Zweite Gesprächsrunde zwischen Klebstoffindustrie und Handwerk

Was wird aus dem "Estrich-Pass"?

Mit der zweiten "Gesprächsrunde Fußbodentechnik" zwischen Verlegewerkstoff-Industrie und Handwerk konnte die TKB an die erfolgreiche Premiere im vergangen Jahr anknüpfen. Boden- und Parkettleger setzten sich erneut für die Einführung eines "Estrich-Passes" ein, dem man im Estrichgewerbe eher skeptisch gegenübersteht. Außerdem wurde über erste Erfahrungen mit dem neuen BEB-Merkblatt zum Thema Bodenbelagsverlegung, die Ursachen für Fugenbildung in Nadelvlies und das Leistungsvermögen moderner Klebstoffe diskutiert.

ach der gelungenen Auftaktveranstaltung im vergangenen Jahr fand auf Einladung der Technischen Kommission Bauklebstoffe (TKB) im Industrieverband Klebstoffe (IVK) im Juli die zweite "Gesprächsrunde Fußbodentechnik" im Haus des Verbandes der Chemischen Industrie in Frankfurt statt. Erneut erwies sich das Konzept eines ungezwungenen Dialogs zwischen Handwerk und Industrie als voller Erfolg: Im direkten Gespräch in überschaubarer Runde ohne feste Tagesordnung kamen wirklich praxisrelevante Themen auf den Tisch und wurde ebenso offen wie kritisch an der Sache diskutiert - und wieder ließen sich interessante Kompromisse und Beschlussvorlagen finden, die den Charakter echter Problemlösungen haben könnten.

Vor allem der auf der letzten Gesprächsrunde initiierte "Estrich-Pass" wurde erneut intensiv diskutiert (wir berichteten ausführlich in FussbodenTechnik 4/2001 S. 5 ff). Rückblende: Mit den Worten "auf den Baustellen herrscht Krieg" hatte der damalige Bundesinnungsmeister der Parkettleger, Dieter Große, den Anstoß für eine lebhafte Debatte über die unzureichende Abstimmung und Zusammenarbeit zwischen den fußbodentechnischen Gewerken geliefert - ein alltägliches Problem auf deutschen Baustellen und Ursache für viele unnütze Streitereien und teure Fehler.

Als Lösungsansatz hatte Große die Einführung eines "Estrich-Passes" vorgeschlagen - gemeint war ein standardisiertes Informationsblatt, in das der Estrichleger alle für das Nachfolgegewerk relevanten Daten zum verlegten Estrich eintragen sollte. Ziel sollte es sein, dem Boden-, Parkett- oder Fliesenleger auf direktem Weg alle erforderlichen Informationen für die Untergrundprüfung und -vorbereitung zukommen zu lassen.

Die Gesprächsrunde beschloss, einen Entwurf zu erarbeiten und diesen dem technischen Bundesverband des Estrichgewerbes (BEB) zur Diskussion vorzulegen. Der Entwurf liegt jedoch bislang nicht vor, weshalb der "Estrich-Pass" in diesem Jahr erneut auf die Tagesordnung kam.

Estrichleger fordern Einbeziehung der Pflichten des Planers

Wie schon 2001 in Troisdorf fanden sich die Unterstützer des "Estrich-Passes" vor allem in den Reihen des Boden- und Parkettlegerhandwerks - während sich die Vertreter des Estrichgewerbes eher skeptisch gaben. Bedenken wurden vor allem hinsichtlich möglicher haftungsrechtlicher Konsequenzen genannt.

Ein "Estrich-Pass", der vom Estrich- an den Oberbodenleger weitergereicht wird, würde eine entscheidende Schnittstelle im Bauablauf ausklammern: den Bauherrn bzw. den Planer als dessen Vertreter, der nach VOB verpflichtet ist, alle erforderlichen Informationen vom Vor- zum Nachfolgegewerk weiterzuleiten. Estrich-Experte Werner Schnell brachte die Problematik auf den Punkt: "Der Planer ist für den Gesamtaufbau verantwortlich - für die Ausschreibung und für alle etwaigen Änderungen. Der Estrich-Pass funktioniert daher nur, wenn Planer und Bauherr mit im Boot sitzen."

Moderator Dr. Roland Krieger, TKB-Vorsitzender und Technik-Vorstand bei Uzin, bevorzugt hingegen eine einfache Lösung: "Je mehr Stellen wir beim Estrich-Pass einbinden, umso weniger wird sich das Konzept durchsetzen lassen." Eine Lösung nach dem Vorbild der "Schnittstellenkoordination beheizte Fußbodenkonstruktionen", bei der alle Bau-Beteiligten berücksichtigt sind, lehnte er daher als kaum umsetzbar ab. Dem schlossen sich auch die anwesenden Boden- und Parkettleger an.

"Die Schnittstellenkoordination ist ein phantastisches Papier, wird aber in Praxis leider nicht angewendet", verwies Joachim Barth, Vorsitzender des Zentralverbandes Parkett- und Fußbodentechnik, auf die Baustellenpraxis.

Der amtierende Bundesinnungsmeister schlug in diesem Zusammenhang vor, die Schnittstellenkoordination in den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen (ATV) der VOB/C als Nebenleistung zu verankern.

Für Erwin Prinz vom Fachbetrieb Hofmann Fußboden in Neutraubling liefert das jedoch keine Lösung für die akuten Abstimmungsprobleme auf der Baustelle: "Das könnte die Anwendung der Schnittstellenkoordination zwar zum Standard machen, würde allerdings wahrscheinlich mehrere Jahre benötigen." "Mit dem Estrich-Pass können wir hingegen schnell eine einfache Lösung für ein akutes Problem schaffen", plädierte auch Raumausstatter Alfons Brack aus Greven für ein vereinfachtes Konzept.

Gesprächsrunde einigte sich auf die wichtigsten Inhalte des "Estrich-Passes"

Man verständigte sich darauf, dass die TKB im Nachgang der Veranstaltung einen konkreten Entwurf für einen "Estrich-Pass" ausarbeiten und diesen den Fachverbänden als Diskussionsgrundlage vorlegen soll. "Nur so kommen wir einen Schritt weiter. Wir können dann immer noch über Veränderungen und Ergänzungen diskutieren", wandte sich Krieger an die Skeptiker aus dem Estrichgewerbe. Die Runde beschloss, folgende Angaben in den "Estrich-Pass" aufzunehmen:

- Name und Anschrift des Estrichlegers mit Tel./Fax
- Estrichart (z.B. Zementestrich, Calciumsulfat-Fließestrich)
- Estrich-Hersteller (z.B. Mörtellieferant, Mörtelwerk)
- Estrich-Typ (Marken-/Produktbezeichnung)
- Estrich-Konstruktion (z.B. "schwimmend auf Dämmschicht", "Verbundestrich" "Heizestrich")
- Einbaudatum
- Nenndicke
- Mehrdicken (als "Ja-/Nein-Abfrage")
- Zusatzmittel (als "Ja-/Nein-Abfrage")
- Nachbehandlungsmittel (als "Ja-/Nein-Abfrage")
- Bauart bei Heizestrich (z.B. "A2")

Besonders schwer fiel die Einigung bei der Dickenangabe. Boden- und Parkettleger setzten sich für eine Angabe der "Ist-Dicke" ein - also der tatsächlichen bzw. der maximalen Estrichdicke. "Die Ist-Dicke erleichtert es uns, bei der CM-Messung die feuchteste Stelle zu finden", lieferte Brack das entscheidende Argument. Schnell konterte, dass die Ist-Dicke dem Estrichleger nicht unbedingt bekannt sein muss - wenn er auf die Mehrdickenabrechnung verzichtet - und dass sie dem Bodenleger nur hilft, wenn zusätzlich angegeben wird, wo die dickste Stelle liegt.

Das sei in der Praxis kaum umsetzbar, weshalb Schnell für die normgemäße Angabe der Nenndicke plädierte. Heinz Schmitt, Obmann des BEB-Arbeitskreises Bodenbeläge aus Hesselbach, fand mit einer "Ja-/Nein-Abfrage" zum Thema Mehrdicken schließlich einen für beide Seiten tragbaren Kompromiss. "Damit wird der Boden- und Parkettleger zumindest auf etwaige Mehrdicken hingewiesen und kann beim Estrichleger nachfragen", lenkte auch Parkettlegermeister Willi Nürnberger ein.

Estrichleger weiterhin skeptisch

Mit der Einigung über die Dickenangabe wird es aber wohl noch nicht getan sein, denn für die Vertreter des Estrichgewerbes steht immer noch der Nutzen des Gesamtkonzeptes in Frage. "Ein Estrich-Pass wird in der Praxis nur dann angewendet werden, wenn er brauchbare Informationen enthält und allen Beteiligten nachvollziehbaren Nutzen bringt", mahnte Schnell. Und der ist aus seiner Sicht bislang ausschließlich für Boden- und Parkettleger erkennbar - nicht jedoch für den, der ihn ausfüllen soll. "Wir müssen uns auch einmal überlegen, welche Vorteile ein Estrichleger von einem Estrich-Pass haben könnte," richtete Dr. Thomas Brokamp von Bona die entscheidende Frage an die Runde - die jedoch unbeantwortet blieb.

Dennoch erklärten sich die anwesenden BEB-Vertreter bereit, den angekündigten Entwurf konstruktiv zu diskutieren. Verbandsgeschäftsführer Edgar Leonhardt schlug zur Vermeidung juristischer Irritationen einen Hinweis auf die fehlende Rechtsverbindlichkeit der Angaben im "Estrich-Pass" vor - gegebenenfalls mit einem ergänzenden Verweis auf die Pflichten des Planers.

Überwiegend positive Resonanz auf das neue BEB-Merkblatt

Einen weiteren Diskussionsschwerpunkt bildete das neue BEB-Merkblatt "Beurteilen und Vorbereiten von Untergründen - Verlegen von textilen und elastischen Belägen, Schichtstoffelementen (Laminat), Parkett und Holzpflaster" - insbesondere die Neuregelungen zum Anschleifen von Estrichen und zu den raumklimatischen Bedingungen (ausführlicher Bericht in FussbodenTechnik 2/2002 S. 26 ff). Diese Regelungen waren ebenfalls zu einem großen Teil auf der letztjährigen Gesprächsrunde beschlossen worden. "Die Resonanz auf das neue Merkblatt ist gewaltig", konnte Leonhardt verkünden. "Wir haben seit der Veröffentlichung im Februar dieses Jahres bereits 10.000 Exemplare ausgegeben."

An dem Passus, dass künftig alle Estriche vor der Belagverlegung angeschliffen werden müssen - der aus den Reihen der Mörtelindustrie inzwischen heftig kritisiert wurde - hielt die Gesprächsrunde fest. Mit dieser Regelung können offenbar alle beteiligten Gewerke sowie auch die Klebstoffindustrie gut leben. Anders verhält es sich mit den verschärften raumklimatischen Verlegebedingungen: "In unserer Region liegt die Luftfeuchtigkeit fast immer über 65 % - nach dem neuen Merkblatt bedeutet das bei jeder Parkettverlegung ein erhöhtes Gewährleistungsrisiko", reklamierte Nürnberger den von 75 % auf 65 % herabgesetzten Grenzwert.

Parkettleger haben Probleme mit neuem Luftfeuchte-Grenzwert

Den Hinweis von Estrichlegerseite, dass der Bauherr für die Bereitstellung eines geeigneten Raumklimas verantwortlich sei und der Oberbodenleger daher nur konsequent Bedenken anmelden müsse, wies Barth als wenig praxisnah zurück: "Bedenkenanmeldungen können leicht wie das Hornbacher Schießen ausgehen. Kein Fachbetrieb kann einfach so auf Folgeaufträge verzichten."

Schmitt entgegnete, dass letztlich auch Boden- und Parkettleger von der neuen Regelung profitieren, da eine niedrigere Luftfeuchte die Estrichtrocknung begünstigt. Verzögerungen und Risiken durch erhöhte Estrichrestfeuchte würden so weiter reduziert.

Die Vertreter der Verlegewerkstoffindustrie begrüßten erwartungsgemäß den neuen Grenzwert - schließlich verringern sich dadurch auch die Anforderungen an ihre Produkte. "Wir werden unsere Verlegewerkstoffe, die früher auch bei 75 % Luftfeuchte noch funktioniert haben, deshalb allerdings nicht umstellen", betonte Dr. Udo F. Windhövel von der Henkel-Bautechnik.

Krieger schlug den Parkettlegern vor diesem Hintergrund vor, bei erhöhter Luftfeuchte eine Sonderfreigabe von ihrem Klebstoff- und Belaglieferanten einzuholen: "Lassen Sie sich im Einzelfall vom Hersteller bestätigen, dass Sie die Produkte auch bei 75 % verlegen können."

Industrie räumt ein, dass ihre Klebstoffe weicher geworden sind

Wie wichtig definierte raumklimatische Bedingungen für die Bodenbelagsverlegung sind, bestätigte die lebhafte Debatte zumThema "Fugenbildung in Nadelvlies" - ein seit längerem bekanntes Problem, das offensichtlich immer noch nicht gelöst ist. Berufssachverständiger Richard A. Kille berichtete, dass sein Büro mittlerweile rund 150.000 qm beanstandete Nadelvliesflächen bearbeitet hat.

Es ist bekannt, dass diese Belagart besonders empfindlich auf Änderungen von Temperatur und Luftfeuchte reagiert - warum entsprechende Schrumpfungen in jüngerer Zeit vermehrt zu Schäden führen, wird allerdings noch immer kontrovers diskutiert. In der Ursachforschung gibt sich mittlerweile auch die Klebstoffindustrie konstruktiv: "Dass das materialtypische Schrumpfen von Nadelvlies heute offenbar vermehrt zu Mängeln führt, legt die Vermutung nahe, dass dies an den neuen lösemittelfreien, sehr emissionsarmen Klebstoffen liegt," räumte Krieger in Frankfurt ein. "Diese Klebstoffe sind zumindest in der Anfangsphase weicher und langsamer geworden - das geben wir zu."

Das bestätigen die Erfahrungen auf Handwerkerseite: "Wir haben diese Probleme nur mit Dispersionsprodukten - bei den früher üblichen Lösemittel-Kunstharzklebern gab es solche Schäden nicht", berichtete Parkettlegermeister Rolf Wanke aus Denkingen. Zwar erfüllen auch die modernen EC1-Nadelvlieskleber die einschlägigen Normanforderungen - die alten Lösemittelkleber müssen aber wohl bestimmte Eigenschaften aufgewiesen haben, die von den geltenden Normen nicht erfasst werden. "Wir waren uns vor Einführung der EC1-Kleber gar nicht bewusst, über was uns der Kleber in Sachen Maßänderungen alles hinweggeholfen hat", brachte Kille die Problematik auf den Punkt.

Einigkeit bestand darin, dass Nadelvliesbeläge bei Maßänderungen hohe Anforderungen an die Scherfestigkeit des Klebstoffs stellen - eine Kenngröße, für die bislang keine Standards definiert sind. Derzeit wird in der Industrie die Idee einer Scherfestigkeitsprüfung für Nadelvlies-Klebstoffe analog zur Parkettkleber-Norm DIN 281 diskutiert - konkrete Ansätze wurden in Frankfurt aber noch nicht vorgestellt.

"Wir prüfen die Nadelvliesbeläge jetzt durch und versuchen dabei eine Lösung zu finden", gab Krieger die Marschrichtung vor. Den von einem nicht anwesenden Hersteller propagierten Schwerfestigkeits-Wert von 3,5 N bezeichnete er allerdings als deutlich zu hoch. Für den Handwerker sei eine hohe Anfangshaftung mindestens ebenso wichtig, die wiederum eine etwas weichere Fuge zur Folge hätte.

Hersteller lehnen Paketangebote von Belag und Klebstoff ab

Für Objekteur Kurt Keller aus Würzburg gehen viele Schäden auch auf Verlegefehler zurück: "Wir haben schon einiges an Nadelvlies verlegt und nie Probleme mit Fugen gehabt. Wenn alles richtig gemacht wird, dann passiert in der Regel auch nichts." Barth will die Industrie dennoch nicht aus der Verantwortung entlassen: "Wir können uns nicht unendlich vorschreiben lassen, welche Bedingungen wir alles zu beachten haben."

Hier sind auch die Materialhersteller gefragt." Seine Anregung, dass Nadelvlies- und Klebstoffhersteller angesichts der auf Klimaveränderungen sehr unterschiedlich reagierenden Produkte künftig Systemkombinationen anbieten sollten, stieß bei den Vertretern der Verlegewerkstoff-Industrie jedoch auf keine Gegenliebe: "Dann bekommt es der Verleger jeden Tag mit einem neuen Klebstoff zu tun - das kann er doch auch nicht wollen", wehrte Krieger ab.

Einigkeit, das Estriche angeschliffen werden müssen

Konsens herrschte wiederum bei der in Frankfurt ebenfalls diskutierten Frage, ob Estriche grundsätzlich gespachtelt werden sollten. Hier ergab sich ein ähnliches Bild wie bei der Schleifregelung des neuen BEB-Merkblatts: Während aus der Mörtelindustrie vielfach heftiger Widerspruch zu hören ist, waren sich Vertreter von Handwerk und Verlegewerkstoffindustrie über den prinzipiellen Nutzen einer Spachtelung weitgehend einig.

"Man muss konsequent darüber aufklären, dass das Spachteln nicht nur zum Glätten des Untergrundes dient, sondern auch aus anderen Gründen Sinn macht - insbesondere um eine definierte Saugfähigkeit zu gewährleisten", erklärte Kiesel-Entwicklungschef Dr. Matthias Hirsch. Krieger appellierte an seine Kollegen aus der Industrie, nicht "aus irgendwelchen Gründen Gefährlicheres zu empfehlen".

Parkettleger halten am Lösemittelkleber fest

Von den anwesenden Parkettlegern wurde lediglich die generelle Notwendigkeit einer Spachtelung in Frage gestellt - vor allem im Zusammenhang mit dem Einsatz hochlösemittelhaltiger Kunstharzkleber. Und die sind in diesem Gewerk immer noch Standard - das bewiesen die von Windhövel in Frankfurt vorgelegten Zahlen zum Parkettklebermarkt. Demnach liegt der Marktanteil der S1- und S3-Klebstoffe nach wie vor bei über 80 % - nur wenig unter den Vergleichszahlen von 1985, als noch kaum Alternativen verfügbar waren. Bei der Verlegung von textilen und elastischen Belägen sind die Lösemittelkleber hingegen bis auf einen kleinen Restbestand von rund 7 % fast vollständig vom Markt verschwunden. Hier gelten mittlerweile sehr emissionsarme Produkte als Stand der Technik.

"Wenn man sich die Statistik bei Parkettklebstoffen ansieht, könnte man fast von Belehrungsresistenz sprechen", stellte Krieger fest. Die Vertreter des Parkettlegerhandwerks ließen sich den Vorwurf der Sturheit jedoch nicht gefallen: "Es gibt immer noch überzeugende technische Argumente für den Lösemittel-Kunstharzkleber", gab sich Wanke überzeugt.

Unter bestimmten Bedingungen sei er sogar die einzig praktikable Lösung. Barth mahnte gegenüber den Herstellervertretern an, dass viele der bislang angebotene Alternativprodukte, bei der Markteinführung noch nicht ausgereift waren: "Sie haben uns mit im Boot, wenn Sie den Anteil der Lösemittelkleber reduzieren wollen. Aber dieser Prozess muss auf vernünftige Weise erfolgen."

Barths Einwurf, die Industrie solle doch einfach den Verkauf von S1- und S3-Klebern einstellen, wies Brokamp als wenig hilfreich zurück: "Wir wollen nicht erleben, dass künftig 80 % der Parkettklebstoffe aus dem Ausland kommen. Mehr würde sich voraussichtlich nicht ändern."

In diesem Punkt besteht also auch für das nächsten Treffen der Gesprächsrunde Fußbodentechnik noch viel Diskussionsstoff. Die Beteiligten verabredeten sich, die Veranstaltung im jährlichen Rhythmus fortzuführen.

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Die Gesprächsteilnehmer aus Handwerk und Industrie

- Alfons Brack, Raumausstattung Brack, Greven
- Dr. Thomas Brokamp, Bona, Limburg
- Joachim Barth, Zentralverband Parkett- und Fußbodentechnik (ZVP) sowie Bundesinnungsmeister im BIV Parkettlegerhandwerk und Bodenlegergewerbe, Berlin
- Ansgar van Halteren, Industrieverband Klebstoffe (IVK), Düsseldorf
- Dr. Matthias Hirsch, Kiesel, Esslingen
- Kurt Keller, Keller & Sohn, Würzburg
- Richard A. Kille, IFR Sachverständigenbürogesellschaft für Fußbodentechnik und Raumausstattung, Köln
- Dr. Roland Krieger, Uzin, Ulm
- Edgar Leonhardt, Bundesverband Estrich und Belag (BEB), Troisdorf
- Ulrich Marx, Bundesverband der vereidigten Sachverständigen für Raum und Ausstattung (BSR), Bonn
- Willi Nürnberger, Parkett Nürnberger, Bonn
- Erwin Prinz, Hofmann Fußboden, Neutraubling
- Heinz Schmitt, Leo Schmitt Fußbodenbau, Hesselbach
- Werner Schnell, Institut für Baustoffprüfung und Fußbodenforschung (IBF), Troisdorf
- Karl-August Siepelmeyer, Hauptverband Farbe, Gestaltung und Bautenschutz, Frankfurt
- Rolf Wanke, Parkett Wanke, Denkingen
- Dr. Udo F. Windhövel, Henkel, Düsseldorf
aus FussbodenTechnik 04/02 (Wirtschaft)