Who is Who im Sachverständigenwesen
Peter Körber Estrichlegermeister Mediator im Handwerk
Oberdorfstraße 14
73116 Wäschenbeuren
Tel.: 07172/91 45 58
Fax: 07172/91 45 49
E-Mail: post@koerber-sachverstaendiger.de
Internet: www.koerber-sachverstaendiger.de
BestellungVon der Handwerkskammer Region Stuttgart öffentlich bestellter Sachverständiger für das Estrichlegerhandwerk und Belagsarbeiten.
Beruflicher Werdegang-Meisterprüfung Estrich und Belag, Handwerkskammer Mittelfranken 1991;
-SIVV Schein (Befähigungsnachweis zum Schützen, Instandsetzen, Verbinden und Verstärken von Betonbauteilen), Lauterbach 2002;
-Prüfung Abdichtung von Fugen, Gütegemeinschaft Tankschutz 2004;
-Öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger im Estrichlegerhandwerk von der Handwerkskammer Region Stuttgart 2010;
-Mediator im Handwerk, Handwerkskammer Reutlingen 2010.
Tätigkeiten/Mitgliedschaften:-Gerichts-, Privat-, Versicherungs- und Schiedsgutachten;
-Mediation und außergerichtliche Konfliktlösungen;
-Herstellen und Verlegen von Industrieböden und Beschichtungen;
-Bundesverband Estrich und Belag;
-Innung und Landesverband Estrich und Belag Baden Württemberg;
-Vorstandsmitglied Bundesfachschule Estrich und Belag;
-Bundesverband b.v.s. öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
PraxisbeispielIm Foyer eines städtischen Rathauses sollte ein Terrazzo im Verbund mit einer Stärke von 15 mm auf die neu erstellte Estrichkonstruktion verlegt werden. Die Tragfähigkeit des Estrichs wurde vom Terrazzoverleger in Frage gestellt und schriftlich Bedenken angemeldet. Es musste kurzfristig beurteilt werden, ob die vorhandene Estrichkonstruktion zur Aufnahme eines Terrazzobelages im Verbund geeignet war. Vorgefunden wurde ein Zementestrich, der in großen Bereichen netzartig gerissen war. Bei der Objektgröße mit ca. 500 m waren mehrere Bauteilöffnungen erforderlich. Zu sehen waren eine gebundene Ausgleichsschicht von 0 bis 20 mm und Polystyrol Hartschaumplatten DEO in verschiedenen Dicken. In Bereichen mit einer Fußbodenheizung lagen Mineralfaserdämmschichten von 10 bis 30 mm. Sie waren abgedeckt mit einer 0,12 mm dicken PE-Folie. Obwohl die Estrichdicken nur 28 bis 42 mm in den unbeheizten Bereichen und 41 bis 60 mm über Rohr bei den beheizten Konstruktionen aufwiesen, hatte der Zementestrich außerordentlich hohe Festigkeiten.
Ausgeschrieben war folgende Estrichkonstruktion:
-Höhenausgleich mit gebundener Schüttung ;
-Zementestrich der Güteklasse CT-C35-F5, Stärken ab 65 mm;
-Mineralfaserdämmschichten in verschiedenen Dicken, Zusammendrückbarkeit < 2 mm, dynamische Steifigkeit < 40 MN/m und Einzellasten bis 4,0 kN sowie Flächenlasten bis 5,0 kN/ m;
-abgedeckt mit PE-Folie 0,12 mm;
-Wärmedämmschichten EPS DEO.
Die Ausschreibung wurde vom Planer auf Grundlage der DIN 18560 T 2 Tabelle 4 hinsichtlich Einzellasten mit 4,0 kN und Flächenlasten mit 5,0 kN ordnungsgemäß vorgegeben. Nicht berücksichtigt wurden Fixhöhen an den Treppenkanten des Foyers sowie an den Übergängen zum unbeheizten Bereich. Zudem lagen die Versorgungsleitungen auf einer sehr unebenen Bestandsdecke, die eine erforderliche Konstruktionshöhe für die zu erwartenden Lasten nur bedingt zuließen. Der Estrichleger notierte zwar die notwendigen Estrichdicken, meldete aber keine Bedenken an.
Anhand von Lieferscheinen konnte dokumentiert werden, dass eine Mineralfaserdämmschicht DES-sh Stufe CP 5 mit einer Zusammendrückbarkeit von < 5 mm in allen Bereichen entgegen der vertraglich vereinbarten DES-sg Stufe CP2 verbaut wurde. Diese und auch weitere beheizte Konstruktionen mit zu geringen Estrichdicken waren für die Belegung mit einem Terrazzobelag nicht geeignet und mussten rückgebaut werden. Und das, obwohl außerordentlich hohe Biegezugfestigkeiten des Estrichs vorlagen.
Die neue Konstruktion wurde hinsichtlich Tragfähigkeit und Belastung fachgerecht geplant und umgesetzt: Zunächst wurde ein Rasternivellement erstellt. Anhand dieser Einbauhöhen wurde empfohlen, die Fußbodenkonstruktionen nach Vorgabe der Schnittstellenkoordination (Merkblatt FBH-M1) zu erstellen. Außerdem sollten der Planer und alle beteiligten Gewerke mit einbezogen werden.
Fazit: Gerade in der Altbausanierung ist eine gründliche Prüfung der Vorleistung erforderlich.
BrancheneinschätzungNachdem bei vielen Handwerksberufen der Meisterzwang nicht mehr Zulassungsvoraussetzung ist, nutzen zahlreiche Handwerker diesen Weg zur Selbstständigkeit. Generell spricht nichts dagegen. Leider ist festzustellen, dass zwar vielfach eine hochwertige Handwerksleistung erbracht wird, aber häufig das theoretische Wissen und die notwendige kaufmännische Ausbildung nicht oder nur in geringem Maße vorhanden ist. Das kann zu Fehlern in der Ausführung und Abwicklung führen, so dass bei allen Beteiligten Konflikte und Kosten entstehen. Es gibt gerade in unserer Branche vielfältige Möglichkeiten der Weiterbildung wie z.B. Meisterkurse. Eine solche Weiterbildung ist allemal kostengünstiger als spätere Reklamationen - und sie macht zudem noch stolz.
aus
FussbodenTechnik 06/11
(Personalien)