Sander & Doll AG
Sander & Doll: Software an Steuergesetzgebung angepasst
Nach einem aktuellen Gesetzesentwurf der Bundesregierung können Privatpersonen bis zu 600 Euro pro Jahr an Kosten für Erhaltungs- und Renovierungsarbeiten steuerlich absetzen. Voraussetzung ist, dass auf der Handwerkerrechnung Lohn- und Materialkosten separat aufgeführt werden.
Das Softwarehaus Sander & Doll hat seine kaufmännischen Branchenprogramme entsprechend angepasst, da die Regelung rückwirkend ab Januar 2006 gelten soll. In allen Branchenprogrammen des Unternehmens wurde eine Funktion integriert, die es Anwendern erlaubt, in Auftragsdokumenten bei Bedarf den Betrag nach Lohn und Material getrennt aufzuführen. Dies ist sowohl für einzelne Positionen als auch für die gesamte Rechnungssumme möglich.
aus
Parkett Magazin 02/06
(Sortiment)