21. TKB-Fachtagung "Klebstoffe in der Fußbodentechnik" in Frankfurt
Zwei Merkblätter zu einem Thema sorgen für Unverständnis
Guter Themen-Mix, hochkarätige Referenten und ein diskussionsfreudiges Publikum sorgten für eine gelungene Fachtagung der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB). Tagungsleiter Dr. Roland Krieger, TKB-Vorsitzender und Technik-Vorstand bei Uzin, konnte unter den 205 Teilnehmern in erster Linie Gäste aus den eigenen Reihen begrüßen: 44 % der Anmeldungen kamen aus der Verlegewerkstoffindustrie. Der Besucheranteil aus dem Handwerk lag war mit nur 14 % erneut enttäuschend.
Seit längerer Zeit wird versucht, mehr Handwerker für diese wichtige Veranstaltung zu begeistern. Die Fachthemen waren jedenfalls so gewählt, dass auch Praktiker eine Menge wertvoller Erkenntnisse mit nach Hause nehmen konnten. ParkettMagazin fasst Inhalte und Ergebnisse einiger Referate zusammen.
Wo sollte die CM-Probeentnahme erfolgen?
Vor acht Jahren fasste die TKB den Entschluss, das TKB-Merkblatt Nr. 8 - "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen, Kleben von elastischen und textilen Bodenbelägen" vom November 1985 zu überarbeiten. Die überarbeitete Version wurde jetzt von Manfred Pohl (Wakol) in Frankfurt vorgestellt. Der etwas veränderte Titel des 18 Seiten starken Merkblattes lautet: "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen für Bodenbelag- und Parkettarbeiten."
Nahezu parallel bearbeitete der Bundesverband Estrich und Belag (BEB) sein Merkblatt "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen; Verlegen von elastischen und textilen Bodenbelägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster; Beheizte und unbeheizte Fußbodenkonstruktionen". Im Spätsommer 2001 bat der BEB die betreffende TKB-Arbeitsgruppe um Korrekturlesung. Dazu TKB-Mitglied Manfred Pohl: "Eine Beteiligung zu diesem Zeitpunkt war für die TKB-Arbeitsgruppe nicht möglich, da der Stand des TKB-Merkblattes deutlich hinter dem des BEB lag und bis zur Veröffentlichung eines gemeinsamen Merkblattes noch mindestens ein Jahr intensive Arbeit erforderlich gewesen wäre. Das wollten weder der BEB noch die TKB."
Die Folge: Heute stehen zum gleichen Themenbereich zwei Merkblätter zur Verfügung. Das BEB-Merkblatt vom Februar 2002 und das TKB-Merkblatt vom Juni 2004. Nach Darstellung der TKB ergänzen sich die beiden Merkblätter gegenseitig:
- Das BEB-Merkblatt behandelt Neu- und Alt-Untergründe in eher knapper Form, geht insbesondere auf beheizte Untergründe ein, behandelt die Prüfungspflichten und befasst sich mit den Verlegewerkstoffen, den Bodenbelägen und der Verlegung von Bodenbelägen und Parkett.
- Das TKB-Merkblatt Nr. 8 führt den Leser durch die Themen Untergrundkonstruktionen, (fast) alle bekannten Untergrundarten, die Untergrundprüfung und die Untergrundvorbereitung.
In Frankfurt führte die Existenz der beiden Merkblätter zu ausgiebigen Diskussionen. Der Sachverständige Harald Kaulen kritisierte abweichende Aussagen zur Entnahme des Estrich-Prüfgutes bei der CM-Messung. Laut TKB-Merkblatt ist "aus dem unteren Drittel zu entnehmen", im BEB-Merkblatt heißt es "Entnahme aus dem Estrichquerschnitt". Dazu Kaulen: "Solange die Aussagen der Merkblätter unterschiedlich sind, gibt es nur Ärger. Der Verarbeiter muss doch wissen, was gilt." Manfred Pohl und Dr. Roland Krieger entgegneten: "Für uns war die Sicherheit des Verarbeiters das maßgebliche Kriterium, und da ist die Entnahme aus dem unteren Drittel sicherer."
