Qualität' ein praktisches Serviceangebot: Nach bestandener Erstprüfung und der Dokumentation aller erforderlichen Punkte ist der Estrichleger berechtigt, eine Herstellererklärung für den geprüften Estrichmörtel zur Konformität nach DIN 18560 auszustellen. Alternativ können Estrichleger eine CE-Kennzeichnung für den geprüften Estrichmörtel führen.
aus FussbodenTechnik 03/09 (Marketing)