Mitgliederversammlung des ZV Parkett und Fußbodentechnik

Neues Verbandslogo weiterhin "in Arbeit"

Das neue Verbandslogo des Zentralverbandes entwickelt sich zu einer unendlichen Geschichte. Vorgestellt während der Messe Denkmal im Herbst 2004 in Leipzig, stand das geplante Logo anlässlich der Mitgliederversammlung in diesem Frühjahr in Bamberg im Kreuzfeuer heftiger Kritik. Die Entscheidung über die Einführung wurde vertagt bis zur nächsten Zusammenkunft auf der Überfahrt von Kiel nach Oslo mit der Color Fantasy. Passend zu den überwältigen Eindrücken, die dieses riesige Schiff vermittelte, wartete der Vorstand mit einer überraschenden Entwicklung auf: Mit einem völlig neuen Logoentwurf, der zur Diskussion und Abstimmung gestellt wurde.

Wie nicht anders erwartet, führte der Tagesordnungspunkt "Neues Logo des ZV" auch in dieser Versammlung zu engagierten Diskussionen. Dabei hatte der Vorstand bereits im Vorfeld "Dampf aus dem Kessel" gelassen. Weil das bislang diskutierte Logo Imantik-Männchen auf wenig Gegenliebe stieß, und der beauftragte Grafiker mit immer neuen Forderungen den finanziellen Rahmen zu sprengen drohte, hatten sich die Verantwortlichen kurzerhand entschlossen, das Projekt Imantik nicht weiterzuverfolgen. Eine neue Agentur wurde beauftragt, zu überschaubaren Kosten und zu vernünftigen Vertragsbedingungen Entwürfe vorzulegen. Zustimmung fand ein Entwurf, der durch Geradlinigkeit und sachliche Ausführung überzeugte.

Gemeinsam mit Werbeaussagen wie "Wir machen Boden gut", "Die Bodenmacher" oder "Ihr Bodenpersonal" sollte das neue Logo sowohl vom Zentralverband als auch von den Innungen und Betrieben genutzt werden. "Sollte ..." deshalb, weil auch dieser neue Entwurf zwischenzeitlich zurückgezogen wurde. Bei der Vorstellung gab es zwar überwiegend Zustimmung, allerdings auch Bedenken wegen der Ähnlichkeit mit dem Firmenlogo eines großen Bodenbelagsherstellers. Diese Bedenken führten zur Aussetzung der Beschlussfassung, und haben nach weiteren Recherchen auch diese Entwicklung gestoppt. Wie aus gut informierten Kreisen zu erfahren war, sei inzwischen ein neuer Entwurf in Arbeit.

Weitere wesentliche Tagesordnungspunkte dieser Mitgliederversammlung auf hoher See waren die Berichte des Bundesinnungsmeisters sowie der Fachgruppenleiter. Im fachlichen Teil der Versammlung wurden Möglichkeiten und Grenzen beschleunigter Estrichsysteme vermittelt, zudem informierte Norbert Strehle u.a. über den Stand der Normungsarbeit und über neue Festlegungen zu den TRGS 610 und 617.

Im Bericht des Bundesinnungsmeisters, vorgetragen vom Stellvertreter Gert F. Hausmann, wurden u.a. die deutlich zurückgehenden Teilnehmerzahlen bei den Meisterkursen beklagt. Offensichtlich habe der Meisterbrief z. Zt. keinen besonderen Wert. Hausmann forderte seine Kollegen auf, deshalb um so mehr Qualität, fachliches Wissen und Kompetenz nach draußen zu tragen. Weiterhin mahnte er an, mehr in die Lehrlingsausbildung zu investieren. Es könne nicht angehen, dass Lehrlinge während der gesamten Ausbildung nicht über eine Durchschnittsnote "4" hinauskommen. Zur erfolgreichen Premiere der Estrich- und Parkett-Messe in Feuchtwangen wurde angemerkt, dass die nächste Messe in dann klimatisierten Zelten stattfinden werde. Hingewiesen wurde auf den nächsten Bundesverbandstag im November 2006 in Saarbrücken. Eine weitere gemeinschaftliche Tagung mit dem BEB ist für 2007 vorgesehen. Hausmann schloss seine Ausführungen mit einem Dank an Hannelore Clasen, die seit über 35 Jahren für den Zentralverband Parkett und Fußbodentechnik tätig ist.

Fachgruppenleiter berichten

Einen Überblick zum derzeitigen Stand der Parkett- und Bodenlegerausbildung vermittelte Bundeslehrlingswart Heinz Brehm. Danach befinden sich 745 Lehrlinge in der Parkettlegerausbildung, etwa 6% weniger als noch ein Jahr zuvor. Bei den Bodenlegern stehen 1.138 Jugendliche in der Ausbildung, damit über 31% mehr als 2004. Brehm wertet diesen Zuwachs als deutliche Akzeptanz der Bodenlegerausbildung. Für Karsten Krause, Deutschlands obersten Bodenleger, ist diese Zahl noch viel zu klein. Bei über 18.000 eingetragenen Bodenlegerbetrieben müssten weit mehr Ausbildungsverhältnisse möglich sein. Zu den Zwischenprüfungen merkte Heinz Brehm an, dass er dort den nötigen Ernst vermisst. Daher werde angedacht, die Ergebnisse von Zwischenprüfungen künftig bis zu 25% in die Bewertung der Gesellenprüfung einfließen zu lassen. Leistungsdefizite seien auch der Grund für den Rückgang der Beteiligung bei Leistungswettbewerben. Es fehlen einfach Junggesellen, die ihre Prüfung mit der Note "2" abgeschlossen haben. Positiv sei die Resonanz hingegen bei den Europäischen Wettbewerben der Parkettleger. Zum nächsten Termin (1. bis 3. September 2006) in Neustadt/Aisch liegen bereits Anmeldungen aus 14 Teilnehmerländern vor.

Reinhard Breitung, Leiter der Fachgruppe Holzpflaster, berichtete von Bestrebungen, das Arbeitsfeld der Fachgruppe auszuweiten und die Gruppe in "Fachgruppe Holztechnologie" umzubenennen. Die nächste Tagung der Fachgruppe soll im Einzugsbereich der Innung Nordost stattfinden und sich u.a. mit dem Brandschutz befassen. Vorschläge zu weiteren Themen sind erwünscht.

Obermeister Peter Fendt, der den Zentralverband in der Parkettinitiative Kleben (PIK) vertritt, zeigte sich enttäuscht von der derzeitigen Aktivität der beteiligten Parkett- und Klebstoffhersteller: Die PIK "dümpelt". Über eine zur Zeit laufenden Eigeninitiative, nämlich bei 40 Exotenhölzern Holzausgleichsfeuchten zu ermitteln, will Fendt demnächst erste Ergebnisse bekannt geben.

Hans Kok, zuständig für Fragen der EDV, teilte mit, dass alle bisherigen Arbeiten in der neuen Fachgruppe EDV fortgesetzt werden. Dies betreffe insbesondere die Weiterführung der Erhebungen zur Datanorm sowie die Durchführung von Seminaren und Schulungen.

Karsten Krause bedauerte zum Thema Ausbildung, dass die Bestrebungen, auch im Bodenlegerberuf eine Meisterausbildung anbieten zu können, bislang keinen Fortschritt gebracht haben. Zu viele Widerstände seien noch zu überwinden, auch beim ZDH. Zudem beklagte Krause fehlende Ausbildungsangebote der Industrie, die sich ihr Fachpersonal häufig aus dem Handwerk hole. In seiner Stellungnahme zu aktuellen Verlegeproblemen ging Krause auf die laufenden Erhebungen über Schrumpf bei elastischen Belägen ein. Er empfahl seinen Kollegen, Kunden schriftlich darauf hinzuweisen, dass eine dauerhaft fugenlose Fläche nicht gewährleistet werden kann. Entbehrlich ist solcher Hinweis nach seiner Auffassung nur dann, wenn der Belagshersteller für eine dauerhaft fugenlose Fläche Gewährleistung übernehme. Vorsicht sei ebenso bei der Verlegung PU-beschichteter Lino-Beläge angeraten, weil die Beschichtung zu veränderten Dampfdiffusionswiderständen führen könne.

Über Zuwachs bei den Restauratoren berichtete Jochen Michalik. Alle 16 Kollegen, die den Lehrgang "Restauratorenausbildung" erfolgreich abgeschlossen haben, sind der Fachgruppe beigetreten. Exkursionen, die im Berichtszeitraum durchgeführt wurden und bei denen auch die Kursteilnehmer dabei waren, gingen bis nach St. Petersburg. Zentrales Ziel für 2006 ist Wien.

Sönke Stoltenberg, im Zentralverband zuständig für das Sachverständigenwesen, äußerte sich erfreut über die rege Teilnahme an den Sachverständigen-Anwärter-Seminaren. Auch die Angebote zur Sachverständigen-Fortbildung würden gut genutzt. Wie wichtig der ständige Austausch von Informationen ist, machte er am Thema "Fußleisten-Anbringung" fest. Ein Handwerker hatte die Fuge zwischen Fußleiste und Rauhfasertapete mit Acryl geschlossen. Der Bauherr reklamierte nach geraumer Zeit Probleme beim Staubwischen. Der Richter bezog sich in seinem Urteil auf die DIN 18363, in der es heißt: "Alle Anschlüsse an Türen, Fenstern, Fußleisten und ähnlichem sind scharf und gradlinig zu begrenzen." Sönke Stoltenberg: "Die scharfe und gradlinige Begrenzung ist genau das Gegenteil einer Fugenverschließung mit Acryl. Also: Wenn der Kunde nichts anderes bestimmt, Fuge offen lassen."

Neue Erkenntnisse über schnelle Estriche

"Nur wenn alles passt, ist ein beschleunigter Estrich in 10 bis 14Tagen belegereif", umriss Heike Oberst, Geschäftsführerin der Firma Estrolith, die Möglichkeiten und Grenzen beschleunigter Estrichsysteme. Schneller gehts nicht, auch nicht bei optimalen Baustellenbedingungen. Lebhafte Diskussionen entzündeten sich an der Frage, wer die Verlegereife eines beschleunigten Estrichs zu beurteilen und die dazu nötige Messung vorzunehmen hat. Norbert Strehle hat dafür den Estrichleger oder besser noch den Estrichhersteller ausgemacht. Heike Oberst empfahl, sich auf den Estrichhersteller festzulegen.

Bei Bestellungen Holzfeuchte vorgeben

Im Bereich der Normen gibt es erneut einige Änderungen. Nach Angaben von Norbert Strehle sind sowohl die Europäische Norm für Hochkantlamellenparkett als auch die Konformitätsnorm in Kraft getreten. Bei letzterer ist für das Handwerk der Abschnitt Holzfeuchte von Bedeutung. Dort heißt es Die Holzfeuchte ist an den raumklimatischen Bedingungen des Verwendungsortes anzupassen. Strehle empfahl, bei Parkettbestellungen die Holzfeuchte mit vorzugeben oder den Einsatzort zu nennen.

Zu Änderungen bei den TRGS 610 und 617 sagte Strehle, dass Ausnahmeregelungen gestrichen werden. Er halte dies für den richtigen Weg und nannte dazu aktuelle Zahlen. Im Jahr 2000 hatten lösemittelhaltige Parkettklebstoffe einen Anteil von 75%, Reaktionsharzklebstoffe einen Anteil von 5% . Dispersions- und Pulverkleber lagen bei 18 bzw. 2%. Bis 2005 ist der Anteil der lösemittelhaltigen Kleber auf 50% zurückgegangen, der Anteil der Reaktionsharzklebstoffe auf 30% gestiegen. Die übrigen Anteile blieben unverändert. Strehle weiter: "Die Parkettleger, die die genannten 50% verarbeiten, bewegen sich alle im Bereich der Illegalität. Denn: Jeder, der einen lösemittelhaltigen Klebstoff einsetzt, muss eine Umluft unabhängige Atemschutzausrüstung tragen. Wer das nicht macht, handelt illegal." Gleiches gelte für den Bereich der TRGS 617.

Als untragbar bezeichnete Strehle den Umgang einiger Klebstoffhersteller mit in Methanol und in Aceton gelösten Klebstoffen. Es entstehe der Eindruck, dass mit solchen Klebstoffen wieder sorglos Parkett unter Missachtung der Gefahrstoffverordnung geklebt werden darf. Das sei falsch. "Nach wie vor gelten aber auch hier die Ermittlungspflicht und die übrigen Vorschriften der Gefahrstoffverordnung in Zusammenhang mit lösemittelhaltigen Klebstoffen, einschließlich der Dokumentation (Begründung zum Einsatz lösemittelhaltiger Klebstoffe), die 30 Jahre aufzubewahren ist." Es gebe nur eine Ausnahme bei begründetem Einsatz eines solchen Klebers: Auf das sonst vorgeschriebene Umluft unabhängige Atemschutzgerät könne verzichtet werden.
aus Parkett Magazin 06/05 (Wirtschaft)