EPLF Verband der europäischen Laminatfußbodenhersteller e. V.
HDM darf Bezeichnung "Laminat" für seine Elesgo-Böden verwenden
HDM Holz Dammers darf seine im Elektronenstrahlverfahren hergestellten Elesgo-Böden unter der Bezeichnung "Laminat" am Markt vertreiben. Nach einer Pressemitteilung des Unternehmens hat das Oberlandesgericht Düsseldorf auch in zweiter Instanz eine Klage des EPLF (Europäisches Verbandes der Laminatfußbodenhersteller) abgewiesen.
In ihrer Urteilsbegründung (AZ: 34 O 117/00 Q) vom 27. Mai hätten die Richter darauf verwiesen, dass der Hauptvorwurf einer Irreführung des Verbrauchers nicht nachvollzogen werden könne. Der EPLF hatte reklamiert, dass die unterschiedlichen Produktionsverfahren von Laminat und Elesgo-Paneelen eine begriffliche Gleichsetzung nicht zuließen. Das OLG habe demgegenüber entschieden, dass das Kriterium der Herstellung für den Verbraucher keinerlei Bedeutung habe. Er verstehe unter Laminat einen schichtweise angeordneten, mit einem Bindemittel versehenen Werkstoff. Da diese Beschreibung auch für Elesgo zutreffe, könne der Klage des EPLF nicht stattgegeben werden.
Auch das Argument, dass Elesgo nicht dem DIN-Standard EN 13329 entspreche, ließ das Gericht nicht gelten. Da DIN-Normen keine Rechtsnormen darstellten, sei der Vorwurf der Wettbewerbswidrigkeit nicht zu halten. Bei den DIN-Normen handele es sich um Empfehlungen, deren Einhaltung nicht zwingend erforderlich sei.
Bis Redaktionsschluss gab es noch keine Nachricht dazu, ob der EPLF gegen die Entscheidung wieder Einspruch stellt. Dann geht der Fall zum Bundesgericht weiter.
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BTH Heimtex 06/01
(Wirtschaft)