Unilin BVBA division Flooring

House of Lords entscheidet pro Unilin


Am 10. Februar 2005 hat der höchste britische Gerichtshof, "House of Lords", in einem im Jahr 2002 von Unilin gegen Berry Floor, B&Q und deren Großhändler angestrengten Verfahren zugunsten von Unilin entschieden. In seinem Beschluss wies "House of Lords" das Ersuchen von Berry Floor zurück, eine Entscheidung des Berufungsgerichts vom 30. Juli 2004 zu revidieren. Die Entscheidung des Berufungsgerichts lautet, dass der leimfreie Laminatfußboden, den Berry Floor zu der Zeit an B&Q lieferte, Unilins europäisches Patent EP 1 024 234 verletzt. Unilin werde jetzt damit fortfahren, Kosten und Schadenersatz einzufordern, die in einem gesonderten Verfahren bestimmt werden.

Berry betont in Zusammenhang mit dem neuerlichen Gerichtsurteil, dass die von dem Urteil betroffenen Produkt bereits seit Mitte 2002 nicht mehr im Sortiment sind. Außerdem verweist Berry darauf, dass eine Entscheidung des EPO (European Patent Office) noch aussteht, die einen Einfluss auf das Urteil des höchs-ten britischen Gerichtshofes haben könnte.
aus Parkett Magazin 01/05 (Wirtschaft)