Peter Fendt, Vorstandsmitglied des Zentralverbandes Parkett und Fußbodentechnik, griff einen weiteren Aspekt bei CM-Messung auf: "Viele Estriche sind durch Trocknungsbeschleuniger auf der Baustelle gar nicht mehr messbar." Die normalen Zementestriche habe man sicher im Griff, aber bei Estrichen mit Beschleunigern sei die CM-Messung nicht anwendbar. Dem stimmte Oliver Erning, Leiter des Institutes für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF) zu: "Gerade weil die Beurteilung von Estrichen schwierig ist, müssen wir eine einfache Messmethode für den Verarbeiter haben." Darüber hinaus plädierte er für mehr Transparenz seitens der Estrichhersteller.
Eine Abstimmung unter den Teilnehmern im Saal ergab eine deutliche Mehrheit für die Prüfgutentnahme aus dem unteren Drittel des Estrichs. Um mögliche Auseinandersetzungen auf der Baustelle zu vermeiden, ist es sicher im Sinne des Verarbeiters, wenn die TKB und der BEB sich hier zu einer einheitlichen Aussage durchringen könnten.
Altmann: Reklamationsfälle aus der Praxis
Der Sachverständige Heinz-Dieter Altmann vermittelte in seinem Vortrag anschaulich, wie vielfältig die Ursachen für Schäden an Fußbodenkonstruktionen sein können. In einem seiner vorgestellten Fälle ging es um einen Schaden an einem mehrschichtigen Korkbelag: Ein Unternehmen aus Norddeutschland hatte den Auftrag erhalten, in einem Neubau einen konventionellen Zementestrich in einer Dicke von 55 mm auf Dämmschicht einzubauen und darauf einen vom Bauherrn ausgewählten mehrschichtigen Korkbelag zu verlegen. Wegen der knappen Wartezeit von gut drei Wochen zwischen Estricheinbau und Belagverlegung war zur Verkürzung der Austrocknungszeit der Einsatz eines Zusatzmittels gefordert worden.
Zusätzlich waren, um den Übergabetermin einhalten zu können, noch etwa zehn Tage vor Beginn der Bodenbelagsarbeiten Entfeuchtungsgeräte aufgestellt worden, weil Kontrollmessungen Restfeuchtewerte von ca. 2,5 CM-% im Estrich ergeben hatten. Nach dem Datenblatt des Belagherstellers wäre eine Belagverlegung bei einer Restfeuchte von 2,5 CM-% zulässig gewesen. Da sich aber der Bodenleger weigerte, bei dieser nach den allgemein anerkannten Regeln zu hohen Restfeuchte zu verlegen, wurden Kondenstrockner aufgestellt. Zum Zeitpunkt der Belagverlegung wurde die relative Luftfeuchtigkeit mit 55-58 % gemessen, die Lufttemperatur mit 21 C und die Bodentemperatur mit 18 C. Die Estrichfeuchten wurden durchgängig mit
2,0 CM-% protokolliert.
Die ersten Schäden in Form von Ablösungen und Beulenbildungen traten etwa zehn bis zwölf Tage nach der Verlegung auf, vornehmlich im Bereich gemauerter Wände. Der Bodenleger hatte zu diesem Zeitpunkt relative Luftfeuchten zwischen 74 und 85 % gemessen. Zum Ortstermin etwa sechs Wochen nach der Verlegung machte Altmann folgende Feststellungen:
- Mehrschichtbelag in einer Dicke von 3,2 mm bestehend aus PVC-Unterschicht 0,3 mm, Korkschicht + Holzfurnier 2,3 mm und Nutzschicht 0,6 mm
- Klebstoffauftrag mit TKB-Zahnung A2
- Spachteldicke ca. 1 mm
- Estrichdicke 55 bis 58 mm
- Estrichrestfeuchten 1,7 bzw. 2,0 CM-%
Um das Verhalten des Belages bei unterschiedlichen relativen Luftfeuchten abschätzen zu können, wurden umfangreiche Untersuchungen durchgeführt. Im Ergebnis wurde festgestellt: Die Lieferfeuchte des Holzfurniers entsprach in etwa einer relativen Luftfeuchtigkeit von 40 %. Beim Anstieg der relativen Luftfeuchtigkeit auf 86 % kommt es zu Längenänderungen gegenüber dem Lieferzustand bis zu 4,5 mm/m.
Drei Schadensursachen wurden ermittelt:
- Der zu kurze zeitliche Ablauf zwischen Fertigstellung Rohbau und Bauübergabe und damit unzureichende Trocknung des Baukörpers.
- Erhebliche Formveränderung des Belages mit gleichzeitiger enormer Kraftentwicklung bei sich verändernden Luftfeuchtigkeiten.
- Unkontrollierter Anstieg der Luftfeuchtigkeit nach der Belagverlegung.
Der Sachverständige Richard A. Kille wunderte sich: "Der Belag feiert bald 30-jähriges Jubiläum und plötzlich treten Schäden auf." Er zählte Beispiele aus Krankenhäusern und Altenheimen auf, in denen der Belag schadensfrei liegt. Gleichzeitig machte Kille darauf aufmerksam, dass beschnittene Kanten wieder versiegelt werden müssten und man auf die richtige Klebung zu achten habe. Thomas Wanke (Ardex) hat auch seine Erfahrungen mit dem Belag gemacht: "Wir haben den früher immer mit Neopren-Kleber geklebt und auch die Kanten versiegelt. Die Böden liegen heute noch, sind allerdings etwas zerkratzt."
Parkett kleben mit elastischen Klebstoffen
Dr. Thomas Brokamp (Bona) berichtete über Möglichkeiten und Grenzen beim Kleben von Parkett mit elastischen Klebstoffen. Er führte aus, dass Parkett bis vor einigen Jahren in Deutschland fast überwiegend mit hartplastischen lösemittelhaltigen oder Dispersions-Klebstoffen nach DIN 281 geklebt wurde. Diese Art der Klebstoffe ermöglichte die schubfeste Verklebung, die dem Wunsch der Kunden nach möglichst fugenlosen Böden entgegenkam.
Von den meisten Parkettlegern wurde dabei der Kunstharzklebstoff bevorzugt, in den letzten Jahren jedoch mehr und mehr mit schlechtem Gewissen. Als Alternative wurden zunehmend so genannte "Elastische Klebstoffe" auf den Markt gebracht.
Bei hartplastischen Klebstoffen führen geringe Belastungen zunächst zu einer kleinen Deformation, die sich nach Rücknahme der Krafteinwirkung sofort weitgehend zurückbildet. Erst bei hoher oder sehr lang andauernder Belastung zeigt sich plastisches Verhalten, also ein Fließen des Materials, das sich bei Entlastung nicht mehr zurückbildet.
Die so genannten elastischen Klebstoffe zeigen dagegen ein weichelastisches Verhalten, d.h. schon bei kleinen Kräften kommt es zu relativ großen Deformationen, die sich nach Beendigung der Krafteinwirkung wieder zurück bilden. Anders als bei den hartplastischen Klebstoffen gilt dieses auch bei großen Kräften.
Dr. Brokamps Fazit lautete: Weichelastische Klebstoffe sind eine sehr gute Alternative zu Kunstharzklebern, besonders bei maßstabilen Parkettelementen. Mögliche Weichmacherwanderungen müssen beim Aufbau des Bodens allerdings berücksichtigt werden. Die weiche Einstellung lässt insbesondere nicht maßstabile Parkettarten stärker arbeiten und begünstigt Seitenverleimungen. Dies muss bei der abschließenden Oberflächenbehandlung berücksichtigt werden.
aus
Parkett Magazin 02/05
(Wirtschaft)