BTE

Kartellbeschwerde gegen Visa und MasterCard


Köln - Der Bundesverband des Deutschen Textileinzelhandels (BTE) unterstützt eine Beschwerde gegen die Interchange-Gebühren der Kreditkartenorganisationen Visa und Mastercard, die Mitte Januar unter der Federführung des Hauptverbandes des Deutschen Einzelhandels (HDE) beim Bundeskartellamt eingereicht wurde. Dazu Dr. Siegfried Jacobs für den BTE:

Die Gebührenpolitik der Kreditkartenorganisationen hat bis heute eine stärkere Kreditkartenakzeptanz im deutschen Textileinzelhandel verhindert. Mit einem Anteil von fast neun Prozent liegt der Anteil der Kreditkartenzahlungen zwar deutlich über dem Durchschnitt des gesamten Einzelhandels, aber selbst hochwertige Fachgeschäfte verzichten zum Teil und zwar aus Kostengründen auf die Akzeptanz dieses Zahlungsmittels, obwohl sie ihren Kunden diesen Bezahlservice gerne anbieten würden. Für jeden Zahlungsvorgang mit Kreditkarte muss der Handel eine Umsatzprovision (Disagio) zahlen. Sie liegt bei der Mehrzahl der Akzeptanzstellen im Handel zwischen zwei und drei Prozent vom Kartenumsatz. Größere Handelsunternehmen können i.d.R. etwas niedrigere Disagiosätze aushandeln.

Wesentlicher Bestandteil dieser Umsatzprovision ist die sog. Interchange Fee. Diese wird auf der Bankenseite im Wege der Preisabsprache einseitig festgelegt und ist vom Handel nicht verhandelbar. Sie liegt für Deutschland durchschnittlich bei 1,5 Prozent vom Umsatz und damit selbst weit über jenen Gebühren, die im Länder übergreifenden Zahlungsverkehr von den Kreditkartengesellschaften als Fee berechnet werden. Diese Gebühr dürfte nicht nur die direkt zurechenbaren Abwicklungskosten der Mitgliedsbanken von Mastercard und Visa decken, sondern auch zur Finanzierung von Bonusprogrammen für Kreditkartenkunden genutzt werden und dazu dienen, die Jahresgebühr für die Karteninhaber niedrig zu halten.

Der deutsche Einzelhandel hat daher das Bundeskartellamt gebeten, die Intransparenz des Mastercard- und Visa-Regelwerkes als Verstoß gegen das Kartellverbot zu beanstanden und der aktuellen Praxis der Interchangegebühr ein Ende zu machen. Am Ende dieses Verfahrens sollten nach Auffassung des Einzelhandels die Interchange-Gebühren deutlich abgesenkt, mehr Transparenz für alle Marktbeteiligten hergestellt und der bislang weitgehend ausgeschaltete (Preis-)Wettbewerb wieder angekurbelt werden.

Mit diesem Vorstoß befinden sich die deutschen Händler in guter Gesellschaft, sind doch die starren und überhöhten Kreditkarten-Gebühren in vielen europäischen Ländern Gegenstand kartellrechtlicher Auseinandersetzungen.

Neben dem BTE unterstützen auch die Bundesarbeitsgemeinschaft der Mittel- und Großbetriebe des Einzelhandels (BAG) sowie der Hotelverband Deutschland (IHA) die Kartellbeschwerde des HDE.
aus Haustex 02/06 (Wirtschaft)