GD Holz
Etikettenschwindel bei Hornbach mit Terrassendielen
Der Baumarktbetreiber Hornbach hat in einer Beilagenwerbung Terrassendielen als "Bangkirai (Keruing)" mit FSC-Label beworben - zu Unrecht. Der Gesamtverband Deutscher Holzhandel (GD Holz) konnte eine entsprechende Unterlassungsklage gegen Hornbach erwirken.
Nach Recherchen des GD Holz und nach Auskunft von FSC Deutschland liegt dem Baumarktbetreiber lediglich ein FSC-Zertifikat für Holzarten vor, die nicht den Qualitätsanspruch von Bangkirai erreichen. Da es sich bei Bangkirai und Keruing um unterschiedliche Holzarten handelt, ist die Holzartenbezeichnung "Bangkirai (Keruing)" nicht zulässig, so das Gericht. Wenn es sich - wie beworben - um FSC-zertifizierte Ware handelt, muss diese auch eindeutig bezeichnet werden.
aus
Parkett Magazin 05/05
(Wirtschaft